§17 Rechtsstellung der Gemeinden - Gemeindeautonomie Flashcards

1
Q

Was ist die Gemeindeautonomie und wo ist sie festgehalten?

A

Die Gemeindeautonomie meint die Befugnis der Gemeinden zur selbständigen Besorgung ihrer Angelegenheiten.

Heute entspringt die Gemeindeautonomie Art. 50 Abs. 1 BV: Danach ist die Gemeindeautonomie «nach Massgabe des kantonalen Rechts» gewährleistet.

Erwähnt die Kantonsverfassung die Gemeindeautonomie nicht ausdrücklich, geht man davon aus, dass die Gemeindeautonomie ungeschriebenes Verfassungsrecht darstellt.

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2
Q

Wie defininiert das Bundesgereicht die Gemeindeautonomie?

A

Nach der bundesgerichtlichen Rechtrsprechung sind Gemeinden in einem Sachbereich autonom, wenn das kantoanle Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine realtiv erhelbiche Entschundsfreiheit einräumt.

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3
Q

Welchen Anforderungen müssen die Handlungsspielräume der «relativ erheblichen Entscheidungsfreiheit» genügen?

A

Die Handlungsspielräume müssen:

  • Quantitativ erhelblich sein insofern, als sie den Gemeinden die Bantwortung einer wesentlichen Frage erlauben; aber auch
  • Qualitativ erheblich insofern, als sie der Selbsbesorgung spezifisch lokaler Angelenheiten gewidemt, d.h. “gemeindefreiheitsbezogen“ sind.
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4
Q
A
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