03 Schuldrecht Flashcards

1
Q

Leistungsstörungen (Allgemeiner Teil):

- Nenne die vier arten

A
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2
Q

Rechtsfolgen von Leistungsstörungen nach allg. Schuldrecht

A
  1. Schadensersatz NEBEN der Leistung
  2. ….STATT…
  3. Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  4. Rücktritt
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3
Q

„Vertretenmüssen“ (Verschulden)

Hier: Prüfschemata Leistungstörungen

A
  1. Vorsatz: §276 Abs. 1 S. 1

2. Fahrlässigkeit: §276 Abs. 2

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4
Q

Schaden

  1. Definition
  2. „Differenzhypothese“
A
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5
Q

Art, Inhalt und Umfang des Schadensersatzes:

Und welche Paragraphen

A
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6
Q

Unmöglichkeit: Stückschuld vs. Gattungsschuld

A
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7
Q

Gegenleistung im Fall der Unmöglichkeit

  1. Grundsatz
  2. Aussnahmen
A
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8
Q

Schuldnerverzug

  1. Voraussetzung
  2. Rechtsfolge
A
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9
Q

Schlechtleistung

  1. Definition
  2. Rechtsfolge
A

Hinweis: Unterscheidung zwischen Allg. Teil und Besondern Teil notwendig

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10
Q

Nebenpflichtverletzung:

  1. Definition
  2. Rechtsfolge
A
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11
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A
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12
Q

Einbeziehungen von AGBs in den Vertrag

Nenne die drei Vorraussetzungen

A
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13
Q

Forderungsabtretung

  1. Zessionar
  2. Zedent
  3. Wo im BGB geregelt?
A

Forderungsabtretung gilt auch bei Rechten

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14
Q

Schuldübernahme

A
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15
Q

Mehrheit von Gläubigern oder Schuldnern

  1. Teilgläubiger
  2. Gesamtgläubiger
  3. Mitgläubiger (Gesamthandsgläubiger)
A
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16
Q

Wie erlöscht ein Schuldverhältniss ?

-> Nenne die vier Arten

A
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17
Q

Erfüllung: (Erlöschen von Schuldverhältnissen)

A
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18
Q

Aufrechnung:

  • Nenne den Paragraphen
  • Rechtsfolge
A
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19
Q

Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen

  • Wo im BGB geregelt?
  • Welche Verbraucherverträge fallen darunter
A
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20
Q

Schuldverhältnisse:

  1. Welche zwei Schuldverhältnisse sind im BGB geregelt
  2. Nenne ein Beispiel
A
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21
Q

Kaufvertrag §433 BGB:

Nenne die Pflichten der Verkäufers und Käufer

A
22
Q

Rechtsfolgen bei Sachmängeln aus Kaufvertrag

  • Wo im BGB geregelt
  • Nenne die sechs möglichen Rechtsfolgen
A
23
Q

Gewährleistungsauschluss (Kaufvertrag)

A
24
Q

Verbrauchsgüterkauf:

- Welche Besonderheiten gibt es

A
25
Q

Nacherfüllung

A
26
Q

Rücktrittsrecht

  1. Vorraussetzung
  2. Rechtsfolge
A
27
Q

Minderung

  1. Voraussetzung
  2. Wo im BGB geregelt
  3. Rechtsfolge
A
28
Q

Schadensersatz

  1. MangelFOLGEschaden
  2. Mangelschaden
A
29
Q

Aufwendungsersatz

A
30
Q

Was sind die Rechtsfolgen beim Werkvertrag bei Mängeln

- Wo geregelt?

A

Im Vgl. zum Kaufvertrag: Selbstvornahme hinzugekommen!

31
Q

Selbstvornahme

  1. Vorraussetzungen
  2. Wo geregelt im BGB
  3. Rechtsfolge
A
32
Q

Darlehensverträge:

  1. Welche Arten gibt es?
  2. Anspruchsgrundlage
A
33
Q

Verbraucherdarlehensverträge:

  • Erläuterung
  • Wo im BGB geregelt
A

Achtung: Verbraucherschutzvorschriften nach §492 fordern insbesondere die Schriftform

34
Q

Bürgschaft

  1. Was ist ein Bürgschaft
  2. Wo ist diese geregelt
  3. Handelt es sich um eine Personalsicherheit oder ein Realsicherhiet
A
35
Q

Besonderheiten des Bürgschaftsverhältnisses

A
36
Q

„Selbstschuldnerische Bürgschaft“

A
  • Wird vereinbart damit die entsprechende zu Bürgende Person nicht erst auf den Hauptschuldern verweisen kann, sondern direkt ran muss
  • Unwiderruflich
37
Q

Patronatserklärung

  • Definition?
  • Unterschiedliche Formen
A
38
Q

Gefährdungshaftung

A
39
Q

Nenne die Pflichten im Schuldverhältnis

A
40
Q
  • Haftung für eigenes Verschulden
  • Haftung für fremdes Verschulden

-> Nenne die Paragraphen

A
41
Q

Erfüllungsgehilfe vs. Verrichtungsgehilfe

A
42
Q

„Kleine Schadensersatz“ vs. „Großer Schadensersatz“

A
43
Q

Nenne die drei Arten der Unmöglichkeit

A
44
Q

Was ist der Zentrale Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Schuldübernahme

A

Der Wechsel auf der GLÄUBIGERSEITE erfolgt ohne Mitwirkung des Schulderns.

Der Wechsel auf der Schuldnerseite dagegen setzt die Beteiligung des Gläubigers voraus

45
Q

Werklieferungsvertrag

A
46
Q

Bürgschaft:

Was ist die „Einrede der Vorausklage“ nach §771

A

Der Bürge soll erst haften, wenn beim Hauptschuldner „nichts mehr zu holen ist“

D.h. Gläubiger muss erst per Zwangsvollstreckung an den Hauptschuldner treten

47
Q

Prüfschemata Leistungsstörrung: Definition Kausalität

A
48
Q

Art und Umfang des Schadens

A
49
Q

AGBs:

  • Verhandlungsposition
  • Vorgefertigter Vertrag
A

AGB ist keine Verhandlungsposition, sondern eine STARKE POSITION GIBT VOR

Ein VORGEFERTIGER VERTAG , den man mehrmals verwendet ist nicht grundsätzlich ein AGB -> Wichtige Differenzierung!

50
Q

Teilgläubiger / Teilschuldner

A

Ҥ420BGB: Liegt vor wenn mehrere eine TEILBARE Leistung zufordern haben
(Teilbar ist eine Sache, wenn Sie ohne wertminderung/Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teile zerlegt werden kann)”

51
Q

Gesamtgläubiger/-Schuldner

A

§428 (Gläubiger), §421 (Schuldner): Liegt vor wenn mehrere EINE Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass JEDER die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber nur einmal verpflichtet ist die Leistung zu bewirken” (RF: Schuldner kann an jeden beliebigen Gläubiger leisten)

52
Q

Mitgläubiger

A

§432 insb. Gesamthandsgläubiger: Mehrere Gläubiger können die Leistung nur Zusamme fördern können