Vertragsschluss Flashcards
Wie entsteht ein Vertragsschluss?
Durch Angebot und Annahme, die inhaltlich übereinstimmen müssen. (vlg § 145 ff.)
Wie kann die Willenserklärung ausgelegt werden?
Äußerer Tatbestand = Objektive Erklärung
Innerer Tatbestand = Subjektive Erklärung
Schlaggebend ist die objektive Erklärung, die unter dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ausgelegt wird. (vlg. § 157 BGB)
Wie sind Schaufensterauslagen zu verstehen?
Es wird der objektive Empfängerhorizont betrachtet, unter Berücksichtigung der Verkehrssitte. Sie sind so zu verstehen, dass der Verkäufer kein Angebot zum Annehmen macht, sondern lediglich eine Aufforderung ein Angebot zu machen.
Voraussetzungen für das Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärung.
- Abgabe der objektiven Erklärung (Äußerung des Willens)
- mündlich/schriftlich
- konkludent - Zugang: Zwei Möglichkeiten
- Zugang durch tatsächliche Kenntnisnahme
- Kenntnisunabhängig, wenn Erklärung in Machtbereich des Empfängers gelangt und er sie unter normalen Unterständen hätte zur Kenntnis nehmen können
Kenntnisunabhängiger Zugang von E-Mail
Allgemein: E-Mail gilt als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und die Zeit abgelaufen ist, die er unter normalen Umständen benötigt die E-Mail zumutbar zur Kenntnis zu nehmen.
Voraussetzung: Zulassung des E-Mailverkehrs durch Empfänger
Unternehmen: Zugang, wenn zur üblichen Bürozeit gesendet
Privat: Spät 24 Stunden nach zusenden
Zugang auch in Spamordner
Kein Zugang wenn Verweigerung von Server zurück an Absender gesendet wird.
In welchem Paragraphen ist das Wirksamwerden gegenüber Abwesenden geregelt?
§ 130: Eine WE wird nicht wirksam, wenn gleichzeitig oder vorher ein Rückruf zugeht. Hier muss geschaut werden, wann Annahme und Rückruf eingegangen sind. Die Kenntnisnahme ist nicht von Bedeutung.
In welchen Paragraphen können Wirkungsdauer der Vollmacht nachgelesen werden?
§§ 170, 173: Vollmacht bleibt bestehen, bis die Erlöschung auf demselben Weg angezeigt wird, wie sie erteilt wurde, außer wenn der Dritte die Vertretungsmacht kannte oder kennen musste. Das Erlöschen der Vollmacht kann also nach § 168 erfolgen aber weiterhin als fortstehend fingiert werden.
Was sind die Voraussetzungen für Duldungs- und Anscheinsvollmacht und was ist die Rechtsfolge
Auftreten eines nicht berechtigten Vertreters a) wiederholt und b) während einer gewissen Dauer
Geschäftspartner kann Aufgrund des Auftretens des nicht berechtigten von einer Vollmacht ausgehen.
Geschäftsherr wird so behandelt, als hätte er Vollmacht erteilt.
Was ist Duldungsvollmacht
Geschäftsherr kennt vollmachtloses Handeln des Vertreters, aber unternimmt nichts dagegen
Was ist Anscheinsvollmacht
Geschäftsherr kennt vollmachtloses Handels des Vertreters nicht, hätte dies aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können.