Verkehrsrecht Flashcards

1
Q

Rechtlich - öffentlicher Verkehrsraum

A

sind solche Straßen, die nach dem Straßenrecht dem öffentlichen Verkehr zur verkehrsüblichen Nutzung (Gemeingebrauch) gewidmet sind.

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2
Q

Tatsächlich - öffentlicher Verkehrsraum

A

sind Verkehrsflächen, die zwar in Privatbesitz sind, aber durch ausdrückliche Billigung und stillschweigende Duldung des Eigentümers zur Nutzung der jedermann freigegeben sind.

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3
Q

Verkehrsteilnehmer

A

ist, wer sich im öffentlichen Verkehrsraum verkehrserheblich verhält und auch ein Verkehrsvorgang einwirkt.

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4
Q

Anderer

A

ist jede natürliche Person, die vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist.

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5
Q

Fahrzeuge

A

sind Verkehrsmittel, welche zur Fortbewegung am Boden und Beförderung von Personen bzw. Sachen dienen, unabhängig von ihrer Antriebskraft.

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6
Q

Kraftfahrzeuge

§ 1 (2) StVG

A

sind dann Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne anglaise gebunden zu sein.

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7
Q

Fahrzeugführer

A

ist, wer das Fahrzeug willentlich und eigenverantwortlich unter Nutzung der betriebsmäßigen Antriebskräfte durch den Verkehrsraum lenkt.

Wer fährt, der führt!

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8
Q

Führen

A

ist eine Ziel gerichtete Tätigkeit, also die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der jeweiligen Bedienungselemente mit der Voraussetzung der Fortbewegung.

Wer fährt, der führt!

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9
Q

Fahrzeughalter

A

ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

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10
Q

Schädigung

A

ist die Zufügung eines wirtschaftlichen, vermögensrechtlich wägbaren Nachteils oder eines Körperschadens.

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11
Q

Gefährdung

A

liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalls in bedrohliche oder nächsten Nähe gerückt ist und sein Ausbleiben nur vom Zufall abhängt.

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12
Q

Beschränkung

A

ist ein fahrzeugbezogenes Merkmal (Straftat).

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13
Q

Auflage

A

ist ein personenbezogenes Merkmal (Ordnungswidrigkeit).

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14
Q

In Betrieb setzen

A

ist die bestimmungsmäßige Verwendung des (Kraft-)Fahrzeuges als Fortbewegungsmittel oder eines Anhängers.

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15
Q

Körperliche und geistige Beeinträchtigung

A

liegt vor, wenn ein Fehlen oder eine Schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit vorliegt, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung ist.

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16
Q

Regelabstand

A

beschreibt den Abstand in Längsverkehr, den ein Nachfolgender zum Vorausfahrenden einhalten muss. Faktor 1,5!

72 km/h - 30 m
108 km/h - 45 m
144 km/h - 60 m

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17
Q

Gefährdungabstand

A

tritt ein, wenn der Abstand zu einem Vorausfahrenden unter die Reaktionszeit von 0,8 Sekunden fällt. Hier tritt zusätzlich eine Gefährdung ein.

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18
Q

Einscherabstand

A

2 x Regelabstand + Fahrzeuglänge des überholenden Fahrzeugs (5m)

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19
Q

Triftiger Grund

A

liegt dann vor, wenn der Grund mindestens gleichwertig mit der möglichen Gefährdung des Nachfolgenden ist.

20
Q

Überholen

A

ist das Vorbeigelangen von hinten nach vorne an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf der selben Fahrbahn in die selbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.

21
Q

Abbiegen

A

umfasst die Bewegung, durch die der Fahrzeugführer die bisher genutzte Fahrbahn nach der Seite verlässt ODER auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung ODER den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.

22
Q

Mäßige Geschwindigkeit

A

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass ein Anhalten ohne starkes Bremsen rechtzeitig möglich ist.

23
Q

Hoheitliche Aufgabe

A

sind alle staatlichen Aufgaben, die per Gesetz oder Rechtsvorschrift an Instituten übertragen werden.

24
Q

dringend geboten

A

ist, wenn die Einhaltung der Verkehrsvorschriften der Füllung der hoheitliche Maßnahme hindernd im Wege stünde.

25
Q

Höchste Eile

A

liegt vor, wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, dass ohne diese Eile infolge von Zeitverlust ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten oder vergrößert werden.

26
Q

Vorfahrtsfall

A

ist dann gegeben, wenn sich an einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrlinien mindestens zwei Fahrzeuge im Querverkehr schneiden, berühren oder hemmend nähen, sodass sich für den Einen das Recht auf Weiterfahrt und für den Anderen eine Wartepflicht ergibt.

27
Q

Vorfahrtsregeln

A
  1. Rechts vor Links
  2. Verkehrszeichen
  3. Feld- und Waldwege
  4. Kreisverkehr
  5. Autobahn
28
Q

Vorrang

A

ist eine Richtungsänderung im Längsverkehr.

29
Q

Abknickende Vorfahrt

A

liegt vor, wenn an einer Kreuzung oder Einmündung zwei Straßen entgegen ihrem natürlichen Lauf zu einer Vorfahrtstraße entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zusammengefasst werden.

30
Q

Kreuzung

A

liegt vor, wenn zwei oder mehrere Straßen sich schneiden, sodass sie sich über den Schnittpunkt hinaus fortsetzen.

31
Q

Einmündung

A

liegt vor, wenn eine Straße ohne eigene Fortführung auf eine durchgehende Straße trifft.

32
Q

Kreisverkehr

A

ist ein Verkehrsknoten mit einer baulich abgegrenzten Verkehrsinsel, mit drei oder mehr Einmündungen, auf dem sich der Verkehr entgegen des Uhrzeigersinn in Einbahnrichtung abwickelt.

33
Q

Verkehrsunfall

A

ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, dass zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder einer nicht völlig belanglosen Sachbeschädigung führt und mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs im ursächlichen Zusammenhang steht.

34
Q

berauschende Mittel

A

sind Stoffe, deren Auswirkung mit dem Alkoholgenuss vergleichbar sind und sich negativ auf die motorischen Fähigkeiten auswirken.

35
Q

Genuss

A

ist das Verbringen von Alkohol bzw berauschende Mittel ins Körperinnere.

36
Q

Absolute Fahrunsicherheit

A

1,0 ‰ Anfangsverdacht Straftat
1,1 ‰ Fahrzeugführer
1,6 ‰ Radfahrer

Keine Beweiswerte!

37
Q

Relative Fahrunsicherheit

A

0,3 ‰ mit Beweisanzeichen (Ausfallerscheinungen)

Oder berauschende Mittel

38
Q

grob verkehrswidrig

A

ist das objektive, also sichtbare Verhalten des Täters, welches besonders gefährlich ist und über das normale Maß deutlich hinausgeht.
Zeugenaussagen!

39
Q

rücksichtslos

A

beschreibt die subjektive Einstellung, also das nicht sichtbare Verhalten des Täters, der eine extrem verwerfliche Gesinnung hat und den eigenen Interessen den Vorrang gibt. Er setzt sich auch eigensüchtigen Gründen bewusst über seine Pflichten hinweg und lässt aus Gleichgültigkeit keine Bedenken gegen sein Verhalten aufkommen.

40
Q

Vorfahrt i.S.d. § 315 c StGB

A

ist immer dann gegeben, wenn sich die Fahrlinien mindestens zweier Fahrzeuge einander so bedrohlich nahe kommen, dass sich für Einen eine VORRANGSTELLUNG und für den Anderen eine WARTEPFLICHT AUS DER StVO ergibt.

41
Q

eigensüchtig

A

ist das freiwillige Streben nach einem Vorteil gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

42
Q

Gleichgültigkeit

A

ist das mangelnde Verantwortungsgefühl und damit eine Einstellung, die von Vorhinein jede Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer außer acht lässt.

43
Q

Körperliche Untersuchung

A

beinhaltet das Beobachten der körperlichen Beschaffenheit und der körperlichen Funktionsfähigkeit.

44
Q

Körperlicher Eingriff

A

liegt vor, wenn die Ermittlungsorgane in das haut- und muskelumschlossen Körperinnere eingreifen und dies mit einer naheliegender Gefahr für die Gesundheit des Beschuldigten verbunden wäre, wenn die Maßnahme von einem Laien durchgeführt würde.

45
Q

Andere Eingriffe

A

sind Untersuchungsmaßnahmen, bei denen die Merkmale des körperlichen Eingriff nicht gegeben sind.

46
Q

Gefahr im Verzug bezüglich der Beschlagnahme des Führerscheins - § 111a StPO

A

liegt vor, weil ohne sofortige Beschlagnahme zu befürchten ist, dass der Kraftfahrzeugführer weitere Verkehrsvorschriften in schwerwiegender Weise verletzen werde und dabei zum Nachweis seiner Berechtigung der Teilnahme am Straßenverkehr den Führerschein vorzeigen könnte.