Widerspruchsverfahren/Aussonderungsklage Flashcards
1
Q
Widerspruchsklage
- Ziel
- Rechtsnatur
- welche Rechte können geltend gemacht werden (8)
- welche können nicht geltend gemacht werden (5)
A
- Abklärung der Zusammensetzung des zur Verwertung bereitgestellten Vollstreckungssubstrates für die hängige Betreibung. Es dient der Klärung angeblicher Ansprüche Dritter an gepfändeten Gegenständen.
- hat nur betreibungsrechtliche Wirkung mit Reflexwirkung auf das materielle Recht, ausgenommen Schuldner tritt gegen Dritten als Prozesspartei auf, dann hat die Klage materielle Wirkung (umstritten).
- Gegenstand bildet die Frage, ob ein Drittansprecher ein Recht an der Sache hat:
- Eigentum/beschränkte dingl. Rechte an Fahrnis/Eigentumsvorbehalt/Gläubigerstellung od. Pfandrecht an einer Forderung (bei pfändung: prinzip d. alterspriorität)/Rang d. beschr. dingl. Rechts an Fahrnis/ unzulässigkeit d. Pfändung v. miteigentum, weil gesamteigentum/eherechtliche einwendungen: gesamtgut od. eigengut d. nichtschuldners/herausgabeansprüche nach 401OR/
*obligatorische Rechte an einer Sache/rückgabeanspruch d. nicht-eigentümer-vermieters nach 931 zgb/beschränkte dingliche rechte an grundstücken (Lastenbereinigungsverfahren nach vzg!)/bestand u. höhe von gepfändeten forderungen (abtretung nach 131 schkg) - pfändung als bestritten/vor der pfändung zedierte künftige lohnforderungen: sofern pfändungsgläubiger die gültigkeit der zession bestreiten, ist die forderung als bestritten zu pfänden und ein prätendentenstreit durchzuführen/