Verwaltungsrecht Flashcards
Was ist Allgemeines Verwaltungsrecht?
Die Regelungen die Organisation und Grundlagen des Handelns der Verwaltung regeln.
Was ist das Besondere Verwaltungsrecht?
Die Materiengesetze
zb. Schulrecht, Universtiátsrecht, Führerscheinrecht
Was ist das Verwaltungsstrafrecht?
Normen die ein Verhalten gebieten oder verbieten und die Verwaltungsorgane ermächtigt Strafen zu verhängen oder zu vollziehen
Was ist das Verwaltungsverfahrensrecht?
Regelungen die das Verfahren zur Bescheiderlassung durch Verwaltungsbehörden regeln.
Wann tritt Amtshaftung ein?
Wenn ein Verwaltungsorgan jemanden in Vollziehung der Gesetze einen Schaden zufügt.
Was sind Verordnungen?
Wie kann man Verordnungen unterteilen?
generell-abstrakte Regelungen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Studienpläne etc)
auf Grund der Gesetze erlassene
im Rahmen der Gesetze erlassene
anstelle von Gesetzen erlassene
gesetzändernde
Was sind Bescheide?
Welche Bescheide kann man unterscheiden?
individuell-konkrete Regelungen
Leistungsbescheide (Tun, Dulden, Unterlassen)
Rechtsgestaltungsbescheide (begründen, ändern, vernichten Rechtsverhältnisse)
Feststellungsbescheide (stellen existenz eines Rechts oder Rechtsverhältnisses fest)
Was sind AuvBZ
Anordnungen - Anhalten eines Autos
Zwangsmassnahemen - Festnahme, Abschleppen
ohne besonderes Verfahren
Was sind Weisungen?
verwaltungsinterne Anordnung
Was sind Erlässe?
Weisungen, die generell-abstrakt sind
Welche Formen des Verwaltungshandeln gibt es?
- Verordnungen
- Bescheide
- AuvBZ
- Weisungen
- privatwirtschafliches handeln
Wer kann ein Verwaltungsverfahren einleiten?
Eine Person durch Antrag oder von Amts wegen erfolgen
Was ist als erstes im Verwaltungsverfahren zu tun?
Im Ermittlungsverfahren wird der Sachverhalt ermittelt .
Was bedeutet freie Beweiswürdigung im Verwaltungsverfahren?
Die Behörde ist nicht an Beweisregeln gebunden, sondern hat aufgrund eigener Beurteilung den Sachverhalt
Was geschieht nach dem Ermittlungsverfahren im Verwaltungsverfahren?
Es wird den Parteien gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Parteiengehör).