VR BT Flashcards

1
Q

Personenverkehr

  • Zuständige Behörde für Fahrpläne,
  • gesetzliche Grundlagen
  • Rechtsweg
A
  • Verkehrsrat legt in zusammenarbeit mit gemeinden etc. fahrpläne zvv fest, ermächtigt Direktion für Verkehr zum Eröffnen d. Fahrpläne etc. (d. Verfügung)
  • Personenverkehrsgesetz
  • Anfechtung d. Anordnung mittels Rekurs an Regierungsrat, danach Beschwerde an VGer, danach in öfftl.-r.A. bei BGer
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