Zustandekommen des Behandlungsvertrag Flashcards
Zustandekommen des Behandlungsvertrag
Durch zwei übereinstimmende Willenserklärung
Antrag/Annahme
- Bitte um Termin / Terminvergabe
- Betraten der Praxis / Patientenhalter wird im Wartezimmer begleitet
- Patientenhalter wartet im Wartezimmer / TFA führt Patientenhalter in das Sprechzimmer
- Patientenhalter bittet um Behandlung / Erklärung der Behandlung
Pflichten des Tierarztes
- Sorgfaltspflicht
- Schweigepflicht
- Aufklärungspflicht
- Dokumentationspflicht
- Fortbildungspflicht
- Meldepflicht
Pflicht des Patientenhalters
NICHT EINKLAGBAR
- Mitwirkungspflicht:
Die befolgung der Anordnungen des Arztes ist die Vorraussetzungen einer erfolgreichen Behandlung
- Offenbarungspflicht:
Wahre und vollständigen Angaben bei der Anamnese
EINKLAGBAR
Zahlungspflicht:
- Entstandenen Kosten der Rechnung zu bezahlen
Beendigung des Behandlungsvertrages
- Abschluss der Behandlung
- Tod eines Vertragsschließenden
- Bei Überweisung
- Kündigung durch den Arzt nur unter erschwerte Bedingung möglich
Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Therapiefehler
- Behandlungsfehler
- Überschreiten der Grenzen der ärztliche Behandlungsfreiheit: Klonen, Katzen ohne Krallen
- Verletzung der Sorgfaltspflicht
Behandlungsfehler: Ursachen
SCHULDHAFTES HANDELN
Vorsatz: bewusst Schäden auf den Patienten zuführt
Fahrlässig: erforderliche sorgfalt wird außer acht gelassen
UNERLAUBTE HANDLUNG
Widerrechtlich: fremde Rechte werden verletzt > überschreitet die eigenen Befugnisse
Verstoß des Tierarztes
- Gegen anerkannte medizinische Regeln
- gegen die notwendige Sorgfalt
- gegen Vertragspflicht
Haftung
- Leistungspflicht eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger
- Verpflichtung den Schaden zu ersetzen
- Kunstfehler beim Tierarzt -> Eigentumsverletzung
Gutachter Kommission
- bei Landestierärztekammer gesellt
- Behandlungsfehlern des Arztes gutachten
- Freiwillig, unverbindlich und kostenlos
Tierarzt haftet nicht, wenn
- notwendige sorgfalt geachtet bei Mitarbeiterauswahl
- Leistungen und Kenntnisse von Arbeitnehmer überprüfen
- Notwendige Vorrichtungen und Geräte bereitzustellen
- Schaden nicht abzuwenden war
Beweislast
- Partei die den Schadenersatz anfordert hat die Anschuldigung zu beweisen
Beweislastumkehr:
- durch nicht erfüllung der vorausgesetzten Pflichten
bei:
- grobe Behandlungsfehler
- grober verstoß gegen die Sorgfaltspflicht
- mangelhafte Dokumentation