Haftungs Flashcards
Voraussetzung der Haftung nach § 823 I BGB
Verletzung eines absoluten Rechts:
Rechtswidrigkeit
Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Kausalität des Schadens
Voraussetzung der Haftung nach § 1 ProdHaftg
Rechtsgut wird verletzt: - Körper oder Gesundeheit - Sache beschädigt Durch Fehler eines Produktes Anspruchsgegner ist § 4 ProdHG Hersteller Kein Ausschluss nach § 1 II, III Kausaler Schaden
Verschulden nicht erforderlich
Absolutheitsprinzip
Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann
Typenzwang
Die gesetzlich möglichen Sachenrechte sind begrenzt (Typen). Zudem kann nicht von der Art und Weise der Begründung, Übertragung, und Aufhebung abweichen
Publizitätsprinzip
Wegen der absoluten Wirkung der Sachenrechte, müssen sie grds. für jedermann erkennbar sein,
Spezialitätsprinzip
Dingliche Rechte sind nur an einzelnen Sachen, nicht aber bei Sachgesamtheiten möglich
Abstraktionsprinzip
Das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft ist streng zu trennen von dem ihm zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäft, insbesondere ist die Wirkung getrennt zu überprüfen.