Polizeirecht Flashcards

1
Q

Gewahrsam

A

liegt dann vor, wenn jemand durch die Polizei nicht nur kurzfristig an einem bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten und dadurch am Gebrauch seiner persönlichen Bewegungsfreiheit gehindert wird.

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2
Q

Betreten

A

umfasst das notfalls gewaltsame Eindringen, das Veeweilen sowie das Treffen einfacher Feststellungen.

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3
Q

Durchsuchen

A

ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen, Sachen oder Ermittlungen des Sachverhalts, um dort etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht freiwillig offen legen will.

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4
Q

Wohnung

A

ist jeder tatsächliche und nicht allgemein zugängliche Raum, welcher zur Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht wird.

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5
Q

Sicherstellung

A

ist die Inobhutnahme einer gefährdeten Sachen durch die Polizei im Interesse des Berechtigten mit dem Ziel den Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.

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6
Q

Beschlagnahme

A

ist die Wegnahme einer Sache mit dem Ziel, den bisherigen Eigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt die Sachherrschaft zu entziehen und amtlichen Gewahrsam zu begründen.

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7
Q

Psychisch kranke Person

A

ist eine Person, bei der eine geistige oder seelische Krankheit, Behinderung oder Störung von erheblichem Ausmaß vorliegt, einschließlich dem Vorliegen einer psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten.

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8
Q

Gewerbe

A

ist jede selbstständige, erlaubte, sozial unwertige, auf Dauer ausgelegt und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.

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9
Q

Sperrzeit

A

ist die Zeitspanne, während der die Leistungen eines Gaststättenbetriebes sowie öffentlichen Vergnügungsstätten den Kunden nicht dargeboten werden und die Kunden in diesen Räumen nicht verweilen dürfen.

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10
Q

konkret drohende Gefahr

A

Der Eintritt eines Schadens ist nach praktischer Lebenserfahrung, aufgrund von objektiven Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit zu erwarten, falls die Polizei nicht einschreitet.

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11
Q

unmittelbar bevorstehende Gefahr

A

Der sofortige Eintritt eine Schadens ist nach objektiven Erfahrungssätzen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, falls die Polizei nicht einschreitet.

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12
Q

erhebliche Gefahr

A

Die erhebliche Gefahr besteht darin, dass ein bedeutendes Rechtsgut bedroht wird oder, wenn sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens gibt.

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13
Q

dringende Gefahr

A

Die dringende Gefahr besteht dann, wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schaden an einem wichtigen Rechtsgut zu erwarten ist, falls die Polizei nicht einschreitet.

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14
Q

schwere Gesundheitsgefahr

A

Die schwere Gesundheitsgefahr besteht dann, wenn die Beschädigung oder der Verlust wichtiger Organe, Gliedmaßen oder dauernde Entstellung drohen.

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15
Q

Lebensgefahr

A

Von einer Lebensgefahr ist auszugehen, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht ist.

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16
Q

Gefahr im Verzug

A

liegt vor, wenn durch die Einholung einer richterlichen Entscheidung einen Zeitverzug entstünde, welchen den Erfolg der polizeilichen Maßnahme gefährdet.

17
Q

Störung

A

liegt vor, wenn einen Schaden an einem Rechtsgut bereits eingetreten ist.

18
Q

Widerstandshandlungen

gem. § 113 StGB

A

Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit der die Durchführung einer vollstreckungshandlung verhindert oder erschwert werden soll.

19
Q

Leisten von Wiederstand durch Gewalt

A

Gewalt ist jede in diesem Zusammenhang gegen den Amtsträger gerichtete Kraftentfaltung.

20
Q

Leisten von Widerstand durch Drohung mit Gewalt

A

Drohung mit Gewalt ist das ausdrückliche oder schlüssige in Aussicht stellen einer Gewaltanwendung.

21
Q

Leisten von Widerstand durch tätlichen Angriff

A

Ein tätlicher Angriff ist jede feindselige unmittelbar gegen den Körper des Beamten gerichtete Kraft Entfaltung.