Vl 2: Fahrplan Teil 1 Flashcards
Was zählt zur Eisenbahn-Infrastruktur (Allgemeine Merkmale)
- Unteilbarkeit von Anlagen (immer ganzer Schienenweg)
- Lange Lebensdauer
- Standortgebundenheit (nicht “mobil”)
- Hohe Investitionskosten
Was zählt zur Eisenbahn-Infrastruktur (nach AEG)
- Betriebsanlagen der Eisenbahnen inkl. Bahnstromfernleitungen
- Bauliche und technische Einrichtungen
Was ist eine Trasse
Anteil an Schienenwegkapazität, der erforderlich ist, um zu bestimmter Zeit zwischen zwei Orten zu verkehren, sodass keine Konflikte mit anderen Zugfahrten entstehen.
Was sind Trassenleistungen
- Sind beim Buchen einer Trasse mit eingeschlossen
- Nutzung der Festen Einrichtungen (Signalanlagen, Bahnhöfen) ist mit eingeschlossen!
Trassenmanagement
Alle Aktivitäten zur Konstruktion und Koordination von Trassen
Prozessbeteiligte der DB Netz AG (Trassen)
- Regionaler Vertrieb ( Kundenberatung , Abwicklung Einzelnutzungsverträge, Abrechnen von Nutzungsentgelten)
- Abteilungen des Bereichs Fahrplan (Fahrplankonstruktion, spezielle Trassierungsanfragen, Trassenanmeldungen zum Gelegenheitsverkehr)
- Kundencenter Netzfahrplan (Trassenanmeldungen Netzfahrplan, Netzfahrplanentwürfe + Stellungnahmen, Trassenangebote zum Netzfarhplan, Betreuung von Rahmenverträgen)
Welche Nutzungsbedingungen müssen erfüllt sein?
SNB: Scheinenweg-Benutzungsbedingungen (bei Trassennutzung)
NBS: Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)
NBN: Nutzungsbedingungen Netz
Was ist TPS? & Welche Nutzungsbedingung muss dafür erfüllt werden?
- TPS: Trassenpreissystem DB Netz AG -> Regelt Trassenentgelte entsprechend der SNB#
- Erfüllt werden muss NBN (Nutzungsbedingungen Netz) (enthält Regeln, Fristen, Entgeltgrundsätze zu Schienennetz und Serviceeinrichtungen der DB)
Was ist wichtig bei Allen Nutzungsbedingungen?
Diskrimminierungsfreiheit -> Jedes EVU muss gleich behandelt werden (EReg §23
Was steht im EReg §23
BDS hat zu gewährleisten dass Entgeltregelung im gesamten Netz auf denselben Grundsätzen beruht und Diskrimminierungsfrei ist
Was versteht man unter Mindestzugangspaket
= Leistungen, die von BdS für ein EVU erbracht werden MÜSSEN:
- Bearbeitung von Anträgen & Zuweisung von Schienenwegkapazität
- Recht zur Nutzung dieser Kapazität
- Nutzung Eisenbahnanlagen (inkl. Weichen & Abzweigungen)
- Nutzung Zugsteuerung
- Nutzung Energieversorgungsanlagen
- Zugang zu Serviceeinrichtungen gewähren
Relevante Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Preisbildung& Zugang
- ERegG § 7: Getrennte Rechnungslegung
- ERegG § 8: Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen von EVU
- ERegG § 9 : Zugang zu Leistungen
Welche Kosten dürfen für Ermittlung der Entgelte herangezogen werden?
- Kosten für Mindestzugangspaket ( Unmittelbare Kosten des Zugbetriebs, Aufschlag bis Deckung der Vollkosten u. weitere)
- Bei unvorhersebarer Belastung kann Antrag gestellt werden (aber wofür genau?)
Wer überwacht die Preisbildung?
- BNetzA
- Jede Neufassung o. Änderung der Entgeltgrundsätze muss von BNetzA vorab geprüft & genehmigt werden
Woraus bestehen die ukZ?
= Unmittelbare Kosten des Zugbetriebs
- Fahrplan: Trassenkonstruktion
- Betrieb: Planung, Fahrdienstliche Handlungen, Disposition
- Instandhaltung: Verfügbarkeitserhaltung, Inspektion
- Afa (Absetzung für Abnutzung) Strecke: Abschreibungen (Ersatzinvestitionen) zur Sicherung der Infrastrukturverfügbarkeit
- Auch kosten für Grtundstücke und Gebäude, die für Betrieb notwendig sind
-> Alle Kosten, die durch laufenden Betrieb anfallen & auch welche, die entstehen unm Infrastruktur langfristig verfügbar zu halten