Vertragserfüllung Flashcards

1
Q

Muss der Schuldner persönlich erfüllen?

A

Grundsätzlich nein gem. Art 68 OR, ausser es kommt auf die Persönlichkeit an. Z.B bei Dienstleistungsverträgen.

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2
Q

Wo befindet sich der gesetzliche Erfüllungsort für Obligationen?

A
  • Geldschulden: Wohnsitz des Gläubigers
  • wenn eine bestimme Sache geschuldet ist, am Ort; an dem sich diese bei Vertragsabschluss befindet
  • alle andere Schulden am Wohnsitz des Schuldners

Gem. Art. 75 Abs. 2 OR

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3
Q

Wann ist eine Forderung erfüllbar, wann ist sie fällig?

A

Soweit sich weder aus dem Vertrag noch aus den Umständen etwas anderes ergibt, ist die Forderung sogleich beim Abschluss fällig und erfüllbar. (Art. 75 OR)

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4
Q

Wann handelt es sich um eine Gattungsschuld und wann um eine Stückschuld?

A

Bei einer Stückschuld ( Speziesschuld) ist die Sache individuell bestimmt. Bei einer Gattungsschuld (Genus-Schuld) ist die Dache nur der Gattung nach bestimmt.

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5
Q

Welches sind die Voraussetzungen bei Gläubigerverzug?

A

Gem. Art. 91 OR setzt der Gläubigerverzug voraus, dass der Schuldner die Leistung gehörig anbietet und der Gläubiger diese ungerechtfertigterweise verweigert.

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6
Q

Welche Rechte hat der Schuldner bei Gläubigerverzug?

A

Bei Sachleistungen hat er das Recht auf Hinterlegung (Art. 92) bzw auf Selbsthilfekauf (Art. 93).!Bei anderen Leistungen steht dem Schuldner ein Rücktrittsrecht nach den Regeln des Schuldnerverzuges zu. (Art. 95 in Verbindung mit Art. 107-109)

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