Vertragsrecht Flashcards
Welche Teilaspekte umfasst die Vertragsfreiheit?
Abschluss- Partnerwahl- Form- Aufhebungs- Änderungsfreiheit
Was versteht man unter dem
Begriff Obligation im Sinne des Obligationenrechts?
Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen. Eine Person (Gläubiger) ist berechtigt vom einer anderen Person (Schuldner) eine bestimmte Leistung zu fordern.
Wie entsteht eine Obligation?
- Vertrag (Art 1. ff)
- ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 ff)
- unerlaubte Handlung (Art. 41 ff)
Was ist das Unterscheidungsmerkmal beim einseitig, unvollkommen zweiseitigen und vollkommen zweiseitigen Verträgen?
- bei einseitigen Verträgen entsteht nur für eine Partei eine Verpflichtung
- bei zweiseitigen Verträgen entsteht für beide Parteien eine Verpflichtung
- vollkommen zweiseitige Verträge entstehen, wenn die gegenseitigen Verpflichtungen in einem Austauschverhältnis stehen
- unvollkommen zweiseitige Verträge enthalten nur eine eigentliche Verpflichtung
Wie kommt ein Vertrag zu Stande?
Durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien (Art. 1, Abs. 1 OR)
Wann liegt ein tatsächlicher/ natürlicher Konsens vor und wann ein ein normativer/ rechtlicher Konsens?
Ein tatsächlicher/ natürlicher Konsens basiert auf der eigentlichen Willenseinigung der Parteien, also dem übereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien. Ein normativer/ rechtlicher Konsens liegt hingegen vor, wenn die Willenserklärungen der Parteien aufgrund der Auslegung nach dem Vertrauensprinzip (Art 2 ZGB) übereinstimmen.
Worauf muss sich der Konsens beziehen?
Auf die objektiv und subjektiv wesentlichen Vertragspunkte ( Art 2, Abs. 1 OR)
Wann liegt ein offener und wann ein versteckter Dissens vor?
Beim offenen Dissens sind sich die Parteien über die Nichtübereinstimmung ihrer Willenserklärungen bewusst, während sich die Parteien bei einem versteckten Dissens dessen nicht bewusst sind. Ein versteckter Dissens liegt häufig dann vor, wenn die Parteien zwar die gleichen Worte verwenden, diese aber unterschiedlich verstanden werden und auch nach dem Vertrauensprinzip verschieden interpretiert werden können.