WPR Flashcards
Objektives Recht
Summe aller existierende Rechtsnormen
- geschriebenes und ungeschriebenes Recht
Subjektives Recht
aus Anwendung des objektiven Rechts ergeben sich für den einzelnen Verpflichtungen oder Berechtigungen
absolute Rechte
Rechte, die der Berechtigte jedem gegenüber geltend machen kann
relative Rechte
Rechte aus einem Rechtsverhältnis. Wirken nur gegen Beteiligte.
Öffentliches Recht
Über- und Unterordnung Staat - Bürger
Privatrecht
Gleichordnung
Privatautonomie
Grundsatz der freien Selbstbestimmung des mündigen Bürgers - formelle Gleichbehandlung
- Abschussfreiheit
- Gestaltungsfreiheit
- Formfreiheit
- Vertragsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Testierfreiheit
- Privateigentum
Prüfungsschema Schadensersatz §823 I BGB
- Verletzung eines absoluten Rechts
- Verletzungshandlung
- Haftungsbegründende Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
- > Rechtsfolge: Schadensersatz §§249 ff. BGB
Verletzungshandlung
menschliche, vom Willen beherrschbare aktive Tun oder Unterlassen, durch das ein absolutes Rechtsgut / Recht beeinträchtigt wird
Haftungsbegründende Kausalität
- Kausalität zwischen V-Handlung und RG-Verletzung
- muss objektiv vorhersehbar gewesen sein
Rechtswidrigkeit
Handlung verstößt gegen Rechtsordnung
keine Rechtfertigungsgründe
Verschulden
Schuldhaftes Handeln
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Vorsatz (2 Typen)
Vorsatz (mit Wissen und Wollen) bedingter Vorsatz (billigend in Kauf genommen)
Fahrlässigkeit (2 Typen)
grob: in besonders hohem Maße die im Verkehr erforderliche Sitte außer acht gelassen
Schaden
unfreiwillig erlittene Einbuße an den materiellen oder immateriellen Rechtsgütern oder Rechten einer Person
Haftungsausfüllende Kausalität
Rechtsgutverletzung muss ursächlich für den entstandenen Schaden sein
Def. Sittenwidrig
Gegen Gute Sitten
wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt
Prüfungsschema sittenw. vors. Schädigung §826 BGB
- Verstoß gegen gute Sitten
- Vorsatz
- Schaden
- > Schadensersatz
Produzentenhaftung nach §823 I BGB
Besonderheit Verletzunghandlung
- Konstruktionspflicht
- Herstellungspflicht
- Instruktionspflicht
- Beobachtungspflicht
Prüfungsschema Produkthaftung §1 ProdHaftG
- Anwendbarkeit (§19)
- Rechtsgutverletzung
- durch Fehler des Produkts?
- Anspruchsgegner = Hersteller? (§4)
- Kein Ausschluss gem. §1 II, III
-> Ersatz, Schadensausgleich
Verjährung? (3 Jahre)
Ausschlussfrist? (10 Jahre)
Verschuldensunabhängig!
Verbraucherschutz!
Anspruchsgrundlagengruppen
- Vertragliche
- Vertragsähnlich
- Dinglich
- Deliktisch
- aus ungerechtfertigter Bereicherung
- Gefährdungshaftung
Def. Rechtssubjekte
Adressaten der Rechtsordnung Agieren miteinander - nat. Personen - jur. Personen - rechtsfähige Personengesellschaften
Def. Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Def. Willenserklärung
Willensäußerung, die unmittelbar auf Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet ist