10.6: Drittfinanzierte Verträge Flashcards

1
Q

was bedeutet “Drittfinanzierte Verträge”?

Drittfinanzierte Verträge

A

ist der potenzielle Käufer nicht in der Lage sofort zu bezahlen bzw kann der potenzielle Verkäufer den Kaufpreis nicht kreditieren, so muss ein Finanzierer (Kreditgeber) hinzukommen, damit das Geschäft für beide Seiten wirtschaftlich leistbar wird

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2
Q

wann liegt ein drittfinanzierter Kauf vor?

Drittfinanzierte Verträge

A

wenn der Verkäufer mit dem Finanzierer zusammenarbeitet und dem K das Kaufobjekt sowie darauf abgestimmte Finanzierung im Paket angeboten werden

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3
Q

wie nennt man die Finanzierung, wenn ein VK den Kredit aufnimmt?

Drittfinanzierte Verträge

A

Absatzfinanzierung

(VK und K schließen einen Ratenkauf unter EV ab und der Finanzierer gewährt dem VK Kredit)

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4
Q

wie nennt man die Finanzierung, wenn ein Käufer Kreditnehmer wird?

Drittfinanzierte Verträge

A

Konsumfinanzierung

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5
Q

Konsumfinanzierung

Drittfinanzierte Verträge

A

Finanzierer zahlt im Auftrag des K, aber auf eigene Rechnung (damit EV nicht erlischt) direkt an den VK und bekommt von diesem die Kaufpreisforderung und das vorbehaltene Eigentum übertragen (Einlösung nach § 1422)

da Zahlung im Auftrag des K erfolgt, hat Finanzierer gegen K einen Anspruch nach § 1014, der kreditiert wird

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6
Q

wie schützt sich der Kreditgeber bei der Kreditgewährung an den VK?

Drittfinanzierte Verträge

A

Finanzierer lässt sich vom VK die Kaufpreisforderung, das vorbehaltene Eigentum und das Gestaltungsrecht zum Vertragsrücktritt bei Zahlungsverzug des K (§ 918) übertragen

(Sicherungszession oder Einlösung nach § 1422)

aufgrund des zessionsrechtlichen Schuldnerschutzes (§ 1396) kann K der Kaufpreisforderung des Finanzierers sämtliche Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegenhalten (kein Aufspaltungsrisiko)

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7
Q

was wird bei Ratenkaufverträgen vereinbart? (Kreditgewährung an VK)

Drittfinanzierte Verträge

A

es wird idR ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, in diesem Fall wird dem Finanzierer sicherungsweise auch das vorbehaltene Eigentum übertragen

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8
Q

was passiert wenn der VK bei Kreditgewährung nicht zahlt?

Drittfinanzierte Verträge

A

der Finanzierer kann sich aus der abgetretenen Kaufpreisforderung befriedigen

Käufer hat als “debitor cessus” gegenüber dem Finanzierer als Zessionar der Forderung alle Einwendungen aus dem Kaufvertrag (zessionsrechtliches Verschlechterungsverbot des § 1396 gilt)

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9
Q

welche Vereinbarung wird zwischen Finanzierer und Verkäufer meist getroffen? (Kreditgewährung an den K)

Drittfinanzierte Verträge

A

der Finanzierer zahlt den vom Käufer aufgenommenen Kredit direkt an den Verkäufer aus und bekommt von diesem die Ratenkaufpreisforderung abgetreten, sowie das vorbehaltene Eigentum (zur Sicherung dieser Forderung)

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10
Q

worin liegt das eigentliche Rechtsproblem drittfinanzierter Kaufverträge? (Kreditgewährung an den K)

Drittfinanzierte Verträge

A

Käufer trifft ein erhebliches Aufspaltungsrisiko

seine kaufvertraglichen Rechte stehen ihm gegenüber dem VK zu, während ihn die Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzierer trifft, der sich wahlweise auf die Kaufpreisforderung oder die eigenständige, davon verschiedene Pflicht zur Rückzahlung des Kredites stützen kann

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11
Q

wieso ist diese Konstruktion für den Käufer nachteilig? (Kreditgewährung an den K)

Drittfinanzierte Verträge

A

der VK erhält zwar sofort Geld, die Kaufpreisforderung erlischt baer nicht, sie wird künstlich am Leben erhalten, um dem Finanzierer eine dingliche Sicherung (Eigentumsvorbehalt) zu geben

Käufer kann gegen die Rückzahlungsansprüche keine Einwendungen erheben

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12
Q

Einwendungsdruchgriff bei drittfinanzierten Verträgen

Drittfinanzierte Verträge

A

§ 13 Abs 2 VKrG ermöglicht den Käufer unter bestimmten Bedingungen, die Befriedigung des Kreditgebers aufgrund eines Fehlers im finanziellen Geschäft zu verweigern

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13
Q

wann liegt ein verbundener Kreditvertrag vor?

Drittfinanzierte Verträge

A
  • Lieferung über bestimmte Waren oder Erbringung einer bestimmten Dienstleistung
  • muss eine wirtschaftliche Einheit bilden

§ 13 Abs 1 Z 1 & 2

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14
Q

kann sich ein Unternehmer auf den Einwerndungsdurchgriff berufen?

Drittfinanzierte Verträge

A

hier wie bei Verbraucher Vermeidung des Aufspaltrisikos

hier wird eine analoge Anwendung des § 13 VKrG befürwortet

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15
Q

kann der Verbraucher von einem verbundenen Kreditvertrag zurücktreten + Frist?

Drittfinanzierte Verträge

A

tritt der Verbraucher gem § 12 VKrG vom Kreditvertrag zurück, kann er binnen 1 Woche ab Abgabe der Rücktrittserklärung auch von einem verbundenen Vertrag über Wahrenlieferungen od. Dienstleistungen zurücktreten

§ 13 Abs 4 VKrG

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16
Q

Bereicherungsansprüche des Käufers gegen den Finanzierer

Drittfinanzierte Verträge

A

der Käufer dringt wegen § 13 VKrG auch gegen den Finanuzierer durch, er kann die Leistungskondiktion gegen ihn richten

  • GWL: § 1435 iVm 13 VKrG
  • Irrtum: § 877 iVm 13 VKrG
  • verstecketer Dissens: § 1431 iVm 13 VKrG
17
Q

Bereicherungsanspruche vom Verkäufer gegen den Käufer

Drittfinanzierte Verträge

A

die Leistung vom VK ist mit dem Wegfall des Kaufvertrages rechtsgrundlos geworden

der Verkäufer kann seine Leistung vom Käufer kondizieren

GWL: § 1435
Irrtum: § 877

18
Q

wer ist Eigentümer der Ware nach gewährleistungsrechtlichen Auflösung eines drittfinanzierten Kaufvertrages?

Drittfinanzierte Verträge

A

der VK könnte nach § 366 vorgehen, solange noch nicht alle Raten gezahlt sind

meist wurde das vorbehaltene Eigentum aber dem Finanzierer übertragen, dieser hat die Eigentumsklage

19
Q

gegen wen hat der Finanzierer Bereicherungsansprüche?

Drittfinanzierte Verträge

A

der Finanzierer hat einen Bereicherungsanspruch (§ 1435) nur gegen den Verkäufer, weil seine Leistung mit WEgfall des Kaufvertrages rechtsgrundlos wird

der Käufer konnte die gezahlten Kreditraten ja vom Finanzierer aufgrund des Einwendungsdurchgriffs zurückverlangen

20
Q

wann ist eine wirtschaftliche einheit gem § 13 Abs 1 Z 2 gegeben?

Drittfinanzierte Verträge

A
  • wenn sich der Finanzierer bei Vorbereitung oder Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des VK bedient
  • wenn im Kreditvertrag ausdrücklich die drittfinanzierte Ware angeführt ist
  • bei ständiger Geschäftsbeziehung zwischen VK und Finanzierer
  • wenn VK und Finanzierer im konkreten Geschäftsfall in eine vertragliche Beziehung zueinander treten
21
Q

was ist, wenn bloß das Finanzierungsgeschäft wegfällt?

Drittfinanzierte Verträge

A

es ergeben sich für den VK keine Änderungen und es bleibt bei der Einlösung der Kaufpreisforderung durch den Finanzierer (§ 1422)

K ist gegenüber dem Finanzierer zum Ersatz von dessen Aufwendungen inkl Zinsen verpflichtet (§ 1014), wobei § 12 Abs 3 VKrG eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen normiert

22
Q

Wegfall von Kauf- und Kreditvertrag

Drittfinanzierte Verträge

A
  • Anzahlung, die K den VK geleistet hat, kann er von diesem kondizieren (§ 1435, 877)
  • Raten, die K dem Finanzierer bezahlt hat, kann der gem § 1435, 877 usw kondizieren
  • Finanzierer kann Kreditbetrag von VK kondizieren
  • Finanzierer kann dem VK die Unrichtigkeit der zedierten Forderung geltend machen (§ 1397)
  • Finanzierer, dem das vorbehaltene Eigentum übertragen wurde, mit § 366 gg K
  • K muss Ware nur Zug um Zug gegen Rückzahlung der an den VK und den Finanzierer erbrachten Zahlungen herausgeben
  • VK kann die Sache vom Finanzierer kondizieren, wenn er seinen Verpflichtungen diesem ggü nachkommt