Stellvertretungsrecht Flashcards
Vertretener
Tritt bei Geschäftsabschluss nicht persönlich in Erscheinung
Dritter
An ihn wird die WE abgegeben
Voraussetzung der Stellvertretung
- Eigene WE des Vertreters
- -WE, nicht tatsächliches Verhalten
- -Abgrenzung zum Boten(Nicht: “Ich soll für”, sondern “Ich kaufe im Namen”)
- -Offenkundigkeits-Prinzip
- Im Namen des Vertretenen
- Innerhalb der Vertretungsmacht
Wie erhält man Vertretungsmacht?
- Organschaftliche Vertretung (Automatisch, wenn man zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH ist)
- Gesetzliche Vertretung (Eltern für Kinder)
- Gewillkürte Stellvertretung (durch einseitig empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft)
Interessenlage bei der echten Stellvertretung
- Bei Planmäßiger Abwicklung
- Dritter: Offenkundigkeitsprinzip, im fremden Namen -> Gewissheit über Person des Vertragspartners
- Vertretener: Bestimmung, wer in welchem Ausmaß Vertretungsmacht haben soll - Im Störungsfall, Überschreitung der Vertretungsmacht
- >keine Vertretungsmacht ->Kein Vertrag
Offenkundigkeitsprinzip - Auftreten im fremden Namen
- Dritter hat das Recht zu wissen, wer Vertragspartner wird
- Keine ausdrückliche Festlegung erforderlich
- -Berufliche Sphäre: im Zweifel Fremdgeschäft für den jeweiligen Unternehmensbetreiber
- -Privatsphäre: im Zweifel Eigengeschäft
- Bewusstes Offenlassen bei Vertragsschluss -> kein Verstoß gegen das Offenkundigkeitsprinzip
Durchbrechung des Offenkundigkeitsprinzip
Bei Zug um Zug abgewickelten Geschäften des Alltagslebens -> Irrelevant wer Vertragspartner geworden ist, solange Kaufpreis bar bezahlt wurde und die Ware übergeben wird
Erteilung einer Vollmacht
Einseitige, empfangsbedürftige WE
Sachliche Reichweite der Vollmacht
- Privatautonome Festlegung
Einzelvollmacht -> einzelnes Rechtsgeschäft
Gattungsvollmacht -> bestimmte Art von Geschäften (Hausverwaltung)
Generalvollmacht -> grds. unbeschränkt
- Gesetzlich typisierte Vollmachten
Prokura = Prototyp der gesetzlich typisierten Vollmacht
Gesamtvollmacht
- mehrere Personen zusammen
- Zweck: Risikobegrenzung; Schutz des Vertretenen vor unüberlegten Geschäftsabschlüssen eines Vertreters
Einstufige und mehrstufige Vertretung
Hauptvollmacht: Vertretener an Vertreter
Untervollmacht: Vertreter bevollmächtigt eine weitere Person; kann niemals weiter reichen als die Hauptvollmacht, nur geringer
Erlöschen der Vollmacht
- Durch Widerruf
2. Durch Beendigung des Grundverhältnisses
In-sich-Geschäfte
- Selbstkontrahieren
Man darf nicht Vertreter und Dritter gleichzeitig sein, denn es entsteht ein Interessenkonflikt, außer es wird vom Vertretenen erlaubt - Mehrvertretung
Man darf nicht beide Parteien vertreten, außer es wird erlaubt
Rechtsscheinvollmacht
Es sieht so aus, als ob eine Vollmacht besteht, das ist allerdings nicht der Fall.
Duldungsvollmacht
- Vertreter handelt für Vertretenen ohne VM
- Wissen des Vertretenen vom unbefugten Handeln des Vertreters, ohne einzuschreiten