1. Einführung in die Baubetriebswissenschaften Flashcards

- Organisatorisches, Inhalte der Veranstaltung - Besondere Bedingung in der Bauproduktion - Baubetrieb als Schnittstellenwissenschaft

1
Q

Was sind die Besonderen Bedingungen der Auftragsfertigung?

A

− starke Abhängigkeit von Kapazitätsbedarf und -auslastung von der sich ständig ändernden Auftragslage

− individuelle Wünsche des Auftraggebers

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2
Q

Was sind die Besonderen Bedingungen der Einzelfertigung ?

A
  • jedes Objekt ist anders (Einmaligkeit)
  • erfordert für Vorbereitung und Durchführung eine besonderes große Zahl an menschen Eingriffen
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3
Q

Was sind die Besonderen Bedingungen der Baustellenfertigung ?

A

− Bauwerke können vorwiegend nur am vorausbestimmten Standort hergestellt werden

− Bereitstellung einer für jede Baustelle neu zu errichtenden, möglichst effektiven Baustelleneinrichtung

− Baugrund beeinflusst bautechnische Lösung

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4
Q

Was sind die Bedingungen der Langfristigefertigung ?

A

− Fertigungszeiten über mehrere Monate bei großen, komplexen Objekten

− schwierige Personaldisposition wegen oft mehrerer, gleichzeitig fertigzustellender Objekte mit unterschiedlichen Fristen

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5
Q

Was sind Besondere Bedingungen der Bauproduktion Preisbildung vor Produktionsbeginn ?

A

− Kosten können in der Regel nur mittels vergleichbarer (Teil-)Projekte) abgeschätzt werden

− konkreter Produktionsmitteleinsatz zum Kalkulationszeitpunkt häufig noch nicht festgelegt

− Preisänderungen insbesondere von Materialien während der Bauzeit

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6
Q

Was sind Besondere Bedingungen bei der Bauproduktion im Bezug auf Witterungseinflüsse ?

A
  • Einflüsse von Trockenheit, Wind, Regen, Frost etc.
  • Kälteempfindlichkeit/-abhängigkeit vieler Baustoffe und Bauverfahren
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7
Q

Nenne die Projektbeteiligten

A

Bsp.:
- Planer
- Behörden
- Finanzierer
- Berater

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8
Q

Warum benötigt man in der Bauindustrie spezifischere Verfahren und Methoden ?

A
  • Da die Bauindustrie sich von zum Beispiel der Stationären Industrie oder auch von anderen Industriezweigen systematisch unterscheidet
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9
Q

WiWi - Was ist die Volkswirtschaftslehre und was ist das Ziel ?

A
  • untersucht das makroökonomische Zusammenwirken aller Sektoren
  • ▪ Ziel: Gesetzmäßigkeiten und Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik
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10
Q

WiWi - Was ist die Betriebswirtschaftslehre und was ist das Ziel ?

A
  • untersucht wirtschaftliche Abläufe in einzelnen Unternehmen bzw. Organisationen und deren Beziehungen
  • Ziel: fundierte Instrumente für Unternehmen, mit denen sich Entscheidungen treffen und Probleme lösen lassen
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11
Q

Was ist das Ökonomisches Prinzip ?

A

Maximalprinzip
> gegebene Mittel für möglichst großes Ziel verwenden
> Nutzenmaximierung und Gewinnmaximierung

Minimalprinzip
> gesetztes Ziel wird mit minimalen Mitteln umgesetzt
> Ausgabenminimierung und Kostenminimierung

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12
Q

Woraus besteht das Marktumfeld eines Bauunternehmens ?

A
  • Staat, Gesellschaft, Rechtsordnung
  • Beschaffungsmarkt
  • Arbeitsmarkt
  • Absatzmarkt
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13
Q

Was sind die Aufgaben von Unternehmen ?

A
  • Leistungserstellung (Produktion)
  • Leistungsverwertung (Absatz)
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14
Q

Wie wird das Deutsche Recht unterteilt ?

A

> Privatrecht > Öffentliches Recht
PR:
(- Bürgerliches Recht
- Besonderes Privatrechtsgebiet)

ÖR:
(- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Finanz- und Steuerrecht
- Prozessrecht)

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15
Q

In welchen maßgeblichen Bereichen ist das Baurecht in Deutschland zu unterteilen ?

A

> Privatrecht > Öffentliches Recht

PR:
- Vergaberecht
- Vertragsrecht

ÖR:
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht

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16
Q

Was regelt das Vergaberecht im Bezug auf Privatpersonen und Öffentliche Auftraggeber ?

A
  • Privatperson und diesen gleich gestellte Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie unterliegen keinen vergaberechtlichen Einschränkungen
  • für Öffentliche Auftraggeber gelten insbesondere die Vorschriften der VOB/A, die eine Wirtschaftlich und sparsame Verwendung von Haushaltsmittln sowie größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz sicherstellen sollen
17
Q

Was gilt im bezug auf das Vertragsrecht für Privatpersonen?

A
  • Privatpersonen sind beim Abschließen von Verträgen grundsätzlich frei

(- Grundsätze der Vertragsfreiheit : > Abschlussfreiheit > Gestaltungsfreiheit > Formfreiheit > Aufhebungsfreiheit

Einschränkungen:
> Vorschriften des BGB
> Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
> Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zu Verwendung der VOB/B bei Bauverträgen)

18
Q

Was ist ein Werkvertrag ?

A

> Bauverträge sind in aller Regel Werkverträge

> Ein Werkvertrag ist ein auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichteter Vertrag
Herstellung eines Werkes mit den zugesicherten Eigenschaften

> gemäß §§ 631 ff. BGB

  • erfolg wird geschuldet
19
Q

Was ist die VOB/B ?

A

> sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Bauverträge zugrunde gelegt werden können (Kein Gesetzcharakter)

> Die Klauseln sind auf ein ausgewogenes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgerichtet

> Die VOB/B wird wegen ihrer Praxisbewährung bei einem Großteil deutscher Bauvorhaben angewandt

20
Q

Was ist das Arbeitsrecht (Tarifrecht teil der Ar) in der Bauwirtschaft ?
Und zwischen welchen beiden Formen des Arbeitsrecht wird unterschieden ?

A
  • Regelt die Rechtbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Abweichende Vereinbarung sind möglich, wenn diese den Arbeitnehmer günstiger stellen
  • Individuelles Arbeitsrecht
    > Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Kollektives Arbeitsrecht
    > regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern einerseits sowie Gewerkschaften oder Betriebsräten
21
Q

Was Regelt das Gewährleistungsrecht ? (Privates Baurecht)

A

▪Auftragnehmer schuldet mangelfreies Werk

▪ Liegen Mängel vor, kann der Auftraggeber Mängelansprüche geltend machen

▪ Grundsätzlich ist dem Auftragnehmer vor weitergehenden Mängelansprüchen wie Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz der Versuch der Mängelbeseitigung zu ermöglichen

▪ Mängelansprüche bei Bauleistungen verjähren je nach den vertraglich vereinbarten Fristen

▪ Der Zeitraum von der Abnahme bis zur Verjährung der Mängelansprüche des Auftraggebers wird als Gewährleistungsphase bezeichnet.

22
Q

Allgemeine Geschäftsbedingung

A

> Vorformulierte, von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsbedingungen

23
Q

Benne die besonderen Bedingungen der Bauproduktion im Gegensatz zur stationären Industrie und erläutere 2 davon in jeweils einem Satz

A
  • Auftragsfertigung
  • Einzelfertigung *
  • Baustellenfertigung *
  • Langfristigfertigung *
  • Preisbildung vor Produktionsbeginn *
  • Witterungseinflüsse
  • Vielzahl von Projektbeteiligten
24
Q

In welchen maßgeblichen Bereichen ist das Öffentliches Baurecht in Deutschland zu unterteilen ?

A

Teil des Verwaltungsrechts

> Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht

25
Q

In welchen maßgeblichen Bereichen ist das Privatrecht in Deutschland zu unterteilen ?

A

> Vergaberecht
Vertragsrecht

26
Q

Benennen Sie zwei Merkmale, nach denen Bedürfnisse unterschieden werden können und geben Sie jeweils zwei mögliche Ausprägungen dieser Merkmale an

A
  • Gegenstand
    > Materielle Bedürfnisse
    >Immaterielle Bedürfnisse
  • Dringlichkeit
    > Existenzbedürfnisse
    > Kulturbedürfnisse
    > Luxusbedürfnisse
  • Bewusstheitsgrad
    >offen/bewusst
    > latente/unbewusst
  • Bedürfnissträger
    > Individualbedürfniss
    > Kollektivbedürfnisse
27
Q

Was versteht man unter dem Dispositiven Faktor ?

A
  • Leitung
    > Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle
28
Q

Was versteht man Originären Faktoren ?

A
  • Ausführende Arbeit
  • Betriebsmittel
  • Werkstoffe
29
Q

Was beinhaltet der “Originäre Faktoren” - Ausführende Arbeit ?

A

▪ gelernteArbeit
▪ ungelernteArbeit
▪ repetitiveArbeit
▪ kreativeArbeit
▪ körperlicheArbeit
▪ geistigeArbeit

30
Q

Was beinhaltet der “Originäre Faktoren” - Betriebsmittel ?

A

▪ Grundstücke
▪ Gebäude
▪ Maschinen/Anlagen
▪ Transportiereinr.
▪ Betriebsausstatt.
▪ Geschäftsausstatt.

31
Q

Was beinhaltet der “Originäre Faktor” - Werkstoffe ?

A

▪ Rohstoffe
▪ Hilfsstoffe
▪ Betriebsstoffe
▪ Fertigteile
▪ Handelswaren
▪ Informationen

32
Q

Was ist nach dem §650a Abs. 1 BGB ein Bauvertrag ?

A

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

33
Q

Wie werden die Kapitel des Bauvertragsrecht der §650 unterteilt ?

A

§ 650b und c - Änderungen
§ 650d - Einstweilige Verfügung
§ 650e - Sicherungshypothek
§650f - Bauhandwerksversicherung
§650g - Abnahmeverweigerung
§650h - Kündigung