03 - Rechnungslegungsvorschriften Flashcards
Rechnungslegungsvorschriften regeln
Aufstellung, Inhalt, Offenlegung und Prüfung des Jahres bzw Konzernabschlusses
Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (§242 HGB)
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines Jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen (….)
(2) Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträge
(3) Bilanz und GuV bilden den Jahresabschluss
(4) Ausnahmeregelung nach §241 a HGB
Befreiung von kleinen Einzelkaufleuten §241 a HGB
Kleine Einzelkaufleute sind von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit (damit auch vor der Erstellung eines Inventars)
Kriterien:
Gewinn < 60000
Umsatz < 600 000
An zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen oder bei Neugründung am ersten Stichtag nach Gründung
Größenklassen nach §267 HGB
Die Zugehörigkeit zu einer Größenklasse bestimmt sich danach ob die Kapitalgesellschaft mindestens 2 der 3 angegebenen Größenkriterien überschreitet oder nicht.
Eine kapitalmarktorientierte KapGes gilt stets als groß.
Die Rechtsfragen Greten nur ein wenn die Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten sind .
Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer
Bilanzierungsschema nach §266 HGB
Aktivseite: Mittelverwendung (geordnet nach steigender Liquidierbarkeit) A Anlagevermögen I Immaterielle VGs II Sachanlagen III Finanzanlagen
B Umlaufvermögen I Vorräte II Forderungen und sonstige Vgg. III Wertpapiere IV Schecks, Kasse, Geld, Girokonten
C Rechnungsabgrenzungsposten
D Aktiv latente Steuern
Passivseite (Mittelherkunft) geordnet nach sinkender Firstigkeit
A Eigenkapital I gezeichnetes Kapital II Kapitalrücklagen III Gewinnrücklagen IV Gewinn/Verlustvortrag V Jahresüberschuss/Fehlbetrag
B Rückstellungen
C Verbindlichkeiten
D Rechnungsabgrenzungsposten
E passiv latente Steuern
Eigenkapitalkomponenten bei Kapitalgesellschaften
Nominalkapital : Grund/Stammkapital
Bilanzielles Eigenkapital: Grund/Stammkapital + Rücklagen + Gewinn (-Verlust)
Effektives Eigenkapital: Grund/Stammkapital + Rücklagen + Gewinn (-Verlust) + stille Reserven
Umsatzkostenverfahren Prinzip
Umsatzerlöse werden den Aufwendungen gegenübergestellt, die durch den Umsatzprozess verursacht werden
Gesamtkostenverfahren Prinzip
Den Umsätzen werden sämtliche zur Herstellung der Gesamtleistung notwendige Aufwendungen gegenübergestellt.
Erfassung der Unterschiede zwischen produzierten und abgesetzten Leistungen in der GuV über Bestandsveränderungen
GuV- Wahlrecht für Kleinstkaptalgesellschaften nach §275 Abs. 5 HGB
Kleinstkapitalgesellschaften können anstelle der Staffelungen nach Absätzen 2 und 3 die Gewinn und Verlustrechnung wie folgt aufstellen:
- Umsatzerlöse
- sonst betr. Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- sonst. Aufwendungen
- Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Funktion des Anhangs
Die Funktion des Anhangs besteht darin, ein besseres Verständnis des Zahlenwerks von Bilanz und GuV zu ermöglichen sowie sonstige Aspekte der Struktur und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens darzustellen.
- Erläuterungsfunktiom
- Entlastungsfunktion
- Ergänzungsfunktion
- Korrekturfunktion
Funktion des Anhangs: Erläuterungsfunktion
Erläuterung der Bilanz und GuV, zB angewandte Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Funktion des Anhangs: Entlastungsfunktion
Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten, Verlagerung der Angaben aus der Bilanz in den Anhang
Funktionen des Anhangs: Ergänzungsfunktion
Zusätzliche - in der Bilanz und GuV nicht enthaltene Informationen
Ergänzung der Bilanz um Informationen, die sich nicht auf Zahlenangaben in der Bilanz beziehen
Funktionen des Anhangs: Korrekturfunktion
Zusätzliche Angaben zur Vermeidung von Fehlinterpretationen; Berichterstattung über Abweichungen vom Vorjahr
Funktion des Lageberichts
- Eigenständiges Berichtsinstrument neben dem Jahresabschluss
- Aufstellungspflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften
- Konzernlagebericht für Unternehmen, die zur Aufstellung
eines Konzernabschlusses verpflichtet sind
Der Lagebericht hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln