03 Schuldrecht Flashcards

1
Q

Leistungsstörungen (Allgemeiner Teil):

- Nenne die vier arten

A
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2
Q

Rechtsfolgen von Leistungsstörungen nach allg. Schuldrecht

A
  1. Schadensersatz NEBEN der Leistung
  2. ….STATT…
  3. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  4. Rücktritt
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3
Q

„Vertretenmüssen“ (Verschulden)

Hier: Prüfschemata Leistungstörungen

A
  1. Vorsatz: §276 Abs. 1 S. 1

2. Fahrlässigkeit: §276 Abs. 2

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4
Q

Schaden

  1. Definition
  2. „Differenzhypothese“
A
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5
Q

Art, Inhalt und Umfang des Schadensersatzes:

Und welche Paragraphen

A
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6
Q

Unmöglichkeit: Stückschuld vs. Gattungsschuld

A
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7
Q

Gegenleistung im Fall der Unmöglichkeit

  1. Grundsatz
  2. Aussnahmen
A
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8
Q

Schuldnerverzug

  1. Voraussetzung
  2. Rechtsfolge
A
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9
Q

Schlechtleistung

  1. Definition
  2. Rechtsfolge
A

Hinweis: Unterscheidung zwischen Allg. Teil und Besondern Teil notwendig

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10
Q

Nebenpflichtverletzung:

  1. Definition
  2. Rechtsfolge
A
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11
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A
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12
Q

Einbeziehungen von AGBs in den Vertrag

Nenne die drei Vorraussetzungen

A
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13
Q

Forderungsabtretung

  1. Zessionar
  2. Zedent
  3. Wo im BGB geregelt?
A

Forderungsabtretung gilt auch bei Rechten

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14
Q

Schuldübernahme

A
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15
Q

Mehrheit von Gläubigern oder Schuldnern

  1. Teilgläubiger
  2. Gesamtgläubiger
  3. Mitgläubiger (Gesamthandsgläubiger)
A
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16
Q

Wie erlöscht ein Schuldverhältniss ?

-> Nenne die vier Arten

A
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17
Q

Erfüllung: (Erlöschen von Schuldverhältnissen)

A
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18
Q

Aufrechnung:

  • Nenne den Paragraphen
  • Rechtsfolge
A
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19
Q

Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen

  • Wo im BGB geregelt?
  • Welche Verbraucherverträge fallen darunter
A
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20
Q

Schuldverhältnisse:

  1. Welche zwei Schuldverhältnisse sind im BGB geregelt
  2. Nenne ein Beispiel
A
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21
Q

Kaufvertrag §433 BGB:

Nenne die Pflichten der Verkäufers und Käufer

22
Q

Rechtsfolgen bei Sachmängeln aus Kaufvertrag

  • Wo im BGB geregelt
  • Nenne die sechs möglichen Rechtsfolgen
23
Q

Gewährleistungsauschluss (Kaufvertrag)

24
Q

Verbrauchsgüterkauf:

- Welche Besonderheiten gibt es

25
Nacherfüllung
26
Rücktrittsrecht 1. Vorraussetzung 2. Rechtsfolge
27
Minderung 1. Voraussetzung 2. Wo im BGB geregelt 3. Rechtsfolge
28
Schadensersatz 1. MangelFOLGEschaden 2. Mangelschaden
29
Aufwendungsersatz
30
Was sind die Rechtsfolgen beim Werkvertrag bei Mängeln | - Wo geregelt?
Im Vgl. zum Kaufvertrag: Selbstvornahme hinzugekommen!
31
Selbstvornahme 1. Vorraussetzungen 2. Wo geregelt im BGB 3. Rechtsfolge
32
Darlehensverträge: 1. Welche Arten gibt es? 2. Anspruchsgrundlage
33
Verbraucherdarlehensverträge: - Erläuterung - Wo im BGB geregelt
Achtung: Verbraucherschutzvorschriften nach §492 fordern insbesondere die Schriftform
34
Bürgschaft 1. Was ist ein Bürgschaft 2. Wo ist diese geregelt 3. Handelt es sich um eine Personalsicherheit oder ein Realsicherhiet
35
Besonderheiten des Bürgschaftsverhältnisses
36
„Selbstschuldnerische Bürgschaft“
- Wird vereinbart damit die entsprechende zu Bürgende Person nicht erst auf den Hauptschuldern verweisen kann, sondern direkt ran muss - Unwiderruflich
37
Patronatserklärung - Definition? - Unterschiedliche Formen
38
Gefährdungshaftung
39
Nenne die Pflichten im Schuldverhältnis
40
- Haftung für eigenes Verschulden - Haftung für fremdes Verschulden -> Nenne die Paragraphen
41
Erfüllungsgehilfe vs. Verrichtungsgehilfe
42
„Kleine Schadensersatz“ vs. „Großer Schadensersatz“
43
Nenne die drei Arten der Unmöglichkeit
44
Was ist der Zentrale Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Schuldübernahme
Der Wechsel auf der GLÄUBIGERSEITE erfolgt ohne Mitwirkung des Schulderns. Der Wechsel auf der Schuldnerseite dagegen setzt die Beteiligung des Gläubigers voraus
45
Werklieferungsvertrag
46
Bürgschaft: | Was ist die „Einrede der Vorausklage“ nach §771
Der Bürge soll erst haften, wenn beim Hauptschuldner „nichts mehr zu holen ist“ D.h. Gläubiger muss erst per Zwangsvollstreckung an den Hauptschuldner treten
47
Prüfschemata Leistungsstörrung: Definition Kausalität
48
Art und Umfang des Schadens
49
AGBs: - Verhandlungsposition - Vorgefertigter Vertrag
AGB ist keine Verhandlungsposition, sondern eine STARKE POSITION GIBT VOR Ein VORGEFERTIGER VERTAG , den man mehrmals verwendet ist nicht grundsätzlich ein AGB -> Wichtige Differenzierung!
50
Teilgläubiger / Teilschuldner
"§420BGB: Liegt vor wenn mehrere eine TEILBARE Leistung zufordern haben (Teilbar ist eine Sache, wenn Sie ohne wertminderung/Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teile zerlegt werden kann)"
51
Gesamtgläubiger/-Schuldner
§428 (Gläubiger), §421 (Schuldner): Liegt vor wenn mehrere EINE Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass JEDER die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber nur einmal verpflichtet ist die Leistung zu bewirken" (RF: Schuldner kann an jeden beliebigen Gläubiger leisten)
52
Mitgläubiger
§432 insb. Gesamthandsgläubiger: Mehrere Gläubiger können die Leistung nur Zusamme fördern können