05 - Bewertungsvorschriften Flashcards
Grundsätzliche Bewertungsschritte
- Bewertungsschritt
- Bewertung zum Zugangszeitpunkt (Zugangsbewertung)
Vermögensgegenstände: Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie ggf. Bewertung zu planmäßig fortgeführten AK/HK an nachfolgenden Bilanzstichtagenn (Folgebewertung).
Schulden: sicherer oder wahrscheinlicher Erfüllungsbetrag - Bewertungsschritt
Beinhaltet die an jedem Bilanzstichtag fällige Überprüfung ob Wertkorrekturen auf Grund außerplanmäßiger Umstände notwendig sind (Korrekturen nach untern bei VG - außerplanmäßige Abschreibungen bzw, Korrekturen nach oben bei Schulden)
Zentrale Bewertungsprinzipien nach HGB
Vorsichtsprinzip
- Anschaffungswertprinzip
- Realisationsprinzip
- Niederstwertprinzip
- Imparitätsprinzip
Realisationsprinzip
- Gewinne dürfen erst dann erfasst werden, wenn sie am Markt realisiert worden sind
Imparitätsprinzip
- unrealisierte Verluste müssen erfasst werden
- unrealisierte Gewinne dürfen nicht erfasst werden
Niederstwertprinzip
- Wertansatz min (AHK, Marktwert)
- UV; strenges NWP
- AV: gemildertes NWP
Anschaffungswertprinzip
- Wertansatz für Erstbewertung
- AK/HK: Wertobergrenze für Folgebewertung
Schema zur Ermittlung der Anschaffungskosten
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen
= Anschaffungkosten
Anschaffungsnebenkosten
- Zölle
- Provisionen
- Grunderwerbssteuer
- Speditions- oder Transportversicherungskosten
- Gerichtskosten
- Montagearbeiten
nachträgliche Anschaffungskosten
- nachträgliche Aufwendungen
- nachträgliche Erhöhungen des Kaufpreises
Anschaffungspreisminderungen
- Rabatte
- Skonti
- Boni
- Subventionen
- Zuschüsse Dritter
Herstellungskostenbegriff
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten enststehen für
- die Herstellung eines Vermögensgegenstandes
- seine Erweiterung bzw. seine wesentliche Verbesserung
Unterscheidung Forschung und Entwicklung
Forschung:
eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allg. Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgssaussichten grundsätzlich keine Aussage gemacht werden können
Entwicklung:
Anwendung von Forschungsergebnissen für die Neu- oder Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren, die entweder vermarktet oder im Unternehmen eingesetzt werden sollen
Aktivierung Forschungs- oder Entwicklungskosten
- Aktivierungsverbot für Forschungskosten
( Forschungskosten sind nicht mit in die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände einzubeziehen, sondern aufwandswirksam zu erfassen) - Aktivierung (Wahlrecht) für Entwicklungskosten
Zinsen als Herstellungskostenbestandteil
Wahlrecht zur Einbeziehung von Zinsen gemäß Kapitalstruktur
( Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines VG verwendet wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen)
Bandbreite des Herstellungskostenansatzes nach Handelsrecht (und Steuerrecht)
Materialeinzelkosten \+ Fertigungseinzelkosten \+ Sondereinzelkosten der Fertigung \+ angemessene (notwendige) Teile der MGK \+ angemessene (notwendige) Teile der FGK \+ angemessene (notwendige) Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens = Herstellungkostenuntergrenze
+ angemessene (notw.) Kosten der allg. Verwaltung
+ angemessene (notw.) Aufwendungen für soziale Einrrichtungen
+ angemessene (notw.) Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen
+ angemessene (notw.) Aufwendungen für betr. Altersversorgung