03 - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Flashcards

1
Q

Charakter der GoB

A

Im HGB wird an verschiedenen Stellen allgemein auf die Beachtung der GoB verwiesen, an anderen Stellen werden zentrale GoB zwar explizit genannt, bleiben aber ohne inhaltliche Konkretisierung. Der Gesetzgeber verzichtet damit auf vollständige Kodifizierung

Gründe:

  • Vermeidung einer Überladung des Gesetzes mit Details
  • Vermeidung von Inflexibilität bei technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen
  • Vermeidung von schwierigen Abwägungen verschiedener Jahresabschlusszwecken
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2
Q

Funktionen der GoB

A
  • Konkretisierung
  • Lückenfüllung
  • Handhabung neuer Bilanzierungsprobleme (Flexibilität)
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3
Q

Grundsatz der Unternehmensfortführung §252 HGB S.2

A

= Fortführungsprinzip (going-concern-Prämisse)
Ansatz von Fortführungswerten gemäß der tatsächlich beabsichtigten Verwendung zB von Vermögensgegenständen im betrieblichen Leistungsprozess
Keine Bewertung zu Zerschlagungswerten

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4
Q

Stichtagsprinzip

A

Die Vermögensgegenstände sind zum Abschlussstichtag zu bewerten §252 Abs. 1

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5
Q

Vorsichtsprinzip §252 Abs. 1 Nr 4

A

Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind, Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind

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6
Q

Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (§253 Abs. 1 S.1 HGB)

A

Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten , vermindert um Abschreibungen nach den Absätzen 3 und 5 anzusetzen.

Folgen:

  • Ohne Anschaffungs und Herstellungskosten grundsätzlich keine Aktivierbarkeit
  • Erstansatz: Beschaffungsvorgänge im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfung sind grundsätzlich erfolgsneutral
  • Höchstansatz: Kein Ausweis von Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen über den Anschaffungs- und Herstellungskosten
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7
Q

Grundsätze zur Gestaltung des Jahresabschlusses

RAHMENGEUNDSÄTZE

A
  • GS der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • GS der Klarheit und Übersichtlichkeit
  • GS der Vergleichbarkeit
  • GS der Vollständigkeit
  • Stichtagsprinzip
  • Periodisierungsprinzip
  • GS der Wirtschaftlichkeit
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8
Q

Grundsätze zur Gestaltung des JA

SYSTEMGRUNDSÄTZE

A
  • Grundsatz der Unternehmensfortführung
  • Grundsatz der Pagatorik
  • Grundsatz der Einzelbewertung
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9
Q

Grundsätze zur Gestaltung des Jahresabschlusses

FUNDAMENTALGRUNDSÄTZE

A
  • Vorsichtsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Verlustantizipationsprinzip
  • Realisationsprinzip
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10
Q

Grundsätze zur Gestaltung des Jahresabschlusses

ERGÄNZENDE GEWINNERMITTLUNGSGRUNDSÄTZE

A

Nominalwertprinzip

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