Strafprozessrecht (StPR) Flashcards

1
Q

Unverdächtiger

A

ist, wer nicht tatverdächtig ist oder wegen Schuldausschließungsgründen nicht verfolgt werden kann.
Bsp.: Kinder

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2
Q

Verdächtiger

A

ist, wer als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

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3
Q

Dringend Tatverdächtiger

A

ist derjenige, bei welchem nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ein hoher Grad der Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht.

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4
Q

Beschuldigter

A

ist der Tatverdächtige, gegen den zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfolgbaren Straftat vorliegen und gegen den deshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird.

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5
Q

Gewahrsamsinhaber

A

ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ausübt.

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6
Q

Durchsuchung

gem. § 102 StPO

A

ist ein planmäßiges, zielgerichtetes Suchen nach Sachen oder Spuren, deren räumliche Lage unbekannt ist.

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7
Q

Erfolgsvermutung

gem. § 102 StPO

A

bedeutet, dass eine Vermutung des Durchsuchungserfolgs bestehen muss.

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8
Q

Durchsuchung der Person

gem. § 102 StPO

A

gestattet die körperliche Durchsuchung des Verdächtigen, der am Körper getragen Kleidung und die Besichtigung seiner Körperoberflächen, einschließlich seiner natürlichen Körperöffnungen zum Zwecke der Auffindung von Beweismitteln.

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9
Q

Wohnung

gem. § 102 StPO

A

ist jede nicht allgemein zugängliche Räumlichkeit, in welcher Privatssphäre entwickelt wird.

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10
Q

befriedetes Besitztum

gem. § 102 StPO

A

sind Örtlichkeiten, welche von seinen berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise gegen das willkürliche Betreten oder Eindringen durch Andere gesichert sind.

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11
Q

auf frischer Tat betroffen

gem. § 127 (1) StPO

A

ist derjenige, der bei der Durchführung der Tat am Tatort ODER unmittelbar danach am Tatort ODER in dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird.

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12
Q

auf frischer Tat verfolgt

gem. § 127 (1) StPO

A

ist derjenige, der den Tatort zwar bereits verlassen, aber entweder bei der Flucht beobachtet und direkt verfolgt wurde ODER wer unmittelbar nach der Tat aufgrund am Tatort vorhandener Spuren verfolgt wird, sodass jedenfalls einen enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zur Tat besteht.

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13
Q

Fluchtverdacht

gem. § 127 (1) StPO

A

liegt vorher, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Täter unbekannt im Strafverfahren entziehen will.

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14
Q

Verhältnismäßigkeit

gem. § 127 (2) StPO

A

Die Untersuchungshaft ist angemessen zur zu erwartenden Strafe. (Freiheitsentziehung)

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15
Q

Beschlagnahme

gem. § 98 StPO

A

ist die Wegnahme einer Sache mit dem Ziel, dem bisherigen Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt die Sachherrschaft zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen.

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16
Q

Gegenstände i.S.d. § 90 BGB

A

sind Sachen unabhängig davon, ob sie beweglich oder nicht herrenlos sind.

17
Q

Beweismittel

gem. § 98 StPO

A

sind alle Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihre Begehung Beweis erbringen können.

18
Q

Potentielle Beweisdeutung

gem. § 98 StPO

A

Für die Untersuchung von Bedeutung

19
Q

Erforderliche Maßnahmen

gem. § 163 b StPO

A

Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn es unter mehreren möglichen Maßnahmen keine anderen Bilder gibt, und das polizeiliche Ziel zu erreichen.

20
Q

Festhalten

gem. § 163 b StPO

A

ist jede gegen den Willen des Betroffenen vorgenommene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit über die Zeit hinaus, die notwendigerweise für die schnellstmögliche Identitätsfeststellung benötigt wird.

21
Q

Körperlicher Untersuchung

gem. § 81 a StPO

A

beinhaltet das Beobachten der körperlichen Beschaffenheit sowie Funktionsfähigkeit.

22
Q

Körperlicher Eingriff

gem. § 81 a StPO

A

liegt vor, wenn die Ermittlungsorgane in das haut- und muskelumschlossene Körperinnere eingreifen und dies mit einer naheliegenden Gefahr für die Gesundheit des Beschuldigten verbunden wäre, wenn die Maßnahme von einem Laien durchgeführt würde.

23
Q

Andere Eingriffe

gem. § 81 a StPO

A

sind Untersuchungsmaßnahmen, bei denen die Merkmale des körperlichen Eingriff nicht gegeben sind.

24
Q

Gefahr im Verzug

A

besteht, wenn die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne den Zweck der Maßnahme zu gefährden.