Staatsrecht Flashcards
ungeschriebene Bundeskompetenzen (bspw. relevant bei Normenkontrolle -> Begründetheit -> I. formelle Verfassungsmäßigkeit -> Gesetzgebungskompetenz)
- kraft Natur der Sache (Sachgebiete, die Natur nach eigenste Angelegenheiten des Bundes darstellen)
- Annexkompetenz (Befugnis des Bundes, ergänzende Regelungen zur Vorbereitung + Durchführung dem Bund zugewiesene Sachmaterie mit zu regeln)
- kraft Sachzusammenhangs (wenn ausdrücklich Materie nicht geregelt werden kann, ohne dass nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird)
Rückwirkungsverbot
- echte Rückwirkung (nachträglich belastend, abgeschlossen in Vergangenheit): grds. unzulässig, ausnahmsweise zulässig, wenn Bürger bspw. mit rückwirkender Regelung rechnen musste
- unechte Rückwirkung (gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte): grds. zulässig, ausnahmsweise unzulässig, wenn z.B. Handeln des Gesetzgebers schlechterdings ohne sachlichen Grund, mithin i.S.d. Art. 3 I GG willkürlich
Mögliche problematische §§ bzgl. Verfassungsmäßigkeit
§ 130 IV StGB
§ 816 StPO
P: gehört neg. Wahlfreiheit zum Schutzbereich?
Argumentationsfrage; strittig! Falls (+); kann Bußgeld eingeführt werden?
-> Ja, muss aber Höhe nach angemessen sein
P: Gleichheit der Wahl (Art. 38 I 1 GG)
Zählwert: jede Stimme hat denselben Zählwert, daher nicht möglich, dass eine Person doppelt gewertet wird
Erfolgswert: jede abgegebene Stimme muss sich auf Sitzverteilung auswirken
-> Vorbeugung vor Zersplitterung d. Parlaments
P: Wahlwerbung der BReg
Art. 38 I GG “Freiheit der Wahl” und Art. 21 I, 3 III 1 GG “Chancengleichheit der Parteien”
-> Freiheit von Druck, Täuschung, Zwang, Drohung etc.
Kontrollfähigkeit EU-(Sekundär-)Recht BVerfG
EuGH: Vorrang EU-Recht durch Art. 4 Abs. 3 EUV (Loyalitätsgebot), kein tauglicher Beschwerdegegenstand
BVerfG: Anwendungsvorrang EU-Recht; Prüfung nur offensichtliche Kompetenzverstöße “Ultra-vires-Kontrolle”
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
EU darf nur tätig werden, wenn lt. EU-Primärrecht legitimiert; Bsp. Art. 114 Abs. 1 AEUV