Verwaltungsrecht BT Flashcards
Schulrecht
Rechtsschutz gegen Ordnungsmaßname
Schema
Zulässigkeit
P VA Grund-/Betriebsverhältnis
Befugnis Art. 12 I GG
Vorverfahren 80 II Nr.2 NJG
Begründetheit
RGL § 61 II, III, IV NSchG
Klassenkonferenz § 61 V NSchG
Teilnahme § 61 VI NSchG
Begründung
§ 61 II NSchG, grobe Pflichtverletzung
ggf § 61 IV NSchG
Ermessen
Schulrecht
Was sind Erziehungsmittel?
§ 61 I NSchG
pädagogische Einwirkungen, die dazu dienen, den Schüler zu einer Verhaltensänderung zu bewegen
Realakt nur Betriebsverhältnis betroffen
Schulrecht
Was gilt für Ordnungsmaßnahmen?
§ 61 III NSchG
-> Katalog abschließend, aber kein Stufenverhältnis
- Nr.1 bezieht sich lediglich auf einzelne Fächer
- Verschulden ist kein Tatbestandsmerkmal
- Strafmündigkeit egal
- ADHS egal
Schulrecht
Was ist in der formellen Rechtmäßigkeit bei Ordnungsmaßnahmen besonders zu beachten?
- Zuständigkeit § 61 V; § 43 II 2 NSchG
- Spezialregelung im Verfahren: § 61 VI 1 NSchG
- Form: Begründung (+); § 2 III Nr.3 NVwVfG passt nach Sinn und Zweck nicht (die Vorschrift ist für Zeugnisse gedacht, Massenverfahren)
Schulrecht
Wer ist Widerspruchsbehörde?
NLSchB
§ 73 I 2 Nr.1 VwGO i.V.m. §§ 119 Nr.2, 120 III NSchG
Schulrecht
Wer kann ein Hausverbot aussprechen und wann?
- Schulleiter § 111 II 1 NSchG
- Störung des Friedens und des Schulbetriebs; Beeinträchtigung des Unterrichts
- präventiver Charakter des Verbots -> Ausspruch bei Wiederholungsgefahr
- Widerspruchsverfahren statthaft
Schulrecht
Ist die Schulpflicht verfassungsgemäß?
Ja
- Art. 4 II 1 NV
- § 63 I 1 NSchG näher ausgestaltet
- Art. 7 I GG staatlicher Erziehungsauftrag : Kindeswohl, Bildungsabschlüsse, soziale Kompetenz
- kein Recht auf Homeschooling -> insb nicht aus Art. 6 II GG (Arg. nur Wahl ob Religionsunterricht in GG)
- Ausnahme § 69 NSchG
Schulrecht
Wie kann die Schulpflicht angeordnet werden?
§ 11 NPOG
Anordnung ist Konktretisierung der Schulpflicht
Gefahr: Verstoß gegen Rechtsordnung, Pflicht § 71 I NSchG
Baurecht
Zulässigkeit Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbars
I)
1) § 40 I 1 VwGO
2) § 80a III 1 i.V.m. § 80a I Nr.2 Alt 1 VwGO (Vollziehung aussetzen)
oder “” Alt. 2 (einstweilige Maßnahmen)
3) Antragsbefugnis
- Vorliegen von drittschützenden Normen des mat. BauR
- Mgl. der Verletzung
4) Beteiligtenfähigkeit
5) Antragsgegner § 78 I Nr.1 VwGO
6) Rechtsschutzbedürfnis
- keine offensichtliche Unzulässigkeit der HS
- Frist?
- ein Jahr nach Kenntniserlagung von Vorhaben
- Verwirkung?
- Klage/Widerspruch erhoben?
- Aussetzungsantrag § 80 IV VwGO ?
II) Beiladung § 65 VwGO
evtl. subj. Antragshäufung
III) Begründetheit
Baurecht
Ist ein Mieter antragsbefugt?
Nein! Nur der Eigentümer
und die in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt sind (NießbrauchR)
BebauungsR ist grundstücks-, nicht personenbezogen!
Was sind wichtige Befugnisnormen aus dem Sonderordnungsrecht?
§ 3 I StVG (Entziehung der Fahrerlaubnis)
§ 45 I StVO (Verkehrsbeschränkung)
§§ 8, 14 NVersG (Versammlungsverbot bzw. - auflösung)
§ 35 GewO (Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit)
§ 79 NBauO (Abrissverfügung bei Baurechtswidrigkeit)
Was versteht man unter öffentlicher Sicherheit?
Unter öffentlicher Sicherheit versteht man die Unversehrtheit von Individualrechtsgütern (Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum), der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen.
konkrete Gefahr
- § 2 Nr.1 NPOG
- Ableitung von konkretem Sachverhalt
- Einzellfall
- Voraussetzung für § 11 NPOG
abstrakte Gefahr
- abstrakter Sachverhalt
- nach allgemeiner Lebenserfahrung und Erkenntnis fachkundiger Stelle geeignet sich zu einer konkreten Gefahrensituation zu entwickeln
- Voraussetzung für den Erlass von Gefahrenabwehrverordnungen
Grundsätze der Gefahrenprognose
- Je bedeutender das bedrohte Rechtsgut ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlicheit des Schadenseintritts.
- objektive Einschätzung
- ex ante Betrachtung
Was ist eine Anscheinsgefahr?
- ex-ante: Gefahr
- ex-post stellt sich geraus, dass ein Schaden in Wirklichkeit nicht drohte
➡ echte Gefahr, Handeln rechtmäßig - Anscheinsstörer trägt Kosten nur, wenn Anscheinsgefahr zurechenbar (str.)
Wann liegt eine Scheingefahr vor?
- pflichtwidrige Gefahrenprognose, die ein idealtypischer Durchschnittsbeamter nicht vorgenommen hätte
➡ keine Gefahr i.S.d. Generalklausel
→ Handeln rechtswidrig - Betroffener hat Anspruch auf Schadensausgleich gem. § 80 I 2 NPOG
auch Putativgefahr
Was bedeutet Gefahrenverdacht?
- pflichtgemäße Gefahrenprognose mit gewissen Unsicherheiten
- Verdacht der Gefahr ist durch Tatsachen erhärtet
→Gefahr im Sinne der Generalklausel
→nur Gefahrerforschungseingriffe zulässig (h.M Gefahrerforschug durch die Behörde) - Verdachtsstörer trägt Kosten nur, wenn er den Verdacht zurechenbar verursacht hat
Was ist eine Störung?
eine realisierte Gefahr
Wer ist veranwortlich iSd § 6 NPOG?
jeder, der durch sein Verhalten eine Störung oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursacht hat.
Verschulden oder Einsichtsfähigkeit sind für die Begründung der Verantwortlichkeit nicht erforderlich
→Verhaltensverantwortlicher
Welche Zusatzverantwortlickeiten gibt es?
- § 6 II NPOG: Aufsichtspflichtige für Kinder unter 14 J
- § 6 III NPOG: Geschäftsherr für den Verrichtungsgehilfen
- Verantwortlichkeit juristischer Personen für ihre Organe
Wer ist Zustandsveranwortlicher § 7 NPOG?
- Anknüpfungspunkt ist die tatsächliche Sacherrschaft oder das Eigentum
- grds. Inhaber der tatsächlichen Gewalt
- Gefahr wegen der Beschaffenheit der Sache (kontaminiertes Grundstück) selbst oder der Lage zum Raum (verkehrswidrig abgestellstes Fahrzeug)
- unabhängig von Rechtswidrigkeit und Verschulden
- Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümer § 7 II NPOG
Wann kann eine Verusachung zugerechnet werden?
- hM Theorie der unmittelbaren Verursachung
- Danach ist unter wertender Betrachtung darauf abzustellen, ob ein Verhalten oder eine Sache die Gefahrengrenze überschreitet und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr setzt.
Welche Ausnahmefälle von der Theorie der unmittelbaren Verursachung gibt es?
- rechtstreues Verhalten
- Zweckveranlasser
Wer ist Zweckveranlasser?
Zweckveranlasser und damit Störer ist der, der die Gefahrengrenze zwar nicht selbst überschreitet, die Gefährdung bzw. Störung jedoch als Folge seines Verhaltens bezweckt.
Der Zweckveranlasser “Hintermann” muss sich das störende oder gefährdende Verhalten Dritter zurechnen lassen.
Rspr vertritt objektiven Ansatz wonach es für die Zurechnung genügt, wenn der Zweckveranlasser das störende oder gefährdende Verhalten Dritter objektiv bezweckt hat
Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme des Nichtstörers gem. § 8 NPOG vorliegen?
subsidiär!
- zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr
- bei der eine anderweitige GEfahrenabwehr unmöglich ist
- und soweit die Opfergrenze eingehalten wird
Welche Grundsätze gelten für die Störerauswahl? (Auswahlermessen)
- Ermessen der Behörde
- Effektivität der Gefahrenabwehr
- Leistungsfähigkeit, Gefahrennähe, Letztverantwortlichkeit, Gleichbehandlung
Was bedeutet das Entschließungsermessen?
- Opportunitätsprinzip der Behörde § 5 NPOG
- die Behörde kann einschreiten, muss aber nicht
- außer Ermessensreduzierung auf Null
Was bedeutet Gestaltungsermessen?
- Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl des Mittels zur Gefahrenabwehr
- legitimer Zweck der Maßnahme und geeignet, erforderlich und angemessen
- § 4 NPOG
GewerbeR
Was ist ein Gewerbe?
eine erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbstständige Tätigkeit, die nicht nur vorübergehend ausgeübt wird,
soweit es sich nicht um Urproduktion, die Verwaltung eigenen Vermögens oder einen freien Beruf handelt.
GewerbeR
Wie prüft man die Rechtmäßigkeit einer Schließungsverfügung?
I. RGL § 15 II 1 GewO (ggf § 31 GastG)
II. Formelle RMK
1. § 155 II GewO iVM ZustVO Wirtschaft
2. Verfahren
3. Form
III. Materielle RMK
1. Vorliegen eines Gewerbes
2. Zulassungspflicht des Gewerbes
3. Betrieb ohne Zulassung
4. Ermessen
Welche Stufen gibt es bei der Drei-Stufen-Theorie?
Nenne ein Beispiel aus dem Gewerberecht
- Berufsausübungsregelung
- subjektive Zulassungsregelung
- objektive Zulassungsregelung
-> Erfordernis eines Meistertitels um ein Friseurhandwerk (alleine) zu betreiben ist eine subjektive Zulassungsregelung, also 2. Stufe. Sie ist zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftgutes (hier Gesundheit der Kunden) zulässig.
Wie prüft man eine gewerberechtliche Untersagungsverfügung?
RGL § 35 I GewO
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit § 155 II GewO iVm ZustVO Wirtschaft; örtlich § 35 VII GewO
2. Verfahren
(P) Beteiligung der Fachkammern § 35 iV GewO
3. Form
III. Materielle RMK
1. Unzuverlässigkeit
(P) Maßgebender Zeitpunkt
2. Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich
3. Richtiger Adressat
(P) jur Person/Personengesellschaft
RF: gebunden
S.2 Ermessen bei erweiterter Gewerbeuntersagung
Was bedeutet Unzuverlässig im Gewerberecht?
Nenne Beispiele die die Unzuverlässigkeit begründen.
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruckseines bisherigen Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß ausüben wird (Prognoseentscheidung).
- Kommt steuerlichen Pflichten nicht nach
- führt Sozialabgaben nicht ab
- verübt gewerbebezogene Straftaten
- dauerhafte wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
- in der Person des Gewerbetreibenden
Wie prüft man das Recht auf Marktteilnahme?
AGL § 70 I GewO
Voraussetzungen:
1. Festgesetzte Veranstaltung
2. Zugehörigkeit zum Personenkreis
3. RF: gebundener Anspruch
(P) Umwandlung in Ermessensanspruch bei Kapazitätserschöpfung (§ 70 III GewO)
Wie prüft man eine Untersagungsverfügung nach HandwO?
RGL § 16 III 1
1. Zuständigkeit Ziff 3.1.1.3. Anl ZustVO Wirtschaft
2. § 28 VwVfG
Kammeranhörung § 16 III 2
Materielle RMK
1. zulassungspflichtiges Handwerk (s. Anlage A HandwO)
2. stehendes Gewerbe
RF: Ermessen
Gesetzlicher Zweck: Qualitätssicherung der handwerklichen Tätigkeit
§ 35 GewO kann parallel zur Anwendung gelangen
BeamtR
Wann ist die persönliche Rechtstellung eines Beamten betroffen?
VA!
- Verbot gem. § 41 BeamtStG
- Ernennung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses
- Mitteilung über den negativen Ausgang eines Bewerbungsverfahrens
- Festsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen den Beamten
- Versetzung (§ 15 BeamtStG, § 28 BBG)
- Abordnung (§ 14 BeamStG, § 27 BBG)
BeamtR
In welchen Fällen haben Anordnungen ggü Beamten nur interne Wirkung?
kein Va!
- Art und Weise der Dienstausübung
- Anweisung über zulässige Haarlänge, Verbot von Ohrschmuck
- Entzug der Dienstwaffe
- Änderung des Aufgabenbereichs
- Umsetzungsanordnung
BeamtR
Gegen was kann der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung eines Beamten verstoßen haben?
(Maßstab bei Kontrolle beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen)
Art. 33 II GG
Der Dienstherr hat…
- gesetzlichen Rahmen verkannt
- unrichtiger SV zugrunde gelegt
- allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet
- sachwidrige Erwägungen angestellt
- Verfahrensvorschriften verstoßen
BeamtR
Welche Probleme können bei der Kontrolle beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen zu diskutieren sein?
- Dienstliche Beurteilung zu alt (nicht älter als 1-3 J)
- Beurteilungen müssen vergleichbar sein
- unzulässige Kriterien
- nur sachliche Kriterien
- Verpflichtung zur Ausschreibung
- Beteiligungsrechte, Personalrat
- Beachtung von Verwaltungsvorschriften