Standardsätze für die Klausur Flashcards
Struktur des Entwurfs beim Ausgangsbescheid
Briefkopf Ausgangsbescheid
Tenor Ausgangsbescheid
Darstellung des SV im Ausgangsbescheid
- objektiver SV (nicht zu knapp, alle wichtigen Verstöße müssen genannt werden)
- Adressatengerechte Sprache
- Argumente des Bürgers im Konjunktiv (Sie sind der Ansicht…Sie behaupten…)
- keine Überschriften
Schema Rechtliche Würdigung im Ausgangsbescheid (bis RF)
Schema rechtliche Würdigung im Ausgangsbescheid (ab RF-Ende)
Beispielsätze rechtliche Würdigung
Meiner Entscheidung liegen folgende rechtliche Erwägungen zugrunde…
Sie haben keinen Anspruch auf …
Rechtsgrundlage ist..
Der Bescheid ist formell rm. Ich bin gem. §§ zuständig. Ich habe das Verfahren ordnungsgemäß eingehalten, denn…
Der Bescheid ist auch mat rm. Die Tatbestandsmerkmale liegen vor…
Soweit Sie der Ansicht sind…, ist dem entgegenzuhalten..
Dadurch dass…vorliegt, kann nicht..
Indem Sie…müssen Sie auch..
Von dem mir nach … zustehenden Ermessen habe ich dahingehend Gebrauch gemacht, als ich..
Ihre Belange berücksichtigt…müssen jedoch gegenüber …zurückstehen.
Insbesondere ist die Entscheidung verhältnismäßig…
Rechtsbehelfsbelehrung Ausgangsbescheid
Vermerk und restliche Verfügungen des Ausgangsbescheids
Tenorierung: Entscheidung von Amts wegen
Ich untersagen Ihnen den gewerblichen Handel mit Kfz.
Ich gebe Ihnen auf…
Ich entziehe Ihnen die Fahrerlaubnis für ..und fordere Sie auf,..
Tenorierung: Antrag erfolgreich
Auf Ihren Antrag vom…erteile ich Ihnen die Genehmigung zum Bau…(Adresse)
Tenorierung: Antrag erfolglos
Ihren Antrag vom … auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Bau eines… lehne ich ab.
Tenorierung: teilweise erfolgreich
Auf Ihren Antrag vom… bewillige ich Ihnen…Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab.
Tenorierung: Nebenbestimmungen
§ 36 VwVfg
- …in der Zeit vom…(Befristung)
- Den Widerruf der Genehmigung behalte ich mir vor (Widerrufsvorbehalt)
- …unter der Auflage…
- …unter der Bedingung…
Tenorierung: modifizierte Gewährung
Ich erteile Ihnen… mit der Maßgabe, dass Sie … im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab.
Tenorierung:
Besonderheit NVersG, NGastG
keine Erlaubnis notwendig, daher kann auch kein § 36 VwVfG erlassen werden
-> nur Hauptverwaltungsakt aussprechen (Fall der unechten Nebenbestimmung)
Ich ordne an… (§ 8 NVersG)
Ich erteile Ihnen die Beschränkung …(§ 5 NGastG)
Tenorierung: Ersatzvornahme
Für den Fall, dass Sie … nicht nachkommen, drohe ich Ihnen die Ersatzvornahme an. Die voraussichtlichen Kosten betragen… EUR.
Tenorierung: Zwangsgeld
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Untersagung nach Ziff drohe ich ihnen die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von ..(konkrete Zahl!) an.
Formulierung: Anordnung der sofortigen Vollziehung
in der Begründung
Vorliegend war die sofortige Vollziehung anzuordnen. Auch wenn der Rechtsbehelf grds gemäß § 80 I VwGO aufschiebende Wirkung besitzt, war vorliegend aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses gem § 80 II Nr.4 VwGO die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Es kann nicht erst eine letztinstanzliche Entscheidung des Gerichts abgewartet werden. Vielmehr muss die Anordnung zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter, nämlich …, mit sofortiger Wirkung geschehen.
Formulierung : Ersatzvornahme
in der Begründung
Die Androhung der Ersatzvornahme richtet sich nach §§ 64 I, 65 I Nr.1, 66, 70 NPOG i.V.m § 70 NVwVG (wenn kein NPOG Fall). Die Ersatzvornahme ist das richtige Zwangsmittel, da es sich um eine vertretbare Handlung handelt.
Formulierung: Zwangsgeld
in der Begründung
Die Androhung des Zwangsgeldes beruht auf §§ 64 I, 65 I Nr.2, 67, 70 NPOG iVm § 70 NVwVG. Das Zwangsgeld ist das richtige Zwangsmittel, da es sich um eine unvertretbare Handlung handelt. Die Höhe des Zwangsgeldes entspricht ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Nichtbefolgung des Verwaltungsaktes.
Formulierung: Kostenentscheidung
(Bürger trägt Kosten!)
in der Begründung
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 1, 3, 5 ff, 13 NVwKostG iVm ..§ 1 AllGO iVm Ziff der Anlage zu § 1 AllGO
Vermerk: ZU
Der Bescheid war als belastender VA aus Beweisgründen mit ZU gem. § 3 VwZG zuzustellen.
Vermerk: zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht ist das Verwaltungsgericht (?) nach §§ 45, 52 Nr.? VwGO i.V.m. § 73 II Nr.? NJG.
Struktur: Widerspruchsbescheid
(Zurückweisung)
Tenor: Abhilfebescheid
1) Auf Ihren Widerspruch vom… hebe ich meinen Bescheid vom… Az… auf. (Hauptsache)
2) Verwaltungskosten werden nicht erhoben.
Ich erstatte Ihrem Mandanten die notwendigen Aufwendungen zur Rechtsverfolgung (80 I 1 VwVfG), soweit Sie dies bei mir beantragen (80 III VwVfG).
Die Zuziehung eines Rechtsanwalts war notwendig (80 II VwVfG).
(Kosten)
Tenor: Widerspruch (Zurückweisung)
Sehr geehrte Frau XXX,
1) Ihren Widerspruch vom… gegen meinen Bescheid vom… Az… weise ich zurück.
(Hauptsache)
2) Ihren Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung lehne ich ab. (80 IV VwGO)
3) Ihr Mandant trägt die Kosten des Verfahrens. Über die Höhe ergeht nach Abschluss ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid. (Kosten; vgl. Erstbescheid)
Schema: Begründung des Widerspruchbescheids 1
Schema: Begründung des Widerspruchbescheids 2
Prüfung: Zulässigkeit des Widerspruchs (im Vermerk)
Sachverhalt im Widerspruchsbescheid (zurückgewiesen)
- vollständige Widergabe der Verstöße, bzw. relavanten Tatsachen
- Kurztenor Ausgangsbescheid
- Widerspruch mit tragenden Argumenten
- sonstiges: Erledigung?
Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren
Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 III VwVfG, §§ 1, 3, 5 ff., 12, 13 NVwKostG, 1 AllGO, Ziff. 1.9.1.1.
Vermerk: Zustellung des Widerspruchbescheids
RA
73 VwGO, 5IV, 7 I 2 VwZG (RA)
Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruchsbescheid
nur bei Zurückweisung, bei Abhilfe hat der Bürger was er will!
Gegen meinen Bescheid vom 16.08.2012 können Sie binnen eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht Hannover [Adresse] erheben.
Vorlage: An die Mitglieder des Verwaltungsausschusses § 76 IV NKomVG
Mit freundlichen Grüßen
Oberbürgermeister
5)Bürgermeister mdB um Schlusszeichnung
6)Wv: sofort nach Sitzung Verwaltungsausschuss (Entscheidung?)
Tenor: erfolgreicher Widerspruch
+Kosten
in der Leistungsverwaltung AGL
1) auf Ihrem Widerspruch vom…hebe ich meinen Bescheid vom… auf und erteile Ihnen die mit Datum vom … beantragte Genehmigung zum …
2) Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Ich erstatte Ihnen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen, wenn Sie dies bei mir beantragen.
Begründung: erfolgreicher Widerspruch
- Kostenentscheidung: 72 VwGO, 80 I 1, III VwVfg
-> ganz kurz und knapp!
Kostenentscheidung: Abhilfebescheid
Normen
§§ 72 VwGO, 80 I 1, III VwVfG
Schema: Klageerwiderung
oberer Teil
Klageerwiderung: Begründung zur Hauptsache
Rechtsbehelf hat keine Aussicht auf Erfolg
Klageerwiderung: Begründung zum vorläufigen RS
aus Sicht der Behörde
Klageerwiderung: Schluss
- Der Verwaltungsvorgang ist ebenfalls beigefügt.(§ 99 VwGO)
- Mit der Übertragung auf den Einzelrichter bin ich einverstanden. (§ 6 VwGO)
- Abschriften an die Beteiligten
- Einverständnis: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung?
Im Auftrage
Unterschrift
Klageerwiderung: Vemerk, usw.
2) Vermerk
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs. (im Urteilsstil, mit Nummerierungen und Überschriften)
- Hauptsache und Antrag getrennt prüfen
- Normen aus der Zulässigkeit müssen stimmen!
3)Schlusszeichnung/Kentnisnahme
→ keine Kosten! Es gibt ja auch keinen Kostentenor
4)Wv: 6 Wo (Replik?)
Wv: 2 Wo (Entscheidung 80 V?)
i.A. Paraphe, Datum
Klageerwiderung - Rechtsbehelf hat Aussicht auf Erfolg
→belastender VA aufheben! (Klage dann nicht mehr statthaft)
→ Anregung Erledigung
→ Anschluss an Erledigung des Klägers & Kostenübernahmeerklärung
Klageerwiderung - Rechtsbehelf hat Aussicht auf Erfolg - Schema
Teil 1
Klageerwiderung - Rechtsbehelf hat Aussicht auf Erfolg - Schreiben an RA und Vermerk
Teil 2
3) Vermerk
Die Klage ist zulässig und begründet. (komplette Prüfung)
…
6) Wv: 6 Wo (Erledigung/Kosten?)
Was kann im Rahmen der Zweckmäßigkeit in der RA Klausur anzusprechen sein?
immer passend auf den Fall
- ggf Vollmacht
Aussicht auf Erfolg
- Rechtsbehelf einlegen
- mehrere Rechtsbehelfe → höhere Kosten
- eidesstaatliche Versicherung §§ 920, 294 ZPO - Glaubhaftmachung bei § 123 I VwGO
- Prozesskostenhilfe § 166 VwGO i.V., §§ 114 ff ZPO
- Beiladung § 65 VwGO
- Zeugenaussage notwendig?
- Stellungnahme/Gutachten …
Keine Aussicht auf Erfolg
- neg Kostenfolge § 154 I VwGO
- Maßnahme nachkommen um weitere Kosten zu vermeiden
Was schreibt man unter A) Mandantenbegehren in der VA Klausur?
- Der Mandant wendet sich gegen … (Streitgegenstand)
- Weil auch die sof. Vollziehung angeordnet ist, ist auch an Eilrechtsschutz zu denken … (Eilrechtsschutz)
- Weil eine besondere Dirnglichkeit besteht, ist primär an Eilrechtsschutz zu denken…
- evtl. So eilig dass es nur Eilrechtsschutz ist
- Ein Vorgehen hat Aussicht auf Erfolg, soweit ein Rechtsbehelf zulässig und begründet ist.
VA-Klausur
Wie lauten der Antrag bei
1. AK
2. VK
3. FFK
Namens und in Vollmacht beantrage ich,
1. den Bescheid der Beklagten vom..Az..aufzuheben.
- unter Aufhebung des Bescheids vom..Az.. die Beklagte zu verpflichten,…zu erteilen
oder: … über den Antrag (…) unter der Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. - festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom..Az.. rechtswidrig gewesen ist.
VA-Klausur
Wie lautet der Antrag bei
1. § 80 V VwGO
2. § 123 I VwGO
Namens und in Vollmacht beantrage ich,
1. die Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom../der Klage vom.. (oder einer noch zu erhebenden Klage)..wiederherzustellen/anzuordnen.
2. dem Antragssteller im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, …(z.B. zu erlauben,) …
Wie schreibt man einen Mandantenbrief?
(Betreff:) Streitgegenstand
(Bezug:) Unser Gespräch am (Datum)
Sehr geehrte Frau…
ich bedanke mich für die Übertragung des oben genanten Mandats …
Sie hatten mich gebeten zu prüfen, ob …
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Ergebnis, …
Vorgehen wäre begründet/unbegründet
RGL ist… Danach …
Sonstiges (Vgl. Zweckmäßigkeit)
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Formulierung AO sof Vol im Erstbescheid
in der Begründung
Vorliegend war die sofortige Vollziehung anzuordnen. Auch wenn ein Rechtsbehelf grds. gem. § 80 I VwGO aufschiebende Wirkung besitzt, war vorliegend aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses gem. § 80 II Nr.4 VwGO die sof Vollziehung anzuordnen. Es kann nicht erst eine letztinstanzliche Entscheidung des Gerichts abgewartet werden. Vielmehr muss die Anordnung zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter, nämlich …, mit sofortiger Wirkung geschehen.
Formulierung Begründung des Hauptsachetenors im Erstbescheids
Meiner Entscheidung liegen folgende rechtliche Erwägungen zugrunde:
Zu Ziff. 1
Rechtsgrundlage ist XX
Danach kann die Behörde…
Der Bescheid ist formell rechtmäßig.
Ich bin für die Entscheidung gem. §§ zuständig…
Auch habe ich das Verfahren eingehalten. Ich habe Sie mit Schreiben vom XX gem. § 28 I VwVfG angehört und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Der Bescheid ist auch materiell rechtmäßig.
Die Tatbestandsvoraussetzungne liegen vor.
Die getroffene Anordnung entspricht pflichtgemäßem Ermessen und ist insbesondere verhältnismäßig.
Die Maßnahme dient dem legitimen Zweck…
Sie ist geeignet, weil sie diesen Zweck fördert.
Sie ist auch erforderlich, weil es kein milderes gleich geeignetes Mittel gibt…
Die Maßnahem ist angemessen. Im Rahmen einer Zweck-Mittel-Relation muss ihr Interesse gegenüber dem öffentlichen Interesse zurücktreten.
Formulierung Begründung AO der sof Vol im Widerspruchsbescheid
Ihr Antrag auf Aussetzung der sof Vollziehung nach § 80 IV VwGO war abzulehnen, da die AO der sof Vol rm war.
RGL für die AO der sof Vol ist § 80 II 1 Nr.4 VwGO. Danach…
Ich habe die formelle Rechtmäßigkeit gewahrt. EIne gesonderte Anhörung war nicht erforderlich, da es sich bei der AO der sof VOl nicht um einen VA handelt. Zudem habe ich das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 III VwGO ordnungsgemäß begründet…
In einer Interessenabwägung überwiegt das Aussetzungsinteresse nicht das Vollzugsinteresse. Der Bescheid selbst ist - wie ausgeführt - rechtmäßig. Es besteht auch ein besonderes Vollzugsinteresse…
Was ist zu beachten, wenn man in der RA Klausur den Beigeladenen vertritt?
(Drittschutzkonstellation im Baurecht)
- auch als Beigeladener Stellungnahme an das Gericht schreiben (§ 66 VwGO)
- auch Antrag stellen, nur dann kann der Beigeladene eine Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten gem. § 162 III VwGO verlangen; weil er sich mit dem Antrag gleichzeitig dem Risiko aussetzt, dass ihm gem. § 154 III VwGO Kosten auferlegt werden