Willenserklärungen Flashcards
1
Q
Einseitige Rechtsgeschäfte
A
- Gehen von einer Person aus
- Für die andere Partei ohne dass eine Zustimmung erforderlich wäre
- Empfangsbedürftigkeit: muss von Empfänger zu Kenntnis genommen werden z.B. Kündigung
- Keine Empfangsbedürftigkeit: gilt auch ohne direkten Empfang z.B. Testament
2
Q
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
A
- Zwei oder mehrere Personen beteiligt
- Zwei übereinstimmende Willenserklärungen führen zum Vertragsabschluss
- Einseitig verpflichtend z.B. Schenkung (Donation)
- Zweiseitig verpflichtend z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag
3
Q
Formvorschriften (3)
A
Ausdrückliche Äußerung
- Vertragspartner erklären ihren Willen offen in einer für jeden erkennbaren Form
- Schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail
Bloßes Handeln
- Durch ein absichtliches Handeln kann ein Vertrag geschlossen werden
- Heben der Hand bei einer Versteigerung
Schweigen
- Voraussetzung: eine schon bestehende Geschäftsbeziehung
- Regelmäßige Lieferung
4
Q
Willenserklärungen Formen (4)
A
Formfreiheit
Schriftform
- Gültigkeit
- z.B. Kündigungen, Kreditvertragen, Ausbildungsvertrag
Öffentliche Beglaubigung
- Echtheit der Unterschrift wird von einem Notar oder dem Amtsgericht bestätigt
Öffentliche Beurkundung
- Der gesamte Inhalt wird von einem Notar bestätigt
- z.B. Grundstückvertrag, Gütertrennung in einer Ehe
5
Q
Anfechtung (3)
A
- Anfechtbarkeit wegen Irrtums
- Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
- Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
6
Q
Anfechtungsfrist bei Irrtum oder falscher Übermittlung
A
- ohne schuldhaftes Zögern erfolgen
- Innerhalb von zehn Jahre nach der Abgabe der Willenserklärung
7
Q
Anfechtungsfrist bei Täuschung oder Drohung
A
- Innerhalb von einen Jahr
- Jahresfrist beginnt nach der Entdeckung die Täuschung oder nach Endung der Drohung
- Innerhalb von 10 Jahre nach Abgabe der Willenserklärung
8
Q
Nichtigkeit (7)
A
- Nichtingkeit der Willenserklärungen bei Geschäftsunfähige oder bei Personen die dauernd Geisteseingeschränkt sind
- Vertragsabschluss ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Scheingeschäft (Scam)
- Mangel der Ernstlichkeit
- Nichtigkeit wegen Formmangels
- Gesetzliches Verbot
- Sittenwidriges Rechtsgeschäft (Unethical legal transaction)