10.2: Änderungen auf Schuldnerseite Flashcards
Schuldübernahme
Änderungen auf Schuldnerseite
soll an die Stelle des alten Schuldners ein neuer treten, bedarf es nicht nur der Vereinbarung von altem und neuem Schuldner über den schuldeintritt, sondern auch der Zustimmung des Gläubigers
§ 1405
kumulative Schuldübernahme
Änderungen auf Schuldnerseite
der Schuldner wird beim Schuldbeitritt nicht ausgewechselt
vielmehr tritt ein zweiter Schuldner der Verpflichtung bei, der alte Schuldner bleibt aber unverändert gebunden
bedarf keiner Zustimmung -> für Gläubiger völlig risikolos
gesetzlicher Schuldbeitritt
Änderungen auf Schuldnerseite
der Erwerber eines Unternehmens oder Vermögens haftet neben dem Veräußerer für alle dazugehörigen Schulden, die er kannte oder kennen musste
die Haftung ist mit der Höhe der übernommenen Aktiven beschränkt (pro-viribus-Haftung)
§ 1409
Vertragsübernahme
Änderungen auf Schuldnerseite
der Vertragspartner soll bei Vertragsübernahme geändert und daher das gesamte Schuldverhältnis übertragen werden
bedarf zur Zustimmung aller Beteiligten
Erfüllungsübernahme
Änderungen auf Schuldnerseite
ein Dritter verspricht dem Schuldner, die Leistung an den Gläubiger zu erbringen und dadurch den Schuldner zu befreien
Vereinbarung wirkt nur zwischen Schuldner und Dritter -> dem Gläubiger entsteht daraus kein Anspruch
§ 1404
Folgen bei einer Hypothekenübernahme
Änderungen auf Schuldnerseite
wäre Übergeber verpflichtet lastenfrei zu leisten dann Rechtsmangel. Zweifelsregel: offenkundige Mängel (zB im GB verzeichnet) nicht zur GWL zählen
Ausnahme: Depurierungspflicht: auf der Sache haftende Schulden jedenfalls zu vertrten. Im Zweifel Liegenschaft als lastenfrei zu übergeben
Oft: Gegen Anrechnung auf den Kaufpreis soll Erwerber die besicherte Forderung tilgen, also häufig private Schuldübernahme. §1408 vermutet daher Übernahme einer Hypothekenliegenschaft im Zweifel als Schuldübernahme zu verstehen. Schuldübernahme bedarf Zustimmung des Gläubigers, hier reicht es dass Veräußerer den Gläubiger zur Annahme auffordert und dieser kann binnen 6 Monaten widersprechen
Folgen wenn bei Hypothekenübernahme lastenfrei übergeben wurde
Änderungen auf Schuldnerseite
die Leistung ist mangelhaft (Rechtsmangel)
im Zweifel ist die Leigenschaft lastenfrei zu übergeben
Folgen wenn bei Hypothekenübernahme nicht lastenfrei übergeben wurde
Änderungen auf Schuldnerseite
Parteien wollen meistens kein Auseinanderfallen von Personal- und Realschuldner: Parteien vereinbaren, dass der Erwerber der Liegenschaft - gegen Anrechnung auf den Aufpreis - die besicherte Forderung tilgen soll
ist im Zweifel als Schuldübernahme zu verstehen
§ 1408
worin liegt der Unterschied zwischen Schuldübernahme und Schuldbeitritt?
Änderungen auf Schuldnerseite
Schuldübernahme:
- Schuldner werden ausgetauscht
- Zustimmung des Gläubigers erforderlich
Schuldbeitritt:
- Schuldner bleibt gleich, ein weiterer kommt hinzu
- keine Zustimmung des Gläubigers erforderlich
wann gilt eine Zustimmung des Gläubigers gem § 1408 als erteilt?
Änderungen auf Schuldnerseite
wenn der Veräußerer den Gläubiger zur Annahme des neuen Schuldners auffordert und dieser nicht binnen 6 Monaten widerspricht