Kreditsicherungsrecht Flashcards
Kredit
“credere” - Vertrauen
- Geldleihe (Darlehen)
- Bonitätsleihe (Bürgschaft)
Realsicherheiten
an beweglichen Sachen
Befriedigung aus dinglichem Recht vor anderen Gläubigern.
Pfandrecht
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignung
Realsicherheiten
an unbeweglichen Sachen
auch: Grundpfandrechte
Befriedigung aus dinglichem Recht vor anderen Gläubigern.
Hypothek (akzessorisch)
Grundschuld (abstrakt)
Rentenschuld
Realsicherheiten
an Rechten
Befriedigung aus dinglichem Recht vor anderen Gläubigern.
Pfandrecht
Sicherungsabtretung
Personalsicherheiten
Haftung einer weiteren Vermögensmasse:
Bürgschaft
Kreditauftrag
Garantievertrag
Bürgschaft
765 BGB
Schriftform
Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend
Einrede der Vorrausklage
Akzessorität
767 BGB
Abhängigkeit eines Nebenrechts vom Bestand eines anderen zugrunde liegenden Hauptrechts, z.B. Abhängigkeit der Hypothek, des Pfandrechts und der Verpflichtung aus Bürgschaft von der zu sichernden Forderung
Garantien
Bankgarantien/Akkreditive
abstrakt, keine Akzessorität
Pfandrecht
1204 BGB
Übergabe und Pfandvertrag
Befriedigung durch Verkauf
Gesetzliche Pfandrechte
647 BGB
Werkunternehmerpfandrecht
562 BGB
Vermieterpfandrecht
Sicherungsübereignung
mittelbarer Besitz (868 BGB) Besitzkonstitut (930 BGB)
Sicherungsabtretung
398 BGB
Forderung ggü. Drittschuldner wird an den eigenen Gläubiger abgetreten
Zession
Sicherungsabtretung
Globalzession
Abtretung von sämtlichen
- gegenwärtigen und
- zukünftigen Forderungen
gegen einen bestimmten Kundenkreis.
Forderungen werden sofort abgetreten
Sicherungsabtretung
Mantelzession
Verpflichtung zur Abtretung
nur schuldrechtliche Verpflichtung
Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich
449 BGB
Verkäufer bleibt Eigentümer unter der aufschiebenden Bedingung (158 BGB) der Kaufpreiszahlung
Käufer nur unmittelbarer Besitzer (929 BGB)
bis zur Kaufpreiszahlung (433 II BGB)
Eigentumsvorbehalt
verlängerter
-Problem
-Lösung
Regelt den Fall Käufer ist Zwischenhändler
Problem: Zum Verkauf müsste Zwischenhändler Eigentümer sein (929BGB)
Lösung: Verkäufer erteilt Berechtigung zum Verkauf (185 BGB)
Käufer tritt Kaufpreisforderung gegen Dritten an Verkäufer ab (185 BGB)
Eigentumsvorbehalt
Herstellerklausel
Verarbeitet der Käufer die erworbene Ware so wird entweder das Miteigentum verlangt oder oder der neue Gegenstand bereits vorwirkend abgetreten
Hypothek
1113 BGB
akzessorisches Grundpfandrecht
Grundschuld
1191 BGB
abstraktes Grundpfandrecht
Rentenschuld
Grundschuld kann so bestellt werden, dass regelmäßig eine bestimmte Geldsumme gezahlt werden muss
Eigentumsvorbehalt
Verkäuferstellung
Bleibt Eigentümer i.S.d. 903 BGB
Aber Eigentümerrechte eingeschränkt
- keine Verfügung zugunsten anderer Erwerber
- werden Verpflichtungen erfüllt, keine Herausgabe
Eigentumsvorbehalt
Käuferstellung
- ist noch nicht Eigentümer
- Erlangt Anwartschaftsrecht