Verkehrsrecht Flashcards
Rechtlich - öffentlicher Verkehrsraum
sind solche Straßen, die nach dem Straßenrecht dem öffentlichen Verkehr zur verkehrsüblichen Nutzung (Gemeingebrauch) gewidmet sind.
Tatsächlich - öffentlicher Verkehrsraum
sind Verkehrsflächen, die zwar in Privatbesitz sind, aber durch ausdrückliche Billigung und stillschweigende Duldung des Eigentümers zur Nutzung der jedermann freigegeben sind.
Verkehrsteilnehmer
ist, wer sich im öffentlichen Verkehrsraum verkehrserheblich verhält und auch ein Verkehrsvorgang einwirkt.
Anderer
ist jede natürliche Person, die vom Verhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen ist.
Fahrzeuge
sind Verkehrsmittel, welche zur Fortbewegung am Boden und Beförderung von Personen bzw. Sachen dienen, unabhängig von ihrer Antriebskraft.
Kraftfahrzeuge
§ 1 (2) StVG
sind dann Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne anglaise gebunden zu sein.
Fahrzeugführer
ist, wer das Fahrzeug willentlich und eigenverantwortlich unter Nutzung der betriebsmäßigen Antriebskräfte durch den Verkehrsraum lenkt.
Wer fährt, der führt!
Führen
ist eine Ziel gerichtete Tätigkeit, also die bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme der jeweiligen Bedienungselemente mit der Voraussetzung der Fortbewegung.
Wer fährt, der führt!
Fahrzeughalter
ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.
Schädigung
ist die Zufügung eines wirtschaftlichen, vermögensrechtlich wägbaren Nachteils oder eines Körperschadens.
Gefährdung
liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalls in bedrohliche oder nächsten Nähe gerückt ist und sein Ausbleiben nur vom Zufall abhängt.
Beschränkung
ist ein fahrzeugbezogenes Merkmal (Straftat).
Auflage
ist ein personenbezogenes Merkmal (Ordnungswidrigkeit).
In Betrieb setzen
ist die bestimmungsmäßige Verwendung des (Kraft-)Fahrzeuges als Fortbewegungsmittel oder eines Anhängers.
Körperliche und geistige Beeinträchtigung
liegt vor, wenn ein Fehlen oder eine Schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit vorliegt, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung ist.
Regelabstand
beschreibt den Abstand in Längsverkehr, den ein Nachfolgender zum Vorausfahrenden einhalten muss. Faktor 1,5!
72 km/h - 30 m
108 km/h - 45 m
144 km/h - 60 m
Gefährdungabstand
tritt ein, wenn der Abstand zu einem Vorausfahrenden unter die Reaktionszeit von 0,8 Sekunden fällt. Hier tritt zusätzlich eine Gefährdung ein.
Einscherabstand
2 x Regelabstand + Fahrzeuglänge des überholenden Fahrzeugs (5m)