Themenblock 1&2 Flashcards
Norm
Regelung, die das Verhalten von Personen bestimmt. Im Recht unterscheidet man zwischen:
Rechtsnormen, die rechtlich durchsetzbare Verhaltensregeln darstellen, und
Moralnormen, die sich auf ethisches Verhalten ohne zwingende rechtliche Durchsetzbarkeit beziehen.
Normenhierarchie
- Bundesverfassungsrecht,
- Bundesgesetzen
- Landesgesetze
- Verordnungen und Bescheide folgen danach.
Unionsrecht hat Vorrang vor nationalem Recht.
Bescheid, Verordnung, Gesetz
Bescheid: individuelle Verwaltungsentscheidung, die eine konkrete Rechtsfolge für eine oder mehrere bestimmte Personen erzeugt.
Verordnung: generelle Regelung der Exekutive, die auf einer Ermächtigung durch ein Gesetz basiert
Gesetz: allgemeine Regelung, die vom Parlament erlassen wird und für alle Bürger verbindlich ist.
Verfassungsgesetz vs. einfaches Gesetz
Verfassungsgesetz betrifft die Grundordnung des Staates und benötigt für Änderungen eine qualifizierte Mehrheit im Parlament sowie oft eine Volksabstimmung.
einfaches Gesetz regelt spezifische Sachverhalte und kann mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Änderung von Grundprinzipien
können durch eine Verfassungsänderung mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und unter Umständen durch eine Volksabstimmung geändert werden.
Demokratisches Prinzip
Bundesstaatliches Prinzip
Rechtsstaatliches Prinzip
Demokratisches Prinzip: bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dies wird durch Wahlen und Abstimmungen umgesetzt.
Bundesstaatliches Prinzip: Aufteilung der staatlichen Aufgaben und Kompetenzen auf Bund und Länder
Rechtsstaatliches Prinzip: bedeutet dass staatliches Handeln immer auf Recht und Gesetz beruhen muss und die Rechtsordnung eingehalten werden muss.
Staatsgewalten
Die drei Staatsgewalten sind die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (Vollziehung) und die Judikative (Rechtsprechung).
Gesamtänderung der Verfassung:
Für eine Gesamtänderung der Verfassung ist in der Regel eine umfassende Verfassungsreform erforderlich, die eine breite Zustimmung im Parlament und möglicherweise auch eine Bestätigung durch das Volk via Volksabstimmung benötigt.
Theorien zur Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht
Subjektstheorie (nach den beteiligten Personen),
die Interessentheorie (nach betroffenen Interessen) und
die Modifikationstheorie (nach Art der rechtlichen Beziehung).
Öffentliches Recht und Privatrecht
öffentliches Recht: Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und Bürgern sowie die Organisation und Funktion der Staatsgewalt und ist durch das Prinzip der Über- und Unterordnung gekennzeichnet.
Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten, also zwischen natürlichen oder juristischen Personen auf einer Ebene der Gleichordnung.
Hoheitsgewalt
einem Staat zukommende Befugnis, innerhalb eines bestimmten Gebietes die staatliche Macht auszuüben und Recht zu setzen sowie durchzusetzen.
Privatautonomie:
Individuen ihre privaten Rechtsverhältnisse innerhalb der Grenzen des Gesetzes frei gestalten können
Subjektives und objektives Recht
Subjektives Recht ist die Befugnis einer bestimmten Person, von anderen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.
Objektives Recht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Zusammenleben der Menschen regeln.
Vertragliche Schuldverhältnisse vs Gesetzlicher Schuldverhältnisse
Vertragliche Schuldenverhältnisse sind durch Vereinbarungen zwischen Parteien gekennzeichnet, die gegenseitige Rechte und Pflichten begründen.
Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen ohne Abkommen, z.B. durch unerlaubte Handlungen.
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf Wirtschaftssubjekte und -vorgänge beziehen. Es beinhaltet unter anderem Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht.