Verwaltungsrecht AT Flashcards

1
Q

Subordinationstheorie (Über-/Unterordnungstheorie)

A

(Rspr.): Staat/Bürger, Über-/Unterordnung, Machtgefälle, hoheitliche Befugnisse einseitig

P: Privatrechtliches Handeln vom Staat

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2
Q

Sonderrechtstheorie (modifizierte Subjektstheorie)

A

Streitigkeit und Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlich, wenn streitentscheidende Norm solche des öffentlichen Rechts. Dies ist der Fall, wenn sie Träger öffentlicher Gewalt in seiner spezifischen du Lotion als Hoheitsträger befugen oder verpflichten.

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3
Q

Ermessensüberschreitung (§ 114 S. 1 Var. 1 VwGO)

A

VA setzt Rechtsfolge, die nicht mehr von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist (zB wegen Verstoßes gegen Verhältnismäßigkeitsprinzip)

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4
Q

Ermessensfehlgebrauch (§ 114 S. 1 Var. 2 VwGO)

A
  • Behörde lässt sich nicht ausschließlich vom Zweck der Ermessensvorschrift leiten
  • Abwägungsdefizit
  • sachfremde Erwägungen
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5
Q

Ermessensnichtgebrauch/-unterschreitung

A

Behörde macht von eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch, weil sie sich irrig für gebunden hält oder Grenzen des eingeräumten Ermessens verkürzt

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