Konkurs, Nachlassverfahren Flashcards
0
Q
Minikonkurs/Anschlusskonkurs
A
- erst nach anerkennung d. konkurses in der ch
- vorabbefriedigung d. pfandgläubiger u. privilegierter gläubiger
- keine handlungen d. ausländischen konkursverwalters in der ch, ausg. geltendmachung v. abgetretenen ansprüchen d. konkursmasse, grunds. ch-konkursamt, das das verfahren führt.
1
Q
Folgen einer zu späten Anmeldung v. privilegierten Forderungen beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
A
die privilegierten Forderungen nach Art. 219 verlieren ihr privileg gem. bger nicht. (300 u. 311 schkg).