Staatsorgarecht Flashcards

1
Q

Erster Schritt des Organstreitverfahrens

A

Zulässig:
1. Zuständigkeit:
Tätigkeiten der obersten Staatsorgane (außer verwaltende) nach Art. 93 I GG

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2
Q

Zweiter Schritt des Organstreitverfahrens

A
  1. Antragssteller/Gegner:
    Oberstes Staatsorgan Def.:
    Eine organisatorisch verselbstständigte und hierarchisch nicht untergeordnete Einheit, die unabhängig vom Wechsel des Organwalters bestehen bleibt und vom GG die Zuständigkeit und Fähigkeit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung zusprochen bekommt.
    Andere Beteiligte die durch das GG oder in der GO eines obersten Bundesorgane mit eigenen Rechten ausgestattet sind(nur Geltendmachung eigener Rechte)-Einzelner Abgeordneter
    Fraktionen, Gruppen, Ausschüsse, Ausschussminderheiten, Präsident des BT/BR
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3
Q

Dritter Teil des Organstreitverfahrens

A

Antragsgegenstand, Art. 93 I Nr.1 - rechtserhebliche Maßnahme/Unterlassen
BVerfG: zulässige Konkretisierung (kontradiktorische Verfahren)
Nicht rechtserheblich, wenn keine Auswirkungen auf Antragssteller

Verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis

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4
Q

Vierter Schritt des Organstreitverfahrens

A

Antragsbefugnis:
Mögliche Verletzung/Gefährdung eigener Rechte nach Art. 93 I Nr. 1
Organisatorisch verfestigte Teilgliederung des Organs:
Fraktionen, Gruppen iSv § 10 IV GOBT

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5
Q

Fünfter Teil des Organstreitverfahrens

A

Form und Frist §§ 23 I, 64 III BverfGG

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6
Q

Sechster Schritt des Organstreitverfahrens:

A

Rechtsschutzbedürfnis:

Trotz Ende der Wahlperiode(+) bei: (1) Wiederholungsgefahr, (2) Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen

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7
Q

Letzter Teil des Organstreitverfahrens:

A

(+), Soweit Antragsteller in seinem verfassungsrechtlichen Rechten verletzt ist
->Abgrenzung verfassungsrechtlicher Befugnisse

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