Zustandekommen des Vertrags Teil 2 & 3 Flashcards

1
Q

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

KBS

A

Rechtssicherheit im schnelllebigen Handelsverkehr

KBS als unwiderlegbares Beweismittel

Üblich unter “Profis”

Im Unterschied dazu setzt ein KBS voraus, dass die Parteien bereits eine Einigung erzielt haben (Angebot&Annahme). Durch
das KBS soll lediglich der Inhalt, über den bereits zuvor mündlich oder fernmündlich wirksam eine Einigung erzielt worden ist, nochmals schriftlich zusammengefasst werden.

Kein unverzüglicher Widerspruch vom Empfänger
nach Zugang des KBS -> Vertrag kommt so zur Stande

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2
Q

Besonderheiten bei Verbraucherverträgen

A

Auf der einen Seite ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer

Informationspflicht
1. Wesentliche Merkmale
2. Liefertermin
3. Entgelt
Übermittlung eines Vertragstextes

Einseitig zwingende Regelung

  1. Verbraucherschutznormen zwingend zugunsten des Verbrauchers
  2. Änderungen nur zugunsten des Verbrauchers, nicht zu dessen Lasten

Ausübung des Widerrufsrechts: Endabnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen seine WE widerrufen -> Rechtsfolge: Nichtigkeit des Vertrags

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3
Q

Ausübung des Widerrufsrechts

A

Falls:

  1. außerhalb der Geschäftsräume
  2. Fernabsatzvertrag
  3. Elektronischer Geschäftsverkehr

Widerrufsfrist

  1. 14 Tage
  2. Fristbeginn: grds. ab Vertragsschluss
  3. Rechtzeitige Absendung genügt

Erklärung

  1. Eindeutige Widerrufserklärung
  2. Verbraucher trägt Beweislast über rechtzeitig erklärten Widerruf
  3. Begründung nicht erforderlich

Empfangene Leitungen sind unverzüglich zurückzugewähren und die Gefahr der Rücksendung trägt der Unternehmer

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4
Q

Konsens

A

Übereinstimmung von Angebot und Annahme->Vertragsschluss

Kein Konsens, wenn Angebot und Annahme nicht uneingeschränkt übereinstimmen-> kein Vertragsschluss, aber vermeintliche Annahme als neues Angebot an den ehemaligen Antragsteller

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5
Q

Dissens

A

Keine Einigung der Parteien über Nebenpunkte des Vertrages-> das Verhalten der Parteien kann zur Vertragsperfektion führen

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6
Q

Auslegung von Willenserklärung

A

Einfache Auslegung

  1. Wirklicher Wille
  2. Wortlaut
  3. Objektiver Erklärungswert

Ergänzende Auslegung: Hypothetischer Parteiwille

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7
Q

Wirklicher Wille

A
  1. Liegt eine WE vor?

2. Welchen Bedeutungsgehalt hat die WE? Was ist der wahre Wille?

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8
Q

Berücksichtigung des Wortlauts

A

Wortlaut=Anhaltspunkt/Indiz

Niemals entscheiden!

Auch bei eindeutigem Wortlaut kann etwas ganz anderes gemeint/gewollt sein

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9
Q

Normativer Maßstab: objektiver Erklärungswert

A

Entscheidend: objektiver Empfängerhorizont

Wie könnte ein objektiver Empfänger die Erklärung verstehen?

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10
Q

Hypothetischer Parteiwille

A

Problem: Vertragslücke

Was hätten die Parteien wohl in dieser Situation gemacht?

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11
Q

Vertragsabschluss mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A

Legaldefinition § 305 Abs. 1 BGB -> Vorformuliert

Vertragsbedingungen -> Konzipiert für eine Vielzahl von Verträgen

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12
Q

Verdünnte Privatautonomie

A

Vertragsbedingungen können nicht mehr individuell ausgearbeitet werden

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13
Q

Wann sind AGBs in einen Vertrag einzubeziehen?

A
  1. Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss
  2. Möglichkeit der Kenntnisnahme
  3. Einverständnis des Vertragspartners
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14
Q

Rahmenvereinbarung

A

Vereinbarungen, dass die AGBs auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Verwender und Vertragspartner gelten sollen

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15
Q

Ausschluss überraschender Klauseln

A

Bestimmung, die nach dem systematischen Zusammenhang in den AGBs nicht zu vermuten sind, werden nicht Vertragsbestandteil

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16
Q

Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A

1.Allgemeine Auslegungsregeln
2. Aus Sicht eines durchschnittlichen, verkehrsüblichen
Vertragspartners
3. Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB)
4. Unklarheitsregel (§ 305c Abs. 2 BGB)
-> Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders
-> Vertragspartner schutzwürdig, da er keinen Einfluss auf die
AGB Aufstellung hat

17
Q

Formfreiheit von Verträgen

A

Allgemein erstmal keine bestimmten Vorgaben, wie ein Vertrag auszusehen hat

18
Q

Zielsetzung der Formpflicht

A

Übereilungsschutz
-> es soll nicht vorschnell gehandelt werden

Beratungsfunktion
-> bei z.B. Kaufverträgen

Beweissicherung
-> bei z.B. GmbH Gründung

Es kann natürlich Überlappungen geben

19
Q

Arten der Formen - Abstufungen

A
  1. Textform
  2. Schriftform
  3. Öffentliche Beglaubigung
  4. Notarielle Beurkundung
20
Q

Schriftform

A

 Definition: Schriftform erfordert ein mit einem Namenszug handschriftlich
unterzeichnetes, körperlich gegenständliches Schriftstück

 Eigenhändige Unterschrift (Familienname, Initialen genügen nicht)

  • Vertreter: Zusatz erforderlich (i.V. oder i.A.)
  • Faksimilestelpel oder gescannte Unterschrift genügt nicht

 Einfache Schriftform: lediglich Unterschrift erfolgt eigenhändig

 Qualifizierte Schirftform: eigenhändig verfasster Text (z.B. Testament)

 Unterschrift muss unter den Text gesetzt werden

 Übermittlung per Telegramm, Email oder Fax genügt nicht für die
Einhaltung der gesetzlichen Schriftform

21
Q

Textform

A

 Erklärungsabgabe in einer zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeigneten Weise

 Person des Erklärenden muss zusätzlich genannt werden

22
Q

Öffentliche Beglaubigung

A

 Abgabe einer schriftlichen WE

 Beglaubigung durch Notar
-Bestätigung, dass die Unterschrift von der Person stammt, die in der
Urkunde als Unterzeichner angeführt ist

23
Q

Vorgang einer notarielle Beurkundung

A

 Verantwortung des Notars:
-Echtheit der Unterschrift
-Inhalt der Urkunde (i.d.R. Vertragstext)
 Vorlesen des Vertragstextes durch den Notar
-Warn- und Hinweispflicht des Notars
 Genehmigung des Textes durch die Parteien
 Eigenhändige Unterschrift
-Beider Parteien
-Des Notars

24
Q

Hauptanwendungsfälle von notariellen Beurkundungen

A
  1. KV über Grundstück
  2. Abschluss GmbH-Gesellschaftsvertrag
  3. Ehevertrag