10.3: Bürgschaft Flashcards
Bürgschaft
ein Bürge verpflichtet sich zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall, dass der Hauptschuldner nicht zahlt
ist ein klassisches Mittel der Kreditsicherung
§ 1346 Abs 1
Wofür haftet der Bürge?
Bürgschaft
er haftet mit seinem gesamten Vermögen
er geht eine Personalhaftung ein, um den Haftungsfonds des gläubigers zu vergrößern
Was bedeutet “die Bürgschaft ist als Sicherungsrecht akzessorisch”?
Bürgschaft
die Bürgschaft ist vom Entstehen und vom weiteren Bestand der Haupforderung abhängig
der Bürge haftet somit niemals strenger als der Hauptschuldner
§ 1351, 1363
Verjährung
Bürgschaft
der Bürge kann nach Verjährung der gesicherten Schuld nciht mehr in Anspruch genommen werden
die Verpflichtung aus der Bürgschaft selbst verhährt nach 30 Jahren
§ 1363, 1478
Rückfrage vor Zahlung
Bürgschaft
da der Bürge über das Verhältnis zwischen Hauptschuldner und Gläubiger oft nicht genug weiß, um die Zahlungspflicht zu beurteilen, ist es ratsam, vor der Zahlung beim Hauptschuldener rückzufragen
§ 1361
Was passiert, wenn der Bürge nicht vor der Zahlung beim Hauptschuldner rückfragt?
Bürgschaft
der Hauptschuldner kann seinem Regressanspruch entgegenhalten, dass der Bürge gar nicht hätte bezahlen müssen
§§ 1358, 1361
kann sich ein Bürge auf Gestaltungsrechte berufen, die der Hauptschuldner noch nicht ausgeübt hat?
Bürgschaft
die hA gewährt dem Bürgen eine Einrede mit aufschiebender Wirkung bis zur Entscheidung im Grundverhältnis
Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip
Bürgschaft
wenn der Bürge sich für einen Geschäftsunfähigen verbürgt
er haftet unabhängig davon, ob ihm die Geschäftsunfähigkeit bekannt war
§ 1352
gemeiner Bürge
Bürgschaft
der Bürge kann erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner trotz Mahnung nicht bezahlt hat
§ 1355
gemeiner Bürge
Bürgschaft
der Bürge kann erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner trotz Mahnung nicht bezahlt hat
§ 1355
Bürge und Zahler
Bürgschaft
wenn die Parteien es anders vereinbart haben, kann der Bürge gleich in Anspruch genommen werden
§ 1357
Ausfallsbürge
Bürgschaft
er kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Hauptschuldner ausgefallen ist
dazu muss die Inanspruchnahme des Hauptschuldners durch Exekution gescheitert sein
§ 1356
wann kann sich der Gläubiger bei der gemeinen Bürgschaft und der Ausfallsbürgschaft gleich auf den Bürgen greifen?
Bürgschaft
wenn der Hauptschuldner insolvent oder unbekannten Aufenthaltes ist
§ 1356
Nachbürge
Bürgschaft
Nachbürge bürgt für den Bürgen
kann erst herangezogen werden, wenn auch der Bürge nicht leistet
Entschädigungsbürge
Bürgschaft
er schließt keinen Vertrag mit dem Gläubiger ab
er verpflichtet sich gegenüber dem Bürgen, all jene Nachteile zu ersetzen, die ihm durch die Bürgschaft entstehen
der Bürge kann aber nur für die Nachteile Entschädigung verlangen, die er sich nciht durch eigenes Verschulden zugezogen hat
§ 1362