Rechtsordnung Flashcards
Subjektes Recht
Berechtigung oder Rechtsanspruch einer Person (ungeschriebenes Recht)
Objektives Recht
Gesetz, Vorschrift, Regel (geschriebene Form, ungeschriebene Form)
Gesamtheit der Rechtsnormen
Als objektives Recht wird die Gesamtheit aller Gesetze und sonstigen Regelwerke bezeichnet, die in einem Staat auf den Bürger einwirken können.
Privatrecht
Zivilrecht
Dienen privaten Interessen
Erbrecht, Familienrecht, Nachbarrecht, Sonderprivatrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht, Wertpapierrecht.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Öffentlichen Rechts
Strafrecht
Nehmen öffentliche Aufgaben wahr
Regelt Verhältnis zwischen Staat und Bürger
Rechtssubjekte - Natürliche Personen
alle lebenden Menschen
- unabhängig von: Alter, Geistes- oder Gesundheitszustand, von der Rasse, Abstammung oder sonstigen Merkmale
- Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
Rechtssubjekte - Juristische Personen
- Personenvereinigungen von natürlichen Personen oder “Vermögensmassen”
- Rechtsfähigkeit beginnt mit der Eintragung in ein Register und endet mit der Löschung aus dem Register
- Jede juristische Person kann -vertreten durch eine natürliche Person - klagen und verklagt werden
Rechtssubjekte - Juristische Personen (Privatrechts) (3)
- Eingetragene Vereine (Sportverein, Gesangverein)
- Wirtschaftliche Vereine in Form eine handelsrechtliche Gesellschaft (Company)
- Stiftungen von Einzelpersonen, Gesellschaften oder Vereinen (Foundations, Charities)
Rechtssubjekte - Juristische Personen (Öffentliches Recht) (3)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden/Communities, Ärztekammer)
- Anstalten (Universitäten, Schulen, Bibliotheken)
- Staatlichen Stiftungen (Waren Test) (Product test)
Rechtsobjekte (3)
Alle Dinge, die rechtlich irgendwie von bedeutung sind
Arten:
- Sachen: Beweglich und unbeweglich, vertretbar und nicht vertretbar
- Tiere
- Rechte: Patente, Lizenz, Eigentum
Geschäftsfähigkeit (3)
Geschäftsunfähig (nichtig):
- Kinder vor vollendung des 7 Lebensjahr
- dauernd geisteseingeschränkte Personen
Beschränkt Geschäftsfähig (Schwebend unwirksam):
- Ab vollendung des 7 Lebensjahr bis zu vollendung des 18 Lebensjahr
Geschäftsfähig (Wirksam):
- Volljährige
Gültige Rechtsgeschäfte eines beschränkt Geschäftsfähigen ohne besondere Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (4)
- Geschäfte zum ausschließlichen Vorteil des Minderjährigen
- Taschengeld-Paragraph (mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung gestellt würde)
- Geschäfte in Rahmen eines genehmigten Arbeitsvertrages
- Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäftes