04 - Passivierungsnormrn Flashcards
Abstrakte und Konkrete Passivierungsfähigkeit
Ansatz aufgrund von abstrakter Passivierungsfähigkeit
- Passivierungsfähig/-pflichtig ist jeder Geschäftsvorfall, der die Eigenschaften einer Schuld erfüllt und keinem konkreten Passivierungsverbot/Passivierungswahlrecht unterliegt
Ansatz aufgrund von konkreter Passivierungsfähigkeit
- Passivierungsfähig/pflichtig ist darüber hinaus jeder Geschäftsvorfall, für den der Gesetzgeber ein konkretes Passivierungswahlrecht bzw. ein konkretes Passivierungsgebot vorgesehen hat
Kumulative Merkmale des Schuldenbegriffs
- Außenverplfichtung ggü. Dritten
- bilanziell greifbar (hinreichend konkretisiert)
- wirtschaftliche Belastung
- quantifizierbar
Verbindlichkeiten vs. Rückstellungen
Schuldenbegriff wird unterteilt in
Verbindlichkeit
- (sichere) schuldrechtliche Verplfichtung zur Zahlung einer bestimmten Menge Geld an anderes Wirtschaftssubjekt zu einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten zukünftigen Zeitraums
»> Ansatzpflicht
- Verbindlichkeits(-Rückstellungen): Nur hinreichend konkrete und quantifizierbare Zahlungsverpflichtungen ggü. einem anderen Wirtschaftssubjekt
Bilanzansatz von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Verpflichtungen, die zum Bilanzstichtag bzgl. Höhe und Eintritt feststehen:
- Passivierung als Verbindlichkeit
Verpflichtungen, bei denen am Bilanzstichtag Eintritt und Höhe nicht feststehen, eine Inanspruchnahme des Unternehmens aber wahrscheinlich ist
- Passivierung als Rückstellung
Verpflichtungen, deren Eintritt zwar grundsätzlich möglich, aber zum Bilanzstichtag unwahrscheinlich ist
- keine Passivierung
Bildung von Rückstellungen nach §249
Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.
Ferner sind Rückstellungen zu bilden für
1. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden
Für andere als die in Absatz 1 gebildeten bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund dafür entfallen ist
Systematisierung von Rückstellungen nach ihrem Verpflichtungscharakter
Außenverpflichtung
Rechtliche Verpflichtung
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Wirtschaftliche Verpflichtungen
- Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
Begründung der Rückstellungen durch die GoB
Verbindlichkeitsrückstellungen
(Realisationsprinzip): zukünftige Ausgaben, die Erträge der abgelaufenen Periode alimentieren, werden diesen zugeordnet
Drohverlustrückstellungen
(Imparitätsprinzip): Negative Erfolgsbeiträge, die nicht realisiert aber entstanden und absehbar sind zu antizipieren
Aufwandsrückstellungen
(Realisationsprinzip): Zukünftige Ausgaben, die Erträge der abgelaufenen Periode alimentieren, werden diesen zugeordnet
Verbindlichkeitsrückstellungen sind zu bilden wenn…
- es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten handelt
- die vor dem Bilanzstichtag verursacht ist
- und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist
Beispiele:
- Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
- Pensionsrückstellungen
- Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Rückstellungen für Gewährleistung ohne rechtliche Verpfichtung
- Garantieleistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen oder nach Ablauf der vereinbarten/gesetzlichen Garantiefrist erbracht werden
- keine rechtl. Verpflichtung besteht aber kann für das Unternehmen wirtschaftlich geboten sein, Kulanzleistungen zu erbringen, dies insbesondere wenn unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit erbrachten Kulanzleistungen erwartet wird, dass künftig ebenso verfahren wird
Drohverlustrückstellung
Drohverlustrückstellungen sind zu bilden (PFLICHT), wenn der erwartete Ertrag aus einem schwebenden Geschäft geringer ist als der erwartete Aufwand
Drohverlustrückstellung
SCHWEBENDES GESCHÄFT
schwebendes Geschäft = gegenseitige Verträge, die “noch in der Schwebe” sind. d.h. hinsichtlich der vereinbarten Sich- oder Dienstleistung noch nicht erfüllt sind
Bilanzierungsgrundsatz: schwebende Geschäfte sind in der Bilanz grundsätzlich nich zu zeigen
(Grund: Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, keine Aufblähung der Bilanz)
Ausnahme -> Ausweis drohender Verluste aus schwebenden Geschäften
Drohverlustrückstellung
URSACHEN VON DROHVERLUSTRÜCKSTELLUNGEN
Absatzgeschäft:
Bei Verpflichtung zum Verkauf eines Wirtschaftsguts unter Marktpreis
Beschaffungsgeschäft:
Bei Verpflichtung zum Erwerb eines Wirtschaftsguts über Marktpreis
Dauerschuldverhältnis:
Mietverhältnis: bei bestehender Verpflichtung zur Mietzahlung von wirtschaftlich wertlos gewordenen Geschäftsräume
Aufwandsrückstellungen
- beruhen nicht auf einer Verpflichtung gegenüber Dritten (Außenverplcihtung), sondern werden wegen einer Verpflichtung des Unternehmens gegen sich selbst (“Innenverpflichtung”) gebildet werden
Aufwandsrückstellungen
- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen
- Rückstellung für Abraumbeseituigungen