10.1: Abtretung (Zession, Gläubigerwechsel) Flashcards
Zession
Abtretung
ist die Übertragung einer Forderung durch den Gläubiger auf einen neuen Gläubiger
§§ 1392 ff
Gläubigerwechsel
Abtretung
die Vereinbarung von altem und neuem Gläubiger
wer sind die beteiligten Personen bei einer Abtretung?
Abtretung
- Altgläubiger (Zedent)
- Neugläubiger (Zessionar)
- Schuldner (Zessus)
Modus bei Zession
Abtretung
der erforderliche Modus ist jeweils die Abtretung
Zession: Verfügungsgeschäft
Gegenstand der Zession
Abtretung
in der Praxis werden häufig Geldforderungen abgetreten
es können allerdings auch andere schuldrechtliche Ansprüche Gegenstand sein
§ 1393
was kann bei einer Zession nicht zediert werden?
Abtretung
- Sachenrechte
- zukünftige Forderungen
Zessionsverbote
Abtretung
durch Parteienvereinbarungen können Forderungen unabtretbar gemacht werden
sie liegen im Interesse des Schuldners, der vermeiden möchte, sich mit neuen Gläubigern auseinandersetzen zu müssen
Wann sind Zessionsverbote zwischen Unternehmer verbindlich?
Abtretung
wenn sie
- im Einzelnen ausgehandelt wurden
- und nicht “gröblich benachteiligend” sind
§ 1396a
welche sind die wichtigsten Einwendungen des Schuldners, wenn er meint, dass er nichts schuldet?
Abtretung
- Anfechtung wegen Willensmangels
- Rücktritt oder gewährleistungsrechtliche Vertragsauflösung
- Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages bei mangelhafter Leistung
- Einrede der Verjährung
- Aufrechnung
Erhaltung von Aufrechnungslagen
Abtretung
ist die Bezahlung einer eigenen Verbindlichkeit durch eine Gegenforderung gegen den Gläubiger (§ 1438)
was ist die Voraussetzung für die Aufrechnung?
Abtretung
die Gegenseitigkeit: der Schuldner kann seine Verbindlichkeit nur mit einer Forderung bezahlen, die er gegen seinen Gläubiger hat
wieso ist die Erhaltung der Aufrechnungslage notwendig?
Abtretung
um die Position des Zussus nicht zu verschlechtern
hat der Zessus eine Forderung gegen den Altgläubiger, trägt er dessen Insolvenzrisiko; soweit aber die Gegenforderung des Altgläubigers besteht, ist der Zessus gesichert
Vertrauensschutz des Zessus
Abtretung
solange der Zessus von der Abtretung ncihts weiß, kennt er seinen neuen Gläubiger nicht
vor Verständigung ist eine Leistung an den Zedenten schuldbefreiend -> Zessus wird geschützt
§ 1395
Putativzession
Abtretung
wird der Zessus glaubwürdig von einer Zession verständigt, die gar nicht (wirksam) stattgefunden hat, greift der Gutglaubensschutz der §§ 1395 ff analog
Prätendentenstreit
Abtretung
ist zweifelhaft, ob eine Abtretung erfolgt ist, kann der Schuldner seine Leistung schuldbefreiend gerichtlich hinterlegen
-> es wird zwischen den potentiellen Gläubigern darüber entschieden, wem die Forderung zusteht und wem daher der Erlag auszufolgen ist