Verkehrsrecht Flashcards
Rechtlich - öffentlicher Verkehrsraum
sind solche Straßen, die nach dem Straßenrecht dem öffentlichen Verkehr zur verkehrsüblichen Nutzung (Gemeingebrauch) gewidmet sind.
Tatsächlich - öffentlicher Verkehrsraum
sind Verkehrsflächen, die zwar in Privatbesitz sind, aber durch ausdrückliche Billigung und stillschweigende Duldung des Eigentümers zur Nutzung der jedermann freigegeben sind.
Verkehrsteilnehmer
ist, wer sich im öffentlichen Verkehrsraum verkehrserheblich verhält und auch ein Verkehrsvorgang einwirkt.
Anderer
ist jede natürliche Person, die vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist.
Fahrzeuge
sind Verkehrsmittel, welche zur Fortbewegung am Boden und Beförderung von Personen bzw. Sachen dienen, unabhängig von ihrer Antriebskraft.
Kraftfahrzeuge
§ 1 (2) StVG
sind dann Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne anglaise gebunden zu sein.
Fahrzeugführer
ist, wer das Fahrzeug willentlich und eigenverantwortlich unter Nutzung der betriebsmäßigen Antriebskräfte durch den Verkehrsraum lenkt.
Wer fährt, der führt!
Führen
ist eine Ziel gerichtete Tätigkeit, also die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der jeweiligen Bedienungselemente mit der Voraussetzung der Fortbewegung.
Wer fährt, der führt!
Fahrzeughalter
ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.
Schädigung
ist die Zufügung eines wirtschaftlichen, vermögensrechtlich wägbaren Nachteils oder eines Körperschadens.
Gefährdung
liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalls in bedrohliche oder nächsten Nähe gerückt ist und sein Ausbleiben nur vom Zufall abhängt.
Beschränkung
ist ein fahrzeugbezogenes Merkmal (Straftat).
Auflage
ist ein personenbezogenes Merkmal (Ordnungswidrigkeit).
In Betrieb setzen
ist die bestimmungsmäßige Verwendung des (Kraft-)Fahrzeuges als Fortbewegungsmittel oder eines Anhängers.
Körperliche und geistige Beeinträchtigung
liegt vor, wenn ein Fehlen oder eine Schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit vorliegt, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung ist.
Regelabstand
beschreibt den Abstand in Längsverkehr, den ein Nachfolgender zum Vorausfahrenden einhalten muss. Faktor 1,5!
72 km/h - 30 m
108 km/h - 45 m
144 km/h - 60 m
Gefährdungabstand
tritt ein, wenn der Abstand zu einem Vorausfahrenden unter die Reaktionszeit von 0,8 Sekunden fällt. Hier tritt zusätzlich eine Gefährdung ein.
Einscherabstand
2 x Regelabstand + Fahrzeuglänge des überholenden Fahrzeugs (5m)
Triftiger Grund
liegt dann vor, wenn der Grund mindestens gleichwertig mit der möglichen Gefährdung des Nachfolgenden ist.
Überholen
ist das Vorbeigelangen von hinten nach vorne an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf der selben Fahrbahn in die selbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.
Abbiegen
umfasst die Bewegung, durch die der Fahrzeugführer die bisher genutzte Fahrbahn nach der Seite verlässt ODER auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung ODER den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.
Mäßige Geschwindigkeit
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass ein Anhalten ohne starkes Bremsen rechtzeitig möglich ist.
Hoheitliche Aufgabe
sind alle staatlichen Aufgaben, die per Gesetz oder Rechtsvorschrift an Instituten übertragen werden.
dringend geboten
ist, wenn die Einhaltung der Verkehrsvorschriften der Füllung der hoheitliche Maßnahme hindernd im Wege stünde.
Höchste Eile
liegt vor, wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, dass ohne diese Eile infolge von Zeitverlust ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten oder vergrößert werden.
Vorfahrtsfall
ist dann gegeben, wenn sich an einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zwei Fahrzeuge im Querverkehr schneiden, berühren oder hemmend nähen, sodass sich für den Einen das Recht auf Weiterfahrt und für den Anderen eine Wartepflicht ergibt.
Vorfahrtsregeln
- Rechts vor Links
- Verkehrszeichen
- Feld- und Waldwege
- Kreisverkehr
- Autobahn
Vorrang
ist eine Richtungsänderung im Längsverkehr.
Abknickende Vorfahrt
liegt vor, wenn an einer Kreuzung oder Einmündung zwei Straßen entgegen ihrem natürlichen Lauf zu einer Vorfahrtstraße entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zusammengefasst werden.
Kreuzung
liegt vor, wenn zwei oder mehrere Straßen sich schneiden, sodass sie sich über den Schnittpunkt hinaus fortsetzen.
Einmündung
liegt vor, wenn eine Straße ohne eigene Fortführung auf eine durchgehende Straße trifft.
Kreisverkehr
ist ein Verkehrsknoten mit einer baulich abgegrenzten Verkehrsinsel, mit drei oder mehr Einmündungen, auf dem sich der Verkehr entgegen des Uhrzeigersinn in Einbahnrichtung abwickelt.
Verkehrsunfall
ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, dass zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder einer nicht völlig belanglosen Sachbeschädigung führt und mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs im ursächlichen Zusammenhang steht.
berauschende Mittel
sind Stoffe, deren Auswirkung mit dem Alkoholgenuss vergleichbar sind und sich negativ auf die motorischen Fähigkeiten auswirken.
Genuss
ist das Verbringen von Alkohol bzw berauschende Mittel ins Körperinnere.
Absolute Fahrunsicherheit
1,0 ‰ Anfangsverdacht Straftat
1,1 ‰ Fahrzeugführer
1,6 ‰ Radfahrer
Keine Beweiswerte!
Relative Fahrunsicherheit
0,3 ‰ mit Beweisanzeichen (Ausfallerscheinungen)
Oder berauschende Mittel
grob verkehrswidrig
ist das objektive, also sichtbare Verhalten des Täters, welches besonders gefährlich ist und über das normale Maß deutlich hinausgeht.
Zeugenaussagen!
rücksichtslos
beschreibt die subjektive Einstellung, also das nicht sichtbare Verhalten des Täters, der eine extrem verwerfliche Gesinnung hat und den eigenen Interessen den Vorrang gibt. Er setzt sich auch eigensüchtigen Gründen bewusst über seine Pflichten hinweg und lässt aus Gleichgültigkeit keine Bedenken gegen sein Verhalten aufkommen.
Vorfahrt i.S.d. § 315 c StGB
ist immer dann gegeben, wenn sich die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge einander so bedrohlich nahe kommen, dass sich für Einen eine VORRANGSTELLUNG und für den Anderen eine WARTEPFLICHT AUS DER StVO ergibt.
eigensüchtig
ist das freiwillige Streben nach einem Vorteil gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Gleichgültigkeit
ist das mangelnde Verantwortungsgefühl und damit eine Einstellung, die von Vorhinein jede Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer außer acht lässt.
Körperliche Untersuchung
beinhaltet das Beobachten der körperlichen Beschaffenheit und der körperlichen Funktionsfähigkeit.
Körperlicher Eingriff
liegt vor, wenn die Ermittlungsorgane in das haut- und muskelumschlossen Körperinnere eingreifen und dies mit einer naheliegender Gefahr für die Gesundheit des Beschuldigten verbunden wäre, wenn die Maßnahme von einem Laien durchgeführt würde.
Andere Eingriffe
sind Untersuchungsmaßnahmen, bei denen die Merkmale des körperlichen Eingriff nicht gegeben sind.
Gefahr im Verzug bezüglich der Beschlagnahme des Führerscheins - § 111a StPO
liegt vor, weil ohne sofortige Beschlagnahme zu befürchten ist, dass der Kraftfahrzeugführer weitere Verkehrsvorschriften in schwerwiegender Weise verletzen werde und dabei zum Nachweis seiner Berechtigung der Teilnahme am Straßenverkehr den Führerschein vorzeigen könnte.