06 Grundlagen der Rechtsordnung Flashcards

1
Q

Definiere Rechtsfähigkeit. (1)

A
  • Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
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Q

In was teilen sich Rechtssubjekte? (3)

A
  • natürliche Personen
  • juristische Personen des Privatrechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
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3
Q

Wann sind natürliche Personen rechtsfähig? (1)

A
  • von Vollendung der Geburt bis zum Tod
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4
Q

Wann sind juristische Personen des Privatrechts rechtsfähig? Nenne dazu ein Beispiel. (2)

A
  • durch Eintragung in ein Register bis Auflösung der Vereinigung oder Löschung aus dem Register
  • Beispiele: eingetragener Verein, Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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5
Q

Wann sind juristische Personen des öffentlichen Rechts rechtsfähig? Nenne dazu ein Beispiel. (2)

A
  • durch Gesetz, bzw. Verwaltungsakt bis zur Aufhebung
  • Beispiele: Schulen, Gemeinde, Kammern, IHK, Rundfunkanstalten
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6
Q

Definiere Geschäftsfähigkeit. (1)

A
  • Fähigkeit von Rechtssubjekten, rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben
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7
Q

Was zeichnet Geschäftsunfähige aus? (5)

A
  • Kinder bis 6 Jahre
  • dauerhaft Geisteskranke

Folge

  • Rechtsgeschäft ist nichtig, d. h. es ist von Anfang an ungültig, so als ob nie eine Willenserklärung abgegeben wurde
  • Achtung: ein Kind kann auch Bote einer Willenserklärung sein
  • Ausnahmen: keine
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8
Q

Was zeichnet Beschränkt Geschäftsfähige aus? (9)

A
  • Kinder und Jugendliche zwischen 7-17 Jahre
  • Personen, die unter Betreuung stehen

Folge

  • Rechtsgeschäft braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters als
  • Einwilligung = Zustimmung vor Abschluss des Rechtsgeschäfts
  • Einwilligung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
  • Einwilligung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft schwebend unwirksam bis:
  • Genehmigung = Zustimmung nach Abschluss des Rechtsgeschäfts innerhalb von 2 Wochen
  • Genehmigung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
  • Genehmigung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft nichtig
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9
Q

Was zeichnet Unbeschränkt Geschäftsfähige aus? (3)

A
  • ab 18 Jahre
  • Rechtsgeschäft ist uneingeschränkt wirksam

Folge

  • Ausnahmen: Rechtsgeschäft wurde im Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit, z. B. Alkohol, Drogen, abgeschlossen.
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10
Q

Was für Ausnahmen gibt es für Beschränkt Geschäftsfähige bei Rechtsgeschäften? (Wann sind Rechtsgeschäfte trotzdem gültig?) (4)

A

Rechtsgeschäft ist gültig auch ohne Zustimmung in folgenden Fällen:

  • Rechtlicher Vorteil: brauchen die Zustimmung der Eltern nicht, wenn sie durch das Rechtsgeschäft nur einen Vorteil erlangen
  • Taschengeldparagraph: Über das ihnen zur freien Verfügung überlassene Geld dürfen beschränkt Geschäftsfähige frei verfügen, jedoch nicht über angespartes Taschengeld
  • Geschäftsbetrieb: Jugendliche, die mit Erlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter einen Erwerbsbetrieb betreiben, sind im Rahmen dieses Betriebs voll geschäftsfähig
  • Arbeitsverhältnis: Jugendliche, die mit Zustimmung ihrer Eltern ein Arbeitsverhältnis eingehen dürfen alle Rechtsgeschäfte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses selbstständig tätigen (Gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse)
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11
Q

In was teilen sich Rechtsobjekte? Definiere diese. (2)

A
  • Sachen
    Sachen sind körperliche Gegenstände (§90 BGB)
  • Rechte
    die Berechtigung, etwas von jemanden verlangen zu können
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12
Q

In was teilen sich die Rechte? (2)

A
  • Absolute Rechte
    bestehen gegenüber jedermann z.B. Eigentumsrecht an einer Sache, Erbrecht, Urheberrecht, Patent
  • Relative Rechte
    bestehen nur zwischen bestimmten Personen z.B. Kaufpreisforderung, Nutzungsrecht einer Wohnung
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13
Q

In was teilen sich die Sachen? (4)

A
  • Bewegliche Sachen (Mobilien)
    z.B. Münzen, Bücher, Kleidungsstücke
  • Unbewegliche Sachen (Immobilien)
    z.B. Grundstücke, Haus, Wohnung, Schiffe
  • Vertretbare Sachen (Gattungssachen)
    Sache ist nach Art, Menge und Qualität bestimmt, gegen einander austauschbar, z.B. ein BMW X3, ein Buch, Geld
  • Nicht vertretebare Sachen (Speziessachen)
    einmalige Sache, individuell bestimmt, z.B. Buch mit Widmung vom Autor, ein Maßanzug, ein Ausstellungsstück
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14
Q

Was ist eine Rechtsordnung? (1)

A

umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die so genannten Rechtsnormen

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15
Q

Definiere Verfassung und nenne ein Beispiel. (2)

A
  • Grundlegende Rechtsnormen eines Staates, z. B. über den Aufbau des Staates, Beziehungen zwischen Staatsorganen, Rechte und Pflichten
  • Beispiel: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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16
Q

Definiere Gesetze und nenne ein Beispiel. (2)

A
  • Allgemein verbindliche Rechtsnormen, die vom Gesetzgeber (Legislative) erlassen werden, mit ausdrücklicher Ermächtigung dafür
  • Beispiel: Bürgerliches Gesetzbuch
17
Q

Definiere Verordnungen und nenne ein Beispiel. (2)

A
  • Rechtsnormen, die Ausführungsvorschriften oder Präzisierungen für gültige Gesetze enthalten. Diese werden von einem ermächtigten Organ der Exekutive, z. B. Regierung oder Verwaltung erlassen.
  • Beispiel: Arbeitsstättenverordnung
18
Q

Definiere Verordnungen der EU. (1)

A

Rechtsnormen der Europäischen Union, die verbindlich für Mitgliedsstaaten oder einzelne Bürger sind und unmittelbar so gelten

19
Q

Definiere Satzungen. (2)

A

Regelungen, die von juristischen Personen, z. B. Instituten, Vereinen zur Regelung eigener Angelegenheiten festgelegt werden

20
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbeziehungen geregelt werden. (2)

A

Privates Recht

  • regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) untereinander

Öffentliches Recht

  • regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat, den öffentlichen Körperschaften (Länder, Gemeinden) und den einzelnen Bürgern
21
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbereiche dazu gehören. (2)

A

Privates Recht

  • Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Urheberrecht

Öffentliches Recht

  • Staatsrecht (z. B. Grundgesetz), Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht (z. B. Schulordnung)
22
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welcher Grundsatz in den Rechtsbeziehungen herrscht. (2)

A

Privates Recht

  • Grundsatz der Gleichordnung (d.h. gleichberechtigte Partner)

Öffentliches Recht

  • Grundsatz der Über- und Unterordnung
23
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, inwiefern die Rechtssubjekte von diesen Regelungen abweichen können. (2)

A

Privates Recht

  • grundsätzlich nachgiebiger, abänderbarer / dispositiver (anordnender/vorschreibender) Charakter
  • Vertragsfreiheit hat Vorrang, aber es gibt auch zwingende, unabänderbare Rechtsvorschriften

Öffentliches Recht

  • zwingendes Recht, das nicht durch Verträge zwischen Privatpersonen abgeändert werden kann
24
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, wer bei einem Rechtsverstoß aktiv werden muss. (2)

A

Privates Recht

  • Vertragsparteien / Bürger (weder Staat noch Polizei), durch Klage vor dem Zivilgericht

Öffentliches Recht

  • der Staat durch Gerichte und Staatsanwalt / Polizei ohne Antrag / Mitwirkung / Zustimmung der Bürger
25
Q

Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Gerichte zuständig sind. (2)

A

Privates Recht

  • Zivilgerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof)

Öffentliches Recht

  • Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Bundesverfassungsgericht