Kreislaufwirtschaftsrecht Flashcards
Inwiefern betreffen EU-Verordnungen die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?
- Verordnungen sind Regelungen, die unmittelbar für jeden Bürger und jedes Unternehmen in der
Europäischen Union gelten
Inwiefern betreffen EU-Richtlinien die Bürger und Unternehmen der Europäischen Union?
- Richtlinien sind Regelungen, die von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb einer Frist in nationale
Rechtsschriften umgesetzt werden müssen
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in ansteigender Reihenfolge in die Normenhierarchie ein: EU-Recht, Landesrecht, Ortsrecht, Bundesrecht.
- Ortsrecht
- Landesrecht
- Bundesrecht
- Eu-Recht
In welchem Zusammenhang stehen die europäische Abfallrahmenrichtlinie und das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz?
- deutsches KrWG (2012) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008) in deutsches Recht
- zudem hat es eine wirtschaftslenkende Funktion
Ordnen Sie folgende Rechtsquellen in absteigender Reihenfolge in die Normenhierarchie ein: Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen, Gesetze, Verordnungen.
- Gesetze
- Verordnungen
- Satzungen
- Verwaltungsvorschriften von Technischen Anleitungen
Welches ist das wichtigste Bundes-Abfallgesetz?
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Welche Ziele wurden mit der Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt? Nennen Sie drei Punkte.
- Verringerung schädlicher Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen
- Gesamtauswirkung der Ressourcennutzung zu reduzieren
- Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern
Welcher Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird in § 1 benannt?
- Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen
- Sicherstellung des Schutzes von Menschen & Umwelt bei der Erzeugung & Bewirtschaftung von Abfällen
Ordnen Sie die folgenden Gesetze in eine chronologisch logische Reihenfolge und begründen Sie dies kurz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallgesetz, Abfallbeseitigungsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Abfallbeseitigungsgesetz (1972) -> Organisations- & Planungsgesetz für d. Durchführung d. Abfallbeseitigung
- Abfallgesetz (1986) -> Abfallwirtschaft wird im Gesetz verankert
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz (1994)
- > Ganzheitliche Lösung des Abfallproblems - Kreislaufwirtschaftsgesetz (2012) -> erweiterte Hierarchie
- Kreislaufwirtschaftspaket (2015)
Nennen Sie die zwei Merkmale, die den Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 KrWG ausmachen.
- Stoffe oder Gegenstände
- Entledigung (entledigen, entledigen wollen, entledigen müssen)
Welche drei Entledigungsvarianten gibt es im KrWG?
- tatsächliche Entledigung
- Entledigungswille
- Entledigungspflicht
Welche natürlichen bzw. juristischen Personen, die im KrWG definiert werden, sind originär für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich?
- Abfallerzeuger
- Abfallbesitzer
Nennen Sie je ein konkretes Beispiel für eine natürliche und juristische Personen als Abfallerzeuger.
- natürliche Person: Privatperson
- juristische Person: industrielle/gewerbliche Unternehmen (GmBH, KG etc.)
Wann endet die Verantwortlichkeit für Abfallerzeuger (Tätigkeit der Abfallerzeugung) bzw. –besitzer (Sachherrschaft über einen Abfall)?
- Mit Abschluss der Entsorgung (oder Verwertung)
Wie lautet die Abfallhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz?
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung (energetische Verwertung & Verfüllung)
- Beseitigung
Kann von der neuen Abfallhierarchie abgewichen werden?
- ja, Vorrang derjenigen Maßnahme mit bestem Schutz von Mensch und Umwelt
- ja, die Abfallhierarchie ist unverbindlich & nicht verpflichtend
Zwischen welchen beiden Formen der Verwertung wird im KrWG unterschieden?
- Recycling (stoffliche Verwertung)
- sonstige Verwertung (energetische Verwertung, Verfüllung)
Wenn ein Abfall ein Recycling oder ein sonstiges Verwertungsverfahren durchlaufen hat, kann er die Eigenschaft „Abfall“ verlieren. Nennen Sie den Gegenbegriff zum Begriff Abfall.
- Produkt
Nennen Sie vier Kriterien für die Bestimmung der Abfallendeigenschaft nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Verwendung für bestimmte Zwecke sichergestellt
- Markt oder Nachfrage besteht
- Erfüllt die für die jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen, Rechtsvorschriften und
anwendbare Normen für Erzeugnisse - Keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt
Handelt es sich bei Nebenerzeugnissen um Abfall?
Nein -> wenn sichergestellt werden kann, dass das Produkt weiterverwendet wird & dies rechtmäßig ist,
keine besondere weitere Vorbehandlung notwendig ist & der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses erzeugt wurde, so gelten Nebenerzeugnisse nicht als Abfall sondern als Nebenprodukte.
Nennen Sie vier Kriterien für die Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach §4 KrWG ist ein Nebenprodukt kein Abfall, wenn:
eine Weiterverwendung sichergestellt ist
keine, über normales industrielles Verfahren hinausgehende, Vorbehandlung erforderlich ist
der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird
die Weiterverwendung rechtmäßig ist (keine schädlichen Auswirkungen für Mensch & Umwelt)
In einem Erdöl verarbeitendem Betrieb werden beispielsweise hochwertige Mineralölprodukte erzeugt. Dabei fällt unvermeidbar Petrolkoks an. Nehmen Sie unter Berücksichtigung des KrWG und der dazu ergangenen Rechtsprechung eine begründete Abgrenzung des Abfallbegriffs vor.
- Petrolkoks = Nebenprodukt, da
o Verwendung in der Industrie und Wärmeerzeugung als Brennstoff -> Weiterverwendung erfüllt
o keine besondere Behandlung erforderlich
o unvermeidbarer Bestandteil des Hauptherstellungs-Prozesses
o keine Risiken für Mensch und Umwelt bei weiterer Verwendung -> Weiterverwendung rechtmäßig