Zivilrecht Flashcards

1
Q

Objektiver Tatbestand einer WE

A

Erklärungszeichen:Ein von außen erkennbares Zeichen, welches auf den Willen Hinweist, dass das Herbeiführen einer Rechtsfolge gewollt ist.

Rechtsbindungswille: Ein Rechtsbindungswille liegt vor, wenn aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erklärungsempfängers davon ausgegangen werden konnte, dass sich der erklärende rechtlich binden wollte.

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2
Q

Subjektiver Tatbestand einer WE

A

Handlungswille: Der Handlungswille ist das Bewusstsein, eine Handlung vorzunehmen.
Erklärungsbewusstsein: Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein einer Handlung vorzunehmen, die rechtserheblich ist.
Geschäftswille: Der Geschäftswille ist der Wille eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

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3
Q

Leistung

A

Bewusste Zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

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4
Q

Zweckgerichtet

A

Zur Tilgung einer, wenn auch nur angenommenen Schuld.

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5
Q

Vertragswesentliche Bestandteile

A

Kaufpreis, Kaufpartner, Kaufsache

-essentialia negotii

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6
Q

Antrag

A

Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist und die wesentlichen Inhalte bereits in sich trägt, Dass der Vertrag durch das schlechte Einverständnis des Annehmenden Zustande kommt

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7
Q

Annahme

A

Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Erklärende gegenüber dem Antragendem sein Einverständnis über den Antrag erklärt.

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8
Q

Prüfungsschema Vertragsabschluss

Antrag

A

Antrag § 154 BGB

a) Vorliegen einer WE
b) Abgabe
c) Zugang
d) notwendiger Inhalt des Antrags
e) kein Wiederruf, § 130 I 2
f) keine Unwirksamkeit nach § 105

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9
Q

Prüfungsschema Vertragsabschluss Annahme

A

§ 146

a) Vorliegen einer WE
b) Abgabe
c) Zugang
d) in Bezug auf den Antrag
e) kein widerruf
f) keine Unwirksamkeit nach § 105
g) Rechtzeitigkeit 147 ff

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10
Q

Letzter Teil des vertragschlusses

A

Inhaltliche Übereinstimmung 150, 154

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11
Q

Abgabe

A

Erklärung muss willentlich in Verkehr gebracht werden, und unter normalen Umständen mit Zugang gerechnet werden
Erklärende muss alles seinerseits erforderliche getan haben damit Erklärung ohne weiteres Zutun dem Empfänger zu gehen kann

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12
Q

Mündliche Abgabe unter Anwesenden

A

Mündlich:

  • erforderlich, dass Empfänger sie akustisch wahrnehmen kann. Nicht, dass er sie tatsächlich wahrgenommen hat
  • Nicht erforderlich dass alle im gleichen Raum
  • Ausreichend, wenn mit technischen Hilfsmitteln eine zeitlich nicht verzögerte Kommunikation ermöglicht wird zum Beispiel Telefon oder Chat
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13
Q

Abgabe unter abwesenden

A

Willens Erklärung muss digital oder physischer Körper den Machtbereich des Erklärenden verlassen zum Beispiel: Brief, Fax, E-Mail
Bei WhatsApp sind Sprachnachrichten eher abwesend, und Schatten eher anwesend

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