1 | Finanzanlagevermögen Flashcards

1
Q

Wie könnte man die Rendite in % einfach mit den Wörtern Ertrag und Investition beschreiben?

A

Der jährliche Ertrag pro investiertem Euro ist die Rendite in %

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2
Q

Was ist der Unterschied zwischen einer Investition und einem Ertrag (Baum-Apfel Grafik)

A

Investitionen: (Baum)
- unternehmerisches Handeln heißt, Kapital zu investieren
- Investitionen finden sich meistens als AV in der Bilanz

Erträge: (Früchte)
- Investitionen werden dafür verwendet, Erträge zu erwirtschaften (Erlös-Aufwand)
- Erträge finden sich in der GuV

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3
Q

Wo findet man Bestandsgrößen und wo findet man Stromgrößen?

A

Bestandsgrößen sind in der Bilanz
Stromgrößen sind in der GuV

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4
Q

Welche konkreten Arten von Vermögensgegenständen werden unter dem FAV ausgewiesen?

A
  • Anteile an Gesellschaften
  • Sonstige Wertpapiere oder Wertrechte
  • Langfristige Geldforderungen
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5
Q

Nenne mind. 2 Beispiele für Anteile an Gesellschaften

A

Anteile an Gesellschaften
* GmbH-Anteile
* Anteile an Personengesellschaften
* Stille Beteiligungen
* Aktien

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6
Q

Nenne mind. 2 Beispiele für sonstige Wertpapiere oder Wertrechte

A

Sonstige Wertpapiere oder Wertrechte
* Optionsanleihen
* Wandelanleihen
* Genussrechte
* Fonds

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7
Q

Nenne mind. 2 Beispiele für langfristige Geldforderungen

A

Langfristige Geldforderungen
* Ausleihungen
* Darlehen (mind. 5 Jahre)
* Gegebene Kredite

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8
Q

Wie erfolgt die Wertminderung von FAV lt. UGB, wenn es sich um einen Wertverlust von Dauer / Wertverlust nicht von Dauer handelt? Nenne auch den §

A

§ 204 (2) UGB
- Gegenstände des AV MÜSSEN bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden

  • Bei FAV des AV DÜRFEN Wertminderung auch dann vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
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9
Q

Welcher 2 Wertegrößen können für den beizulegenden Wert herangezogen werden, wenn es sich um FAV des AV handelt?

A

Börsenkurs am Abschlussstichtag
- bei allen Wertpapieren, die an einer Börse notieren und sich ein Kurs erheben lässt

Ertragswert am Abschlussstichtag
- bei Anteilen an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen, sofern nicht an Börse gehandelt
- bei sonstigen Wertrechten und Anteilen

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10
Q

Welche Anhangangabe muss gemacht werden, wenn auf eine Wertminderung von FAV des AV verzichtet wurde? Nenne ebenfalls den §!

A

§ 238 (1) Z2.

Anhangangabe, wenn auch Abschreibung verzichtet wurde:
a) Buchwert und Zeitwert
b) Gründe für das Unterlassen der Abschreibung und Anhaltspunkte, warum Wertverlust nicht von Dauer ist.

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11
Q

Wie erfolgt die Wertminderung von FAV lt. SR? Nenne auch den §!

A

§ 6 Z 2 a) EStG
- Nicht abnutzbares AV ist mit den Anschaffungskosten anzusetzen
- ist der Teilwert niedriger, so KANN dieser angesetzt werden.

-> im SR also an sich ein Wahlrecht auf Wertminderung, ABER aufgrund der Maßgeblichkeit folgt die steuerliche Vorgehensweise grundsätzlich dem UGB (bei Wertminderung von Dauer -> MUSS // Nicht von Dauer –> KANN)

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12
Q

Welcher § regelt den Umgang mit Wertverlusten bei FAV im KStG?

A

§ 12 (3) KStG

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13
Q

Was versteht man unter einer ausschüttungsbedingten TWA? In welchem § ist diese geregelt und wie wird hier vorgegangen?

Wie erfolgt eine TWA, wenn diese nicht ausschüttungsbedingt ist? Wie sieht es mit der MWR aus?

A

§ 12 (3) Z1. | ausschüttungsbedingte TWA

  • Wenn der Wertverlust aus einer vorhergehenden Gewinnausschüttung resultiert und der Kapitalanteil der unter die Beteiligungsertragsbefreiung gem. § 10 (1) KStG fällt, dann liegt ein doppelter Vorteil vor.

Es können nicht die Gewinnanteile befreit sein und zusätzlich die TWA steuerlich abzugsfähig sein.

Daher gilt in diesem Fall ein TWA-Verbot. ( +MWR )

Wenn die TWA nicht ausschüttungsbedingt ist, dann erfolgt eine steuerrechtliche Verteilung der Teilwertabschreibung auf 7 Jahre (Im UGB somit 100% Aufwand und im SR ist der Aufwand auf 7 Jahre verteilt) Somit im ersten Jahr eine + MWR und in die Folgejahren immer eine - MWR

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14
Q

Wie ist bei einer Wertaufholung von FAV im UGB/SR vorzugehen?

Welche § sind dabei wichtig?

A

§ 208 (1) UGB
- wurde bei einem Vermögensgegenstand eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen und stellt sich zu einem späteren Jahr heraus, dass die Gründe nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung wieder zuzuschreiben
- Achtung: Firmenwert zählt zum IAV, daher ist hier keine Zuschreibung zulässig

§ 6 Z 2 a) EStG
- Es KANN auch der höhere Teilwert angesetzt werden, wobei die AK nicht überschritten werden dürfen
- Somit besteht hier ein Wahlrecht, aufgrund der Maßgeblichkeit folgt die steuerliche Vorgehensweise jedoch grundsätzlich dem UGB

Somit gilt:
UR: MUSS Zuschreibung von FAV
SR: KANN Zuschreibung von FAV
–> Maßgeblichkeit

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15
Q

Was ist zu tun, wenn bei einer TWA auf welche die Siebentelregelung angewandt wurde, nach ein paar Jahren eine Wertaufholung des FAV erfolgt?

A

Zuschreibungserträge werden mit offenen Siebenteln verrechnet - dies soll einen KöSt Abfluss im Jahr der Zuschreibung bzw. des Veräußerungsertrages vermeiden

Erfolgt somit nach einer TWA eine Zuschreibung, führt dies zu einer Verkürzung des Verteilungszeitraums.

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16
Q

Nenne mind. 3 Beispiele für typische Finanzaufwendungen?

A

Finanzaufwendungen
* Abschreibungen von FAV
* Verluste aus Vollorganschaften
* Verluste aus dem Abgang von FAV
* Zinsaufwendungen
* Disagio mit Zinscharakter bei Vollerfassung im Aufwand bzw. bei Verteilung

17
Q

Nenne mind. 3 Beispiele für typische Finanzerträge

A

Finanzerträge
* Dividenden, Zinserträge
* Erträge aus Beteiligungen bzw. Anteilen an verbundenen Unternehmen
* Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung von FAV und Wertpapieren des UV
* Erträge aus stillen Beteiligungen und sonstigen Genussrechten

18
Q

In welchem Ziffern der GuV Gliederung ist das Finanzergebnis zu sehen?

A

§ 231 UGB Z10 - Z15.

19
Q

Wann ist der Realisationszeitpunkt der Erträge aus Beteiligungen?

A
  • Erträge aus Beteiligungen werden mittels Ausschüttungsbeschluss durch die Generalversammlung (GmbH) Hauptversammlung(AG) realisiert.
  • Dieser wird einige Monate nach dem Bilanzstichtag sein
20
Q

Was versteht man unter der phasenkongruenten Dividendenaktivierung? Wo können die Voraussetzungen hierfür eingesehen werden?

A

Phasenkongruenten Dividendenabgrenzung
in der Phase wo die Tochter den Gewinn erwirtschaftet, möchte man dasselbe auch auf Ebene der Mutter zeigen in denselben Phasen und zieht somit den Ertrag vor. (Denn eigentlich wäre der Realisationszeitpunkt der Erträge erst mit Ausschüttungsbeschluss einige Monate später)

In den AFRAC Abs. 2 stehen die Voraussetzungen drinnen für die phasenkongruente Dividendenak-tivierung drinnen

21
Q

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für eine phasenkongruente Dividendenaktivierung lt. AFRAC-Stellungnahme?

A

In den AFRAC Abs. 2 stehen die Voraussetzungen drinnen für die phasenkongruente Dividendenak-tivierung drinnen

  • MU hat beherrschenden Einfluss
  • Stichtag der TU muss vor Stichtag der MU liegen
  • Jahresabschluss der TU ist vor Fertigstellung der MU Bilanz bereits festgestellt
  • der späteren Ausschüttung stehen keine Hindernisse entgegen (Minderheitenrechte, Behörden etc..)