Was Ethik Ist Und Was Nicht Flashcards
Ethik = nichtrechtliche Normen ?
Nicht notwendiger weiße geht es um Normen es kann auch um Tugenden, Ratschläge, .. gehen
Ethik = das Gute ?
Zu unspezifisch,
Ethik bezieht sich nur auf bestimmte Verwendungszwecken von gut
Ethik= das was Recht sein soll?
Unterbestimmung der Ethik nicht nur erzwungenster sondern auch verdienstliche Pflichten (d.h. Von denen nicht angekommen werden kann, dass das positive Recht diese erzwingen soll/dürfte)
Es geht auch um superergoatorische Handlungen ( die über das hinausgehen wozu man moralisch verpflichtet ist)
Ethik= Tugend?
- Zirkelproblem
2. Begründungsprobleme
Ethik= Tugend
1. Zirkelproblem
Nicht jede Handlung eines tugenhaften Menschen ist richtig, man muss daher ein Wissen darüber in Anspruch nehmen, welche Handlungen moralisch sind
Ethik = Tugend
2. Begründungsprobleme
- Tugendethik kann aus sich selbst heraus nicht Begründen, warum etwas eine Tugend ist
- kann nicht begründen, warum der Tugendhafte sich auch moralisch falsch verhalten kann, selbst dann wenn er sich Tugendhaft verhält.
Unzureichende Berücksichtigung der Situationsbedinung - fehlende Handlungsorientierung in Konflikt und Dilemma Situationen
Ethik= gutes gelingendes Leben ?
Zahlreiche Berührpunkte keine vollständige Deckung da in der Interaktion konflikte zw. Subjekten auftreten, ohne deren Schlichtung das Glück des einzelnen nicht möglich ist
Konkurrierende ethische Theorien
- universalistische Ethik
2. nichtuniversalistische Ethik
Konkurrierende ethische Theorien
1. universalistische Ethik
Anerkennung von Birnbacher Kennzeichen 3
Moralischen Urteile beanspruchen Intersubjektivität Verbindlichkeit/ Geltungsanspruch
1. bringen Appell zum Ausdruck, der sich prinzipiell an jeden richtet
2. appellieren auch an urteilende selbst
3. erheben situationstrsnszendenten Geltungsanspruch
Annerkennung von K4 Birnbacher
Konkurrierende ethische Theorien
2. nicht universalistische Ethik
Nicht Anerkennung von K3: moralische Urteile beanspruchen keine Intersubjektive Verbindlichkeit/ Geltungsanspruch
- bringen Appell zum Ausdruck der sich an bestimmte Adressaten richtet
- appellieren nicht unbedingt an den Urteilenden selbst
- erheben nicht unbedingt situationstranszendalen Geltungsanspruch
Nichtanerkennung von K4