10.3: Bürgschaft Flashcards

1
Q

Bürgschaft

A

ein Bürge verpflichtet sich zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall, dass der Hauptschuldner nicht zahlt

ist ein klassisches Mittel der Kreditsicherung

§ 1346 Abs 1

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2
Q

Wofür haftet der Bürge?

Bürgschaft

A

er haftet mit seinem gesamten Vermögen

er geht eine Personalhaftung ein, um den Haftungsfonds des gläubigers zu vergrößern

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3
Q

Was bedeutet “die Bürgschaft ist als Sicherungsrecht akzessorisch”?

Bürgschaft

A

die Bürgschaft ist vom Entstehen und vom weiteren Bestand der Haupforderung abhängig

der Bürge haftet somit niemals strenger als der Hauptschuldner

§ 1351, 1363

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4
Q

Verjährung

Bürgschaft

A

der Bürge kann nach Verjährung der gesicherten Schuld nciht mehr in Anspruch genommen werden

die Verpflichtung aus der Bürgschaft selbst verhährt nach 30 Jahren

§ 1363, 1478

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5
Q

Rückfrage vor Zahlung

Bürgschaft

A

da der Bürge über das Verhältnis zwischen Hauptschuldner und Gläubiger oft nicht genug weiß, um die Zahlungspflicht zu beurteilen, ist es ratsam, vor der Zahlung beim Hauptschuldener rückzufragen

§ 1361

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6
Q

Was passiert, wenn der Bürge nicht vor der Zahlung beim Hauptschuldner rückfragt?

Bürgschaft

A

der Hauptschuldner kann seinem Regressanspruch entgegenhalten, dass der Bürge gar nicht hätte bezahlen müssen

§§ 1358, 1361

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7
Q

kann sich ein Bürge auf Gestaltungsrechte berufen, die der Hauptschuldner noch nicht ausgeübt hat?

Bürgschaft

A

die hA gewährt dem Bürgen eine Einrede mit aufschiebender Wirkung bis zur Entscheidung im Grundverhältnis

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8
Q

Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip

Bürgschaft

A

wenn der Bürge sich für einen Geschäftsunfähigen verbürgt

er haftet unabhängig davon, ob ihm die Geschäftsunfähigkeit bekannt war

§ 1352

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9
Q

gemeiner Bürge

Bürgschaft

A

der Bürge kann erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner trotz Mahnung nicht bezahlt hat

§ 1355

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10
Q

gemeiner Bürge

Bürgschaft

A

der Bürge kann erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner trotz Mahnung nicht bezahlt hat

§ 1355

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11
Q

Bürge und Zahler

Bürgschaft

A

wenn die Parteien es anders vereinbart haben, kann der Bürge gleich in Anspruch genommen werden

§ 1357

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12
Q

Ausfallsbürge

Bürgschaft

A

er kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner ausgefallen ist

dazu muss die Inanspruchnahme des Hauptschuldners durch Exekution gescheitert sein

§ 1356

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13
Q

wann kann sich der Gläubiger bei der gemeinen Bürgschaft und der Ausfallsbürgschaft gleich auf den Bürgen greifen?

Bürgschaft

A

wenn der Hauptschuldner insolvent oder unbekannten Aufenthaltes ist

§ 1356

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14
Q

Nachbürge

Bürgschaft

A

Nachbürge bürgt für den Bürgen

kann erst herangezogen werden, wenn auch der Bürge nicht leistet

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15
Q

Entschädigungsbürge

Bürgschaft

A

er schließt keinen Vertrag mit dem Gläubiger ab

er verpflichtet sich gegenüber dem Bürgen, all jene Nachteile zu ersetzen, die ihm durch die Bürgschaft entstehen

der Bürge kann aber nur für die Nachteile Entschädigung verlangen, die er sich nciht durch eigenes Verschulden zugezogen hat

§ 1362

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16
Q

Interzedentenschutz

Bürgschaft

A

der Schtuz durch Schriftform ist in vielen Fällen nicht ausreichend (zB Angehörigenbürgschaften)

wenn eine persönliche Haftung für eine materiell fremde Verbindlichkeit eingegangen wird

§ 25a, 25c KSchG

17
Q

Aufklärung des Gläubigers an Interzedenten

Bürgschaft

A
  • § 25a KSchG: wenn Ehegatten gemeinsam für einen Kredit einstehen -> Hinweis, dass sie nach Scheidung weiterhaften
  • § 25c KSchG: Gläubiger müssen Verbraucher-Interzedenten über die wirtschaftliche Lage des Schuldners aufklären (wenn Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen wird)
18
Q

wann wird ein Wuchertatbestand bei Interzessionen für sittenwidrig erklärt?

Bürgschaft

A

Gläubiger konnte bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages erkennen, dass
- der Interzedent durch seine Verpflichtung krass überfordert wurde
- und sich in einer psychischen Zwangslage befand oder Risiko heruntergespielt wurde

§ 879 Abs 2 Z 4

19
Q

Mäßigung Interzedentenschutz

Bürgschaft

A

steht bei einer Verbraucher-Interzession die Verbindlichkeit des Interzedenten in einem unbilligen Missverhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit, so kann der Richter sie mäßigen oder sogar zur Gänze erlassen

§ 25 d KSchG

20
Q

Regress aus einem Auftragsvertrag

Bürgschaft

A

der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der getätigten Aufwendungen (§ 1014) sodass der Vertrag die Grundlage für den Regress bildet

21
Q

Regress bei keiner vertraglichen Regressgrundlage

Bürgschaft

A

Bürge kann trotzdem Ersatz verlangen

§ 1358 ordnet nämliche eine gesetzliche Zession an

22
Q

was passiert wenn es für eine Schuld mehrere Bürgen gibt?

Bürgschaft

A

sie haften solidarisch, der Gläubiger kann entscheiden, wen er in Anspruch nimmt

im Innenverhältnis können sich Mitbürgen daher anteilig regressieren

daneben stehen dem Bürgen seine Ersatzansprüche gegen den Hauptschuldener zu

§ 1359

23
Q

Entlassung eines Bürgen

Bürgschaft

A

wurde ein Bürge vom Gläubiger aus der Haftung entlassen, kann er das seinen Mitbürgen nicht entgegenhalten

§ 1363

24
Q

zwischen wem kommt die Bürgschaft zustande?

Bürgschaft

A

Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger