VR BT Flashcards
1
Q
Personenverkehr
- Zuständige Behörde für Fahrpläne,
- gesetzliche Grundlagen
- Rechtsweg
A
- Verkehrsrat legt in zusammenarbeit mit gemeinden etc. fahrpläne zvv fest, ermächtigt Direktion für Verkehr zum Eröffnen d. Fahrpläne etc. (d. Verfügung)
- Personenverkehrsgesetz
- Anfechtung d. Anordnung mittels Rekurs an Regierungsrat, danach Beschwerde an VGer, danach in öfftl.-r.A. bei BGer