06 Grundlagen der Rechtsordnung Flashcards
Definiere Rechtsfähigkeit. (1)
- Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
In was teilen sich Rechtssubjekte? (3)
- natürliche Personen
- juristische Personen des Privatrechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wann sind natürliche Personen rechtsfähig? (1)
- von Vollendung der Geburt bis zum Tod
Wann sind juristische Personen des Privatrechts rechtsfähig? Nenne dazu ein Beispiel. (2)
- durch Eintragung in ein Register bis Auflösung der Vereinigung oder Löschung aus dem Register
- Beispiele: eingetragener Verein, Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wann sind juristische Personen des öffentlichen Rechts rechtsfähig? Nenne dazu ein Beispiel. (2)
- durch Gesetz, bzw. Verwaltungsakt bis zur Aufhebung
- Beispiele: Schulen, Gemeinde, Kammern, IHK, Rundfunkanstalten
Definiere Geschäftsfähigkeit. (1)
- Fähigkeit von Rechtssubjekten, rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben
Was zeichnet Geschäftsunfähige aus? (5)
- Kinder bis 6 Jahre
- dauerhaft Geisteskranke
Folge
- Rechtsgeschäft ist nichtig, d. h. es ist von Anfang an ungültig, so als ob nie eine Willenserklärung abgegeben wurde
- Achtung: ein Kind kann auch Bote einer Willenserklärung sein
- Ausnahmen: keine
Was zeichnet Beschränkt Geschäftsfähige aus? (9)
- Kinder und Jugendliche zwischen 7-17 Jahre
- Personen, die unter Betreuung stehen
Folge
- Rechtsgeschäft braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters als
- Einwilligung = Zustimmung vor Abschluss des Rechtsgeschäfts
- Einwilligung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
- Einwilligung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft schwebend unwirksam bis:
- Genehmigung = Zustimmung nach Abschluss des Rechtsgeschäfts innerhalb von 2 Wochen
- Genehmigung liegt vor -> Rechtsgeschäft gültig
- Genehmigung liegt nicht vor -> Rechtsgeschäft nichtig
Was zeichnet Unbeschränkt Geschäftsfähige aus? (3)
- ab 18 Jahre
- Rechtsgeschäft ist uneingeschränkt wirksam
Folge
- Ausnahmen: Rechtsgeschäft wurde im Zustand der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit, z. B. Alkohol, Drogen, abgeschlossen.
Was für Ausnahmen gibt es für Beschränkt Geschäftsfähige bei Rechtsgeschäften? (Wann sind Rechtsgeschäfte trotzdem gültig?) (4)
Rechtsgeschäft ist gültig auch ohne Zustimmung in folgenden Fällen:
- Rechtlicher Vorteil: brauchen die Zustimmung der Eltern nicht, wenn sie durch das Rechtsgeschäft nur einen Vorteil erlangen
- Taschengeldparagraph: Über das ihnen zur freien Verfügung überlassene Geld dürfen beschränkt Geschäftsfähige frei verfügen, jedoch nicht über angespartes Taschengeld
- Geschäftsbetrieb: Jugendliche, die mit Erlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter einen Erwerbsbetrieb betreiben, sind im Rahmen dieses Betriebs voll geschäftsfähig
- Arbeitsverhältnis: Jugendliche, die mit Zustimmung ihrer Eltern ein Arbeitsverhältnis eingehen dürfen alle Rechtsgeschäfte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses selbstständig tätigen (Gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse)
In was teilen sich Rechtsobjekte? Definiere diese. (2)
-
Sachen
Sachen sind körperliche Gegenstände (§90 BGB) -
Rechte
die Berechtigung, etwas von jemanden verlangen zu können
In was teilen sich die Rechte? (2)
-
Absolute Rechte
bestehen gegenüber jedermann z.B. Eigentumsrecht an einer Sache, Erbrecht, Urheberrecht, Patent -
Relative Rechte
bestehen nur zwischen bestimmten Personen z.B. Kaufpreisforderung, Nutzungsrecht einer Wohnung
In was teilen sich die Sachen? (4)
-
Bewegliche Sachen (Mobilien)
z.B. Münzen, Bücher, Kleidungsstücke -
Unbewegliche Sachen (Immobilien)
z.B. Grundstücke, Haus, Wohnung, Schiffe -
Vertretbare Sachen (Gattungssachen)
Sache ist nach Art, Menge und Qualität bestimmt, gegen einander austauschbar, z.B. ein BMW X3, ein Buch, Geld -
Nicht vertretebare Sachen (Speziessachen)
einmalige Sache, individuell bestimmt, z.B. Buch mit Widmung vom Autor, ein Maßanzug, ein Ausstellungsstück
Was ist eine Rechtsordnung? (1)
umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die so genannten Rechtsnormen
Definiere Verfassung und nenne ein Beispiel. (2)
- Grundlegende Rechtsnormen eines Staates, z. B. über den Aufbau des Staates, Beziehungen zwischen Staatsorganen, Rechte und Pflichten
- Beispiel: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Definiere Gesetze und nenne ein Beispiel. (2)
- Allgemein verbindliche Rechtsnormen, die vom Gesetzgeber (Legislative) erlassen werden, mit ausdrücklicher Ermächtigung dafür
- Beispiel: Bürgerliches Gesetzbuch
Definiere Verordnungen und nenne ein Beispiel. (2)
- Rechtsnormen, die Ausführungsvorschriften oder Präzisierungen für gültige Gesetze enthalten. Diese werden von einem ermächtigten Organ der Exekutive, z. B. Regierung oder Verwaltung erlassen.
- Beispiel: Arbeitsstättenverordnung
Definiere Verordnungen der EU. (1)
Rechtsnormen der Europäischen Union, die verbindlich für Mitgliedsstaaten oder einzelne Bürger sind und unmittelbar so gelten
Definiere Satzungen. (2)
Regelungen, die von juristischen Personen, z. B. Instituten, Vereinen zur Regelung eigener Angelegenheiten festgelegt werden
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbeziehungen geregelt werden. (2)
Privates Recht
- regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) untereinander
Öffentliches Recht
- regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat, den öffentlichen Körperschaften (Länder, Gemeinden) und den einzelnen Bürgern
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Rechtsbereiche dazu gehören. (2)
Privates Recht
- Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Urheberrecht
Öffentliches Recht
- Staatsrecht (z. B. Grundgesetz), Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht (z. B. Schulordnung)
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welcher Grundsatz in den Rechtsbeziehungen herrscht. (2)
Privates Recht
- Grundsatz der Gleichordnung (d.h. gleichberechtigte Partner)
Öffentliches Recht
- Grundsatz der Über- und Unterordnung
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, inwiefern die Rechtssubjekte von diesen Regelungen abweichen können. (2)
Privates Recht
- grundsätzlich nachgiebiger, abänderbarer / dispositiver (anordnender/vorschreibender) Charakter
- Vertragsfreiheit hat Vorrang, aber es gibt auch zwingende, unabänderbare Rechtsvorschriften
Öffentliches Recht
- zwingendes Recht, das nicht durch Verträge zwischen Privatpersonen abgeändert werden kann
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, wer bei einem Rechtsverstoß aktiv werden muss. (2)
Privates Recht
- Vertragsparteien / Bürger (weder Staat noch Polizei), durch Klage vor dem Zivilgericht
Öffentliches Recht
- der Staat durch Gerichte und Staatsanwalt / Polizei ohne Antrag / Mitwirkung / Zustimmung der Bürger
Unterscheide Privatrecht und Öffentliches Recht in Bezug darauf, welche Gerichte zuständig sind. (2)
Privates Recht
- Zivilgerichte (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof)
Öffentliches Recht
- Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Bundesverfassungsgericht