04 Sachenrecht Flashcards
Schuldrecht vs. Sachenrecht
Grundprinzipien des Sachenrechts
Besitz
Eigentum vs. Besitz
Eigentum: §903 „Die rechtliche Sachherrschaft“
Besitz: §854 „Die tatsächliche Sachherrschaft“
Der Rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb
Besitzkonstitut
Abtretung des Herausgabeanspruchs
Eigentumserwerb kraft Gesetz:
- Verbindung
- Vermischung
- Verarbeitung
Verarbeitungsklausel
Folgen des gutgläubigen Erwerbs:
- Früherer Eigentümer vs. Erwerber
- Früherer Eigentümer vs. Veräußerer
- Veräußerer vs. Erwerber
Sonstige Dingliche Rechte:
- An beweglichen Sachen
- An Grundstücken
Erbbaurecht (sonstiges Dingliche Rechte)
Sicherungsrechte
Grundpfandrechts
Grundbuch
Numerus clausus und Typenzwang
Publizitätsprinzip
Absolutheit
Bestimmtheitsgrundsatz
Gutglaubenserwerb
Niessbrauch
Er stellt das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen (§ 100 BGB) einer Sache oder eines Rechts zu ziehen, dar.
Aufspaltung der formellen Rechtsinhaberschaft und der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit:
- Erbe: Vollrecht an einem Grundstück kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden, die Nutzungsmöglichkeit aber weiter dem Senior überlassen werden
Nießbraucher:
- zum Besitz der Sache berechtigt
- Nutzungsrecht
- und erwirbt das Eigentum an den Früchten
Grunddienstbarkeiten
Gutgläubigkeit:
- Nenne den Paragraphen
- Nenne Bezugspunkte des guten Glaubens
- Nene Maßstab
Abhandenkommen §935
Arten der Sicherungsrechte
Eigentumsvorbehalt
Grundstücksrecht: Welche Recht gibt es an Grundstücken
Anwartschaftsrecht
“Wesensgleiches Minus” ist wie das Eigentum übertragbar und verwertbar, erstarkt aber erst mit Bedingungseintritt zum Vollrecht
Akzessorisches RG
Entstehung, Bestand und Umfang sind von der Hauptforderung abhängig
Abhandenkommen
§935: Unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitz