Verpacksungsrecht, Duale Systeme, Wertstoffgesetz Flashcards
Basiert die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 auf der Umsetzung von Europarecht in deutsches Recht?
- Nein, VerpackVO 1991 von Regierung beschlossen
- EU-VerpackungsRL folgte erst 1994
Welches abfallpolitische Ziel soll durch die Verpackungsverordnung verwirklicht werden?
- Produktverantwortung
Was bedeutet Produktverantwortung?
- Verantwortung für die Entsorgung von Produkten/Abfall liegt in den Händen von Herstellern & Vertreibern
- Verursacherprinzip
Gibt es neben der Rücknahmepflicht andere Instrumente zur Umsetzung der Produktverantwortung?
- Ja, Pfand- und Kennzeichnungspflicht
- Mehrwegsysteme
Was sind die abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung?
- Auswirkungen von Verpackungen auf Umwelt vermeiden/verringern
- Jede Verpackung muss spezieller Verpackungsart zugeordnet werden können
- Vorrangiger Einsatz verwertbarer Abfälle/sekundärer Rohstoffe
o 80 % Mehrweg und ökol. Einweggetränkeverpackungen
o 65 m-% Verwertung von Verpackungsabfällen
o 55 m-% stoffliche Verwertung (Holz, Kunststoffe, Metalle, Glas, Papier, Karton)
Welche unterschiedlichen Verpackungsarten gibt es? (Für Klausur: Nennen Sie drei Verpackungsarten.)
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
- Mehrwegverpackungen
Wo fallen Verkaufsverpackungen an?
- Beim Engverbraucherprivat & nicht-privat (Haushalte & Arbeitsplätze)
- Außerdem Serviceverpackungen & Versandverpackungen
Welche Verpackungsart fällt mengenmäßig am meisten an?
- Verkaufsverpackungen
Was ist aus Sicht des Herstellers oder Vertreibers die grundsätzliche Rechtsfolge, wenn eine Verpackung dafür vorgesehen ist, beim privaten Endverbraucher anzufallen?
- Systembeteiligungspflicht an mind. einem Dualen System zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen
- bei Nichtbeachtung: Inverkehrbringerverbot
Was ist ein privater Endverbraucher?
- Private Haushaltungen & diesen nach Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen (Gaststätten, Hotels, Kantinen, Kinos, Freizeitparks...) - Verbraucher, der die Ware nicht weiter veräußert (weiterleiten, verkaufen)
Wer ist grundsätzlich verpflichtet, sich an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen?
- Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verpackungen, welche beim privaten Endverbraucher
anfallen (Verkaufsverpackungen), erstmals in den Verkehr bringen (wer die Produktverantwortung trägt)
Wer zahlt im Endeffekt die Systembeteiligungskosten?
- Der Verbraucher, da die betreffenden Hersteller & Vertreiber ihre Kosten letztendlich auf ihre Produkte
drauflegen
Gibt es Alternativen zur Systembeteiligungspflicht?
- Branchenbezogene Selbstentsorgung (Branchenlösung): wenn der Hersteller unentgeltlich die Verpackungen
zurücknimmt und einer Verwertungsanlage zuführt
Gibt es eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Markenzeichen „Der Grüne Punkt“?
- Seit 2009 gemäß VerpackVO keine Kennzeichnungspflicht mehr
->Kennzeichnung ist freiwillig - Manche Hersteller/Vertreiber zahlen dennoch Entgelte für Nutzung des geschützten Markenlogos der DSD
GmbH - Ggf. faktischer Zwang zur Kennzeichnung mit „Der Grüne Punkt“ wegen Kennzeichnungspflicht im Ausland
Müssen die Hersteller und Vertreiber (Abfüller) Rechenschaft über die Verpackungsmengen ablegen, die sie in Verkehr bringen?
- Ja, die Hersteller/Vertreiber haben eine Vollständigkeitserklärung abzuliefern über:
o Verpackungsmenge (Materialart, Masse)
o Anfallort (privater Endverbraucher oder Gewerbe)
o Umfang & Art der Teilnahme an dualen Systemen bzw. Selbstentsorgertätigkeit
Was war der Hauptstreitpunkt in der Diskussion um ein neues Wertstoffgesetz?
- Das Wertstoffgesetz scheitert an der Frage, wer die Organisationsverantwortung für die Sammlung haben
soll - bzw. über Sinn & Zweck des Wertstoffgesetzes, insbesondere um die Zuständigkeit für die Wertstofftonne &
das Schicksal der Dualen Systeme
Ist der Bestand der dualen Systeme unter dem Verpackungsgesetz gesichert?
- Ja
Was sind die wesentlichen Neuregelungen im Verpackungsgesetz?
- Vorgabe des abfallwirtschaftlichen Ziels, mit einer gemeinsamen haushaltsnahen Sammlung von
Verpackungsabfällen & weiteren stoffgleichen Haushaltsabfällen - Das Gesetz gilt aber nur für Verpackungen, nicht für stoffgleiche Nicht-Verpackungen
- Erweiterung der Begriffsbestimmungen z.B. um den Begriff „Systembeteiligungspflichtige Verpackungen“
- Erstmalige Einführung einer Registrierungspflicht für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen beider (neuen) Zentralen Stelle - Deutliche Erhöhung der Verwertungsquoten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Einheitliche Wertstoffsammlung für Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen
- ÖrE wurde einseitige hoheitliche Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt (können Einfluss auf die tatsächliche
Ausgestaltung der Sammlung nehmen) - Pflicht zur Errichtung einer zentralen Stelle durch produktverantwortliche Hersteller