04 - Ansatznormen nach HGB und IFRS Flashcards

1
Q

Abstrakte und Konkrete Aktivierungsfähigkeit

A

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

  • > Aktivierungsfähig: Eigenschaften des VGs liegen vor und unterliegt keinem konkreten Aktivierungsverbot
  • > Aktivierungspflichtig: Eigenschaften des VGs liegen vor und unterliegt keinem konkreten Ansatzwahlrecht

Konkrete Aktivierungsfähigkeit
-> Darüber hinaus ist jeder Geschäftsvorfall für den der Gesetzgeber ein Aktivierungwahlrecht/Aktivierungsgebot vorgesehen hat aktivierungsfähig/aktivierungspflichtig

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2
Q

Vermögensgegenstand nach statischer Bilanzauffassung

A

VG ist dadurch definiert, dass er selbstständig verwertbar ist (= in Geld umgewandelt werden kann) durch

  • Verkauf
  • Einräumung eines Nutzungsrechts
  • bedingten Verzicht
  • Zwangsvollstreckung
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3
Q

VG nach Handelsrecht

A

(alternative Kriterien)

  • konkrete (Einzel-) Veräußerbarkeit
  • konkrete (Einzel-) Veräußerbarkeit
  • (Einzel-) Vollstreckbarkeit
  • selbstständige Einzelverwertbarkeit
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4
Q

Steuerrecht: Wirtschaftsgut

A

(kum. Kriterien)
- bilanzielle Greifbarkeit
- selbstständige Bewertbarkeit

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5
Q

Vergleich von handels und steurrechtlichen Aktivierungskonzeption

A

steuerliche Begriff des Wirtschaftsguts ist weiter gefasst als der korrespondierende handelsrechtliche Begriff

Beispiel für abstrakt aktivierungsfähie WG, die keine abstrakt aktvierungsfähige Vermögensgegenstände i.S.d. HGB sind

  • derivativer Geschäfts oder Firmenwert
  • Wettbewerbsverbot im Rahmen einer Unternehmensübernahme
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6
Q

Derivative (erworbene) Geschäfts- oder Firmenwert

A

Kaufpreis
./. Summe Zeitwerte übernommener bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstände
= derivativer (=entgeltlich erworbener) Geschäfts/Firmenwert

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7
Q

Aktivierungsgebote

A
  • derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vg, ist es aber nicht)
  • aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
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8
Q

Exkurs: Rechnungsabgrenzungsposten

A
  • Aufgabe: bestimmte Ausgaben/Einnahmen sollen denjenigen Perioden als Aufwendungen/Erträge zugeordnet werden, die ihre Entstehung wirtschafltich verursacht haben zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
  • werden vor allem angesetzt, um Verzerrungen der Erfolgsrechnung auszugleichen die dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Vetragsverhältnissen (Dauerrechts und Dauerschuldverhältnisse) Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinanderklaffen
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9
Q

Aktivierungsverbote

A
  • Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens
  • Aufwendugen für die Beschaffung des Eigenkapitals
  • Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen
  • selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenliste, vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
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10
Q

Anlage vs. Umlaufvermögen nach HGB

A

Anlagevermögen
“Vermögensgegenstände” die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
Zweckbestimmung: Bestimmung,dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
Zeitkomponente: auf Dauer angelegte Zweckbestimmung (dauernd = wiederholte betriebliche Nutzung)

Umlaufvermögen:
Negativabgrenzung: Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen

Positivabgrenzung: Vermögensgegenstände, die sich in einem einmaligen betrieblichen Akt (Veräußerung, Verbrauch, Einmalnutzung) erschöpfen

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11
Q

Sachanlagen

A

Definition laut HGB: Sachanlagen = körperliche Gegenstände

  • Grundstücke unbebaut
  • Grundstücke bebaut mit Geschäftsbauten, Fabrikgebäuden, Wohnbauten
  • grundstücksgleiche Rechte (Bsp. Erbbaurecht)
  • technische Anlagen
  • Maschinen
  • andere Anlagen / BGA
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12
Q

Finanzanlagen

A

Für die Finanzanlagen ist gem. §266 eine Untergliederung in folgende 6 Posten vorzunehmen

(1) Anteile an verbundenen Unternehmen
(2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(3) Beteiligungen
(4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(5) Wertpapiere des Anlagevermögens
(6) sonstige Ausleihungen

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13
Q

Umlaufvermögen

A

Vorräte:

  • Roh-, Hilfs-, Betriebs- stoffe
  • unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  • fertige Erzeugnisse und Waren
  • geleistete Anzahlungen

Forderungen und sonst. VG

  • Forderungen aus LuL
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverh. besteht
  • sonstige Vermögensgegenstände

Wertpapiere

  • Anteile an verbundene Unternehmen
  • eigene Anteile
  • sonstige Wertpapiere

Liquide Mittel

  • Schecks/Kassenbestand
  • Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
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