02 Allg. Teil Flashcards
Rechtsgeschäfte: Schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft vs. Sachenrechtrechtliche Verfügungsgeschäft
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
- Trennungsprinzip:
- Trennung vom schuldrechtlichen Verfügungsgeschäft und Sachenrecht-Icherzählerin Verfügungsgeschäft - Abstraktionsprinzip:
- rechtliche Unabhängigkeit des einen führt nicht notwendigerweise zur Unwirksamkeit des anderen
Nenne Beispiele der Durchbrechnung des Abstraktionsprinzips
Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Geschäftsfähigkeit
§§104 -113
Willenserklärung:
- Äußerer Tatbestand
- Innere Tatbestand
- Handlungswille
- Erklärungsbewusstsein
- Geschäftswille
Beispiel für KEINE Willenserklärung
Wirksamwerden von Willenserklärungen
Zugang von Willenserklärungen
Es genügt die MÖGLICHKEIT der Kenntnisnahme des Empfängers! Die tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich
Zugangsstörungen
- Nenne ein Beispiel(e) für berechtigte ZugangsVERWEIGERUNGEN und unberechtigte ZugangsVEREITELUNGEN
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Form
Fall 1: Nichtigkeit
Fall 2: Im Zweifel „Nichtig“
Stellvertretung:
- Wo geregelt?
- Vorraussetzung
- und Rechtsfolge
In welchen Fällen ist die Stellvertretung nicht Zulässig
Anmerkung - Realakte: Die Stellvertretung setzt zwingend die Notwendigkeit der eigenen WE des Vertreters vor. Hier nicht gegeben
Abgrenzung Stellvertretung von Botenschaft
Bote = „Erklärungsbringer“
-> Kann Geschäftsunfähig sein!
Offenkundigkeitsprinzip