Vertrag, WE und Rechtsgeschäft Flashcards
Vertragsfreiheit
Unter Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des Einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.
Vertrag
ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, dass aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Handlungswille
Handlungswille ist das Bewusstsein zu handeln
Erklärungswille oder Erklärungsbewusstsein
Erklärungswille ist das Bewusstsein des Handelnden, dass seine Handlung irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt
Geschäftswille
Geschäftswille ist der Wille, mit der Erklärung eine konkrete Rechtsfolge herbeizuführen
# verwirklicht sich in einer Äußerung
=> diese ist ein äußerlich erkennbares Verhalten, das den Willen zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
=> Sie liegt vor, wenn man von dem erkennbaren Verhalten auf einen dadurch ausgedrückten Geschäftswillen des Erklärenden schließen vermag
nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
# eine empfangsbedürftige WE ist eine solche, die an eine andere Person (den Erklärungsempfänger) gerichtet ist --- # nicht empfangsbedürftige WE sind solche, die nicht an eine andere Person gerichtet sind
Realakte
Realakte sind solche Handlungen, an welche die Rechtsordnung unabhängig von einem entsprechenden Willen des Handelnden Rechtsfolgen knüpft
geschäftsähnliche Handlungen
geschäftsähnliche Handlungen sind Willensäußerungen oder Mitteilungen, an die das Gesetz Rechtsfolgen knüpft, ohne dass diese vom Äußernden gewollt sein müssen
Rechtsgeschäft
das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung sowie oft aus weiteren Elementen besteht und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft
Gesamtakte
Gesamtakte sind übereinstimmende, gleich gerichtete Willenserklärungen von mindestens zwei Personen
Beschlüsse
# Beschlüsse sind gleich gerichtete Willenserklärungen von mehreren Personen in einer Personenvereinigung (wie in Gesellschaften oder Vereinen) # sie werden gegenüber dem Leiter der Vereinigung parallel abgegeben
# Verpflichtungsgeschäft ---- # Verfügungsgeschäft
# unter einem Verpflichtungsgeschäft versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird # das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird
Verfügender
Verfügender ist, wessen Recht durch die Verfügung vermindert wird oder der sein Recht durch die Verfügung gar verliert
Kausale Geschäfte
Kausale Geschäfte sind solche, bei denen der Rechtsgrund (die causa) der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts gehört