Verteilungsnorm Art. 7 Unternehmensgewinne Flashcards
Welche Formen der grenzüberschreitenden Tätigkeit gibt es?
- Direktgeschäft Art. 7 I 1 Leistungsaustausch ohne festen Stützpunkt im Ausland
- Betriebsstätte/ständiger Vertreter Art. 7 I 2 auf Dauer angelegte Geschäftseinrichtung im Ausland §§ 12, 13 AO
- ausländische PersG ähnlich zur BS
- -> alle transparent - ausländische KapG: häufigste Form des Auslandsengagements Finanzierung, Haftung, Abschirmwirkung, Gesellschafterwechsel
- -> intransparent
Was ist der Regelfall beim Direktgeschäft? Welche Ausnahme gibt es?
§ 1 I EStG/ § 1 I,II KStG
Regelfall: keine Doppelbesteuerung bei Direktgeschäften im Inland // keine Anknüpfung für beschränkte oder unebschränkte Steuerpflicht im Ausland
Ausnahme: Liefergewinnbesteuerung in Entwicklungsländern (Indien zB)
Wie sieht es bei der KapG aus?
Ansässigkeitsstaat: alleiniges Besteuerungsrecht
Quellenstaat: Besteuerung ausgeschlossen
-> Ansässigkeitsstaat ist nach nat. Recht zu bestimmen, bei Doppleansässigkeit (dual residence) ist Art. 4 III anzuwenden: tatsächliche GL
Ausnahme: BS
Wo ist die BS national definiert? Welche Vss. hat sie?
§ 12 AO
- Geschäftseinrichtung oder Anlage
- mit eine festen Beziehung zur Erdoberfläche
- von gewisser Dauer
- dient der unternehmerischen Tätigkeit
Wo ist die BS im DBA definiert? Unterschiede zum nationalen Recht?
Art. 5
Bauausführung erst ab 12 Monaten vgl. § 12 Nr. 8
Warenlager § 12 Nr. 5 vs. Art. 5 IV a) (Ausnahmekatalog)
Wo ist im nationalen Recht der ständige Vertreter geregelt? Welche Vss.?
Art. 49 I Nr. 2a EStG iVm § 13 AO
- nachhaltige Geschäfteziehungen
- Weisungsgebundenheit (muss kein Angestellter sein, Warenliefervertrag zB reicht aus–> Sachweisungen)
Eine Abschlussvollmacht und ABhängigkeit muss nach AO nicht vorliegen
Wo ist im DBA der ständige Vertreter geregelt? Vss.?
Art. 5 V, VI
- Abschlussvolmacht
- Vollmacht muss in dem Staat gewöhnlich ausgeübt werden
- wirtschaftliche und rechtliche Abhängigkeit (Art. 5 VI arg ex )
- Weisungsgebundenheit