Verwaltungsrecht AT Flashcards
Zuständigkeiten
NBauO
BJagdG
BBodSchG
GewO
StVG
KrWG
Standardprobleme im Rahmen eines Verwaltungsaktes
- Behörde: Beliehener, Verwaltungshelfer
- Regelung: Abgrenzung wdh Verfügung/Zweitbescheid; Verfahrensakte/vorbereitende Verfügungen; Umweltpläne nach BImSchG
- Einzelfall: Abgrenzung zu Allgemeinverfügung/Rechtsnorm § 35 S.2
- Außenwirkung: Streitigkeiten innerhalb juristischer Personen; Sonderstatusverhältnisse
Schema: Eingriffsverwaltung
formelle RMK
Schema: Eingriffsverwaltung: materielle RMK
Schema: Leistungsverwaltung
In welcher Form muss die Behörde handeln?
Verwaltungsaktbefugnis
- wenn das Gesetz eine bestimmte Handlungsform ausdrücklich festlegt, muss die Behörde sich daran halten
- in den übrigen Fällen kann die Behörde durch VA handeln, muss aber nicht
ansonsten: Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Leistungsbescheid
(wird relevant bei mat. Anspruch gegen Beamten)
s. Fall 1 in Modul 2
Was ist eine Bedingung § 36 II Nr.2 VwVfg?
o ist eine Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder
einer Belastung von einem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt
o Ereignis muss von der Außenwelt wahrnehmbar sein
Was ist eine Auflage § 36 II Nr.4 VwVfG?
o ist eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird
o enthält ein Gebot oder Verbot, das zur Vergünstigung hinzutritt
Widerspruchsverfahren: VA hat sich in der Zwischenzeit erledigt?
Erledigung § 43 II VwVfG
-> Widerspruch wird unzulässig!
Es gibt keinen Fortsetzungsfeststellungswiderspruch
rw VA sollte aber trotzdem aufgehoben werden, wegen FFK!
Prüfung: Antrag nach § 80 IV VwGO
Widerspruchsverfahren
Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruchsbescheid
nur bei Zurückweisung, bei Abhilfe hat der Bürger was er will!
Gegen meinen Bescheid vom 16.08.2012 können Sie binnen eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht Hannover [Adresse] erheben.
(P) Widerspruch zu spät eingelegt
- RBB richtig? wenn nein Jahresfrist § 58 II VwGO
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand §§ 70 II, 60 VwGO
- gesetzliche Frist
- kein Verschulden
- Def. Verschulden
- Subsumtion
- Antrag § 60 II 1 VwGO
- Glaubhaftmachung § 60 II 2 VwGO
Was gilt bei Sonderstatusverhältnissen hinsichtlich der Außenwirkung (VA)?
Beamte, Richter, Soldaten, Schüler, Strafgefangene
- Maßnahmen die das Grundverhältnis betreffen - Veränderung des individuellen Rechtsstatus = Außenwirkung
- Maßnahmen die das Innenverhältnis betreffen - innerdienstliche Weisungen = keine Außenwirkung
Was gilt, wenn ein nicht vertretungsbefugter Bevollmächtigter eine Prozesshandlung ausführt?
z.B. Einlegung einer Klage
- § 67 II VwGO (-)
- § 67 III 2 VwGO
Die Prozesshandlung ist bis zum Erlass des Zurückweisungsbeschlusses (§ 67 III 1) wirksam -> Klage kann so wirksam erhoben werden
-Vollmacht § 67 VI, nachreichen
Was ist eine Verwaltungsvorschrift?
Verwaltungsvorschriften sind generell-abstrakte Regelungen (oder Anordnungen) einer Behörde gegenüber nachgeordneten Behörden oder eines Vorgesetzten gegenüber ihm unterstellten Bediensteten.
Verwaltungsvorschriften haben grundsätzlich keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber den Bürgern, sondern regeln den verwaltungsinternen Binnenbereich. Sie sind grundsätzlich nur verwaltungsinterne Regelungen.