weitere Fälle Flashcards
Die österreichische Bundesregierung möchte ein neues Gesetzespaket auf den Weg bringen. Im Rahmen dieses Gesetzespakets, sind auch Kompetenzen der Länder betroffen. Der Nationalrat, in dem die Bundesregierung die Mehrheit hält, hat dem Gesetzesvorhaben bereits zugestimmt.
Beschreiben Sie den weiteren Weg des Gesetzes und gehen Sie dabei insbesondere auch auf die Möglichkeiten der zweiten Kammer des Parlamentes, des Bundesrates, ein. Kann der Bundesrat etwas gegen dieses konkrete Gesetzvorhaben unternehmen?
Der Bundesrat kann gegen das Gesetzesvorhaben Einspruch einlegen, aber der Nationalrat hat Möglichkeiten, diesen Einspruch zu überstimmen. Das Verfahren dient der Sicherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs zwischen Bundes- und Landesebene in Österreich.
Wodurch unterscheiden sich Gesetz, Verordnung und Bescheid? Beschreiben Sie bitte kurz die Unterscheidungsmerkmale der jeweiligen Rechtsakte.
Definition: Ein Gesetz ist ein förmlicher, schriftlich fixierter Rechtsakt, der allgemeine Verbindlichkeit besitzt und für eine unbestimmte Anzahl von Fällen gilt.
Beschlussfassung: Gesetze werden vom Gesetzgeber, das heißt vom Nationalrat (auf Bundesebene) oder den Landtagen (auf Landesebene), beschlossen.
Definition: Eine Verordnung ist eine allgemeine Regelung, die auf Grundlage eines Gesetzes von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird und rechtlich bindend ist.
Erlassende Instanz: Verordnungen werden von Exekutivorganen wie Ministerien, Landesregierungen oder anderen Verwaltungsbehörden erlassen.
Definition: Ein Bescheid ist eine individuelle, konkrete Verwaltungsentscheidung, die sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis richtet und einen bestimmten Einzelfall betrifft.
Erlassende Instanz: Bescheide werden von Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen.
Der Sohn eines Nationalratsabgeordneten wird beim Begehen einer Straftat erwischt. Er wird angezeigt und muss sich nun vor Gericht verantworten. Der Nationalratsabgeordnete erteilt dem Richter kraft seines Amtes die „Weisung“, das Verfahren einzustellen. Ist dies möglich?
Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich.
Variante: Der Nationalratsabgeordnete spricht mit seinem Freund, dem Bundesminister für Justiz. Dieser erteilt dem zuständigen Staatsanwalt die Weisung, das Verfahren einzustellen.
Zu Recht?
Ein Nationalratsabgeordneter kann einem Richter keine Weisung erteilen, ein Verfahren einzustellen. Ein solcher Eingriff würde die Unabhängigkeit der Justiz verletzen und ist daher rechtlich unzulässig.
Der Bundesminister für Justiz hat tatsächlich das Recht, in Einzelfällen Weisungen an die Staatsanwaltschaft zu erteilen. Diese Weisungen müssen jedoch schriftlich erfolgen und sind im Einzelfall zu begründen (Art. 86 Abs. 2 B-VG). Das Weisungsrecht ist ein Instrument der Exekutive, um eine einheitliche Strafverfolgungspolitik zu gewährleisten.
Auch wenn der Bundesminister für Justiz Weisungen an die Staatsanwaltschaft erteilen kann, wäre eine Weisung zur Einstellung eines Verfahrens aus persönlichen Gründen (etwa weil der Sohn eines Nationalratsabgeordneten betroffen ist) höchst problematisch und könnte als Missbrauch der Amtsgewalt angesehen werden.
Die österreichische Gesundheitsbehörde plant, das in Deutschland zugelassene und frei im Supermarkt erhältliche Getränk „Violett Bull“ mit einem Verkaufsverbot zu belegen. Als Begründung werden Gesundheitsbedenken angeführt, da der Gehalt an Koffein das in Österreich zulässige Maß überschreitet.
Welche Europäische Grundfreiheit wird durch dieses Verkaufsverbot berührt und was halten
Sie von der geplanten Beschränkung?
Berührte Grundfreiheit: Die Europäische Grundfreiheit des freien Warenverkehrs gemäß Artikel 34 AEUV.
Mögliche Rechtfertigung: Artikel 36 AEUV erlaubt Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit, erfordert jedoch eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.
Der 33-jährige deutsche Staatsbürger Sigmund lebt und arbeitet seit 9 Jahren in Österreich in
der IT-Branche. Er möchte sich hier aktiv politisch betätigen und hat vor, bei der nächsten Bundespräsidentenwahl zu kandidieren.
a. Aufgrund welcher europarechtlichen Grundlage ist ihm ein Arbeiten in Österreich möglich? Bitte begründen Sie Ihre Ausführungen.
b. Wird Sigmunds Plan, in Österreich Bundespräsident zu werden, aufgehen? Bitte begründen Sie Ihre Ausführungen.
Aufgrund des Grundrechtes der Personenfreizügigkeit ist es Sigmund möglich in Österreich zu arbeiten.
Um als Bundespräsident zu kandidieren muss Sigmund Staatsbürger sein und muss mindestens 35 Jahre alt sein (ich bin mir beim genauen alter nicht sicher). Da er keines der Vorraussetzungen erfüllt kann er nicht als BP kandidieren.
Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Fälle dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen sind!
a) Der Polizist Toni stellt Barbara wegen Falschparkens einen Strafzettel aus.
b) Der Verwaltungsbeamte Adalbert erteilt Juliane einen Baubescheid, mit der der Zubau zu ihrem Einfamilienhaus genehmigt wird.
c) Juliane beauftragt den Baumeister Franz mit dem Zubau.
d) Die Richterin Sieglinde verurteilt den Ladendieb Bernd zu 2 Jahren bedingter Haft.
e) Harald und Jonas schließen einen Dienstvertrag ab.
f) Die Stadt Wien verkauft eine Liegenschaft an Karl-Heinz.
g) Das Land Tirol beauftragt die Skidata GmbH mit dem Bau eines Skilifts.
a) Der Polizist Toni stellt Barbara wegen Falschparkens einen Strafzettel aus.
Öffentliches Recht: Hier handelt ein staatliches Organ (der Polizist) in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, um eine Vorschrift des öffentlichen Rechts (Verkehrsordnung) durchzusetzen.
b) Der Verwaltungsbeamte Adalbert erteilt Juliane einen Baubescheid, mit dem der Zubau zu ihrem Einfamilienhaus genehmigt wird.
Öffentliches Recht: Auch hier handelt ein staatliches Organ (Verwaltungsbeamter) und erlässt eine Verwaltungsentscheidung, die auf Grundlage öffentlicher Bauvorschriften getroffen wird.
c) Juliane beauftragt den Baumeister Franz mit dem Zubau.
Privatrecht: Diese Vereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Privatpersonen oder juristischen Personen des Privatrechts.
d) Die Richterin Sieglinde verurteilt den Ladendieb Bernd zu 2 Jahren bedingter Haft.
Öffentliches Recht: Hier handelt es sich um eine Entscheidung im Strafrecht, die von einem staatlichen Organ (Richterin) in Ausübung hoheitlicher Befugnisse getroffen wird.
e) Harald und Jonas schließen einen Dienstvertrag ab.
Privatrecht: Dieser Vertrag wird zwischen zwei Privatpersonen geschlossen und unterliegt den Regelungen des Zivilrechts.
f) Die Stadt Wien verkauft eine Liegenschaft an Karl-Heinz.
Privatrecht: Hier handelt die Stadt Wien zwar als juristische Person des öffentlichen Rechts, aber der Verkauf einer Liegenschaft erfolgt im Rahmen des Zivilrechts wie unter Privatpersonen.
g) Das Land Tirol beauftragt die Skidata GmbH mit dem Bau eines Skilifts.
Privatrecht: Obwohl das Land Tirol eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird in diesem Fall ein Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, was einen privatrechtlichen Sachverhalt darstellt.
Der 5-jährige Max kauft sich wie schon öfters in Veronikas Zuckerlgeschäft einen Lutscher um 20 Cent. Diesmal hat er das Geld aber nicht mit. Veronika gibt ihm den Lutscher dennoch, lässt sich von Max aber „hoch und heilig“ versprechen, dass er die 20 Cent bald
nachbringt. Max verlässt zufrieden lutschend das Geschäft, will sich beim nächsten Besuch aber an nichts mehr erinnern.
Was kann Veronika von Max oder dessen Eltern verlangen?
Max ist gänzlich geschäftsunfähig, und ein Kauf auf Kredit ist für einen 5-Jährigen nicht wirksam.
Veronika kann weder von Max noch von dessen Eltern die 20 Cent verlangen, da kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist und die Eltern nicht haften.
Stellen Sie einen Tauschvertrag einem Mietvertrag gegenüber und charakterisieren Sie beide anhand von mindestens drei Merkmalen.
Tauschvertrag:
- Gegenstand: Austausch von Sachen oder Rechten.
- Gegenseitigkeit: Beide Parteien geben etwas Gleichwertiges her.
- Dauer: Einmaliger Austausch, keine fortlaufende Leistung.
Mietvertrag:
- Gegenstand: Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.
- Gegenseitigkeit: Der Vermieter stellt die Sache zur Verfügung, der Mieter zahlt Miete.
- Dauer: Zeitlich befristet oder unbefristet, mit fortlaufenden Leistungen (z.B. monatliche Mietzahlungen).
Michaela, Inhaberin eines Friseursalons, kommt mit Norbert mündlich überein, dass er mit Mitte des nächsten Monats bei ihr als Hairstylist tätig wird. Zu Beginn hat Norbert große Freude an der Tätigkeit. An einem Sonntag beschließt er jedoch, Michaela ein WhatsApp zu schreiben, in dem er erklärt, ihre Kunden und Kundinnen ab kommender Woche nicht mehr stylen zu wollen. Reumütig kehrt er am Dienstag in den Friseursalon zurück.
a. Um welche Art von Vertrag handelt es sich hier? Bitte begründen Sie Ihre Ausführungen.
b. Ist der Vertrag trotz Norberts Handlungen weiterhin gültig? Bitte begründen Sie Ihre Ausführungen.
a. Art des Vertrages: Arbeitsvertrag (mündlich geschlossen).
Die mündliche Übereinkunft zwischen Michaela und Norbert erfüllt diese Kriterien, da Norbert als Hairstylist bei Michaela arbeiten soll und dafür entlohnt wird.
Ein Arbeitsvertrag kann formfrei, also auch mündlich, geschlossen werden, sofern keine besonderen Formvorschriften bestehen (z.B. Tarifverträge, die Schriftform vorsehen).
b. Gültigkeit: Der Vertrag bleibt grundsätzlich gültig, sofern Norberts Kündigung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Michaela seine Rückkehr akzeptiert.
Ist in folgenden Fällen (bereits) ein Kaufvertrag zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Antwort.
a) Herr A bietet in einem Zeitungsinserat seinen PKW um 12.500 € an. Frau B schreibt Herrn A ein E-Mail, indem sie erklärt, den PKW zu kaufen.
b) Frau C bietet ihren Mitsubishi Colt Herrn D um 8.000 € an. Nach einer kurzen Probefahrt unterschreiben Frau C und Herr D den Vertrag, indem das Auto als Opel Corsa bezeichnet wird.
- Kein Kaufvertrag: Es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, da Herr A das Angebot von Frau B noch annehmen muss.
- Kaufvertrag mit Irrtum: Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen, aber aufgrund des wesentlichen Irrtums (falsche Fahrzeugbezeichnung) kann Herr D den Vertrag anfechten und sich daraus zurückziehen.
Gerhard versucht schon seit Monaten seinen alten Mercedes GLS (Auto) zu verkaufen, bis jetzt hat er aber noch keinen geeigneten Käufer gefunden. Bei einer zufälligen Begegnung mit Gerhards Freund Daniel am 5.3., erzählt dieser, dass er auf der Suche nach einem gebrauchten Auto ist. Kurzerhand schenkt Gerhard dem Daniel das Auto. Gerhard will das Auto nur noch einmal grob reinigen, die Übergabe des Wagens soll am 10.3. Tagen stattfinden. Am 8.3. erhält Gerhard legt jedoch Susanne ein verbindliches Angebot für den Kauf des Mercedes iHv 8.000 Euro, das Gerhard kurzerhand annimmt. Als Daniel das Auto am 10.3. wie vereinbart abholen will, teilt Gerhard mit, dass das Auto jetzt leider schon an die Susanne verkauft sei.
Kann Daniel die Herausgabe des Autos von Gerhard fordern? Begründen Sie Ihre Lösung!
Schenkungsvertrag: Daniel hat keinen Anspruch, da die Schenkung erst mit Übergabe wirksam wird.
Kaufvertrag: Der Kaufvertrag mit Susanne ist rechtsverbindlich, da er vor der Übergabe des Autos an Daniel geschlossen wurde.
Rechtlicher Anspruch: Daniel kann die Herausgabe des Autos nicht fordern, da die Schenkung noch nicht vollzogen wurde und der Kaufvertrag Vorrang hat.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters findet sich nachfolgende Klausel “Die X-GmbH hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Kunde einen unfairen Gebrauch von Sprachtelefonie mach”.
Beurteilen Sie die Wirksamkeit der Klausel. Gehen Sie hierfür alle zur Prüfung von AGB erforderlichen Schritte durch!
Unwirksamkeit: Die Klausel ist aufgrund der unklaren Formulierung und der damit verbundenen unangemessenen Benachteiligung des Kunden unwirksam. Sie verstößt gegen die Transparenzanforderungen und die Generalklausel zum Schutz vor unfairer Benachteiligung.
Hans-Dieter war in seiner Jugend ein begeisterter Sammler von Briefmarken und hat sich eine ansehnliche Briefmarkensammlung zu einem beträchtlichen Wert von 1.500 € aufgebaut. Im Laufe der Jahre hat er jedoch das Interesse an seiner Sammelleidenschaft verloren, gleichzeitig jedoch eine neue Leidenschaft für sich entdeckt, nämlich das Motorradfahren. Herbert, ein Jugendfreund Hans-Dieters und gleichzeitig Mitglied des Philatelievereins „Blaue Mauritius“, hat kürzlich ein Motorrad von seinem Großonkel geerbt. Da er nichts damit anzufangen weiß schlägt Herbert Hans-Dieter nachfolgenden Tausch vor: Hans-Dieter soll Herbert seine Briefmarkensammlung überlassen, im Gegenzug übergibt Herbert dem HansDieter sein geerbtes Motorrad. Freudig stimmt Hans-Dieter zu, sie vereinbaren den 2.10.2019 als Übergabetermin. Obwohl Herbert noch nie auf zwei Rädern unterwegs war, möchte Herbert zum vereinbarten Übergabeort, trotz Regenschauer, auf dem Motorrad kommen. Unterwegs wird Herbert jedoch übermütig, rutscht auf regennasser Fahrbahn aus und stürzt. Herbert bleibt bei dem Unfall unverletzt, jedoch ist das Motorrad (Wert 1.800 €) komplett zerstört. Welche Möglichkeiten hat nun Hans-Dieter?
Hans-Dieter hat das Recht, vom Tauschvertrag zurückzutreten, da die Leistung von Herbert aufgrund der Zerstörung des Motorrads unmöglich geworden ist. Darüber hinaus könnte er unter Umständen Schadenersatz fordern, falls eine grobe Fahrlässigkeit von Herbert nachgewiesen werden kann. Eine Ersatzleistung könnte ebenfalls eine Option sein, falls Herbert einen gleichwertigen Ersatz anbieten kann und beide Parteien dem zustimmen.