Vergleich Verfassungsgerichte Flashcards
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- minimalistische Demokratiemessung: Rechtsstaatlichkeit als wesentliches Element
-> formale Elemente: festgelegte Verfahren und Institutionen
-> materielle Elemente: Grundrechte Einzelner oder sozialer Gruppen gegenüber dem Staat, Anderer oder Organisationen - Regeln und Gesetze binden die demokratische Mehrheit
- Kombination aus Verfassung und Gericht soll Schutz von GR und Aufrechterhaltung Dem gewährleisten
Aufgaben Verfassungsgerichte
- Kontrolle der Legislative
- Auslegung der Verfassung
- Delegation von Entscheidungen, falls sich Legislative nicht einigen kann
Organisationsmodelle der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Trennungsmodell
- Verfassungsgerichtsbarkeit als selbständiges Gericht (DE) - Selbständig: Gesetz kann ohne Zusammenhang mit konkreten Anwendunhsfall durch Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden
- Einheitsmodell
- höchste Instanz für zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Fragen, urteilt gleichzeitig im verfassungsrechtlichen Angelegenheiten (USA) - unselbstständig: Verfassungskonformität eines Gestzes wird anhand eines konkreten Urteils geprüft
Was führt zu starken Verfassungsgerichten
- Unabhängigkeit
- Horizontaler Fragmentierungsgrad pol. Systeme
- Einfluss auf Gesetzgebung auf viele Akteure verteilt& diese ideologisch heterogen, kann Judikative eigene Position leichter durchsetzen - Vertikaler Fragmentierungsgrad pol. Systeme
- Ausdehnung des Entscheidungsbereichs auf Streitigkeiten zw. föderalen Gliederstaaten - Rigidität der Verfassung
- sichert Rechtsstaatlichkeit gegen Diktatur der Mehrheit - EU-Mitgliedschaft
- strake Durchdringung nationalen Rechts mit EU-Recht stärkt Judikative
Institutionelle Unabhängigkeit des BVerfG
- Bundesrat/Bundestag wählen jeweils mit 2/3 Mehrheit für jeden der beiden Senate vier Richter
- Richter alle 12 Jahre gewählt, keine Wiederwahl
- unterliegt keiner Dienstaufsicht durch Ministerium
- kann Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben bzw. diese bei Unterlassung zum Handeln zwingen
- Entscheidungen sind weder von Gerichten noch Staatsorganen anfechtbar
Worüber entscheidet BVerfG?
- Verwirkung von Grundrechten
- über Verfassungswidrigkeit von Parteien, Ausschluss Parteien von staatlicher Finanzierung
- Gültigkeit einer Wahl
- Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG
- Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Lijpharts Grundidee
- Annahme: Jede Demokratie hat eine Mehrheits- oder Konsensorientierung, die sich messen lässt
- Real- und Idealtypen: meisten realen Demokratien sind Mischtypen, aber manche entsprechen dem Idealtypus mehr als andere
- Institutionelle Wahlverwandtschaft: Entscheidungsregeln unterschiedlicher Institutionen liegen auf einem Kontinuum zwischen Konsens <-> Mehrheitsprinzip; Länder, die Idealtypus eher entsprechen, weisen mehr Institutionen mit demselben Entscheidungsmodus auf
Mehrheitsprinzip
Politische Entscheidungen sollen möglichst eindeutig dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen entsprechen
- Machtkonzentration in den Händen der Regierung
- Ausübung dieser Macht mit relativ wenig Einschränkungen durch andere pol. Akteurinnen -> wenige Vetospieler
- klare Zurechnung von Regierungshandeln und Verantwortlichkeit
- nicht gewählte Interessengruppen können versuchen zu beeinflussen (Lobbyismus), haben aber keinen Anspruch gehört zu werden, keine autonome Handlungsbefugnis
Konsensprinzip
Versucht, so viele Bürger oder Gruppen wie möglich in Entscheidungen einzubinden und zu repräsentieren
- Macht wird auf viele verteilt und dadurch begrenzt
- auch Minderheiten sollen Möglichkeit haben, Politik zu beeinflussen
- Aushandlung von Entscheidungen im Parlament, aber auch zwischen gewählten Abgeordneten/Interessengruppen -> Korporatismus
- vielfache Mitspracherechte von betroffenen Gruppen
Lijpharts Demokratievergleich
- Ausgangsidee: alle zehn Variablen lassen sich so zusammenfassen, dass sich für jedes Land die Konsens- oder Mehrheitsorientierung ergibt
- Empirische Analyse zeigt, dass zwei Dimensionen unterschieden werden müssen
- Übersetzung der Unterschiede zwischen beiden Modellen in zehn Variablen, die zwei Dimensionen abbilden
Erste Dimension: Exekutive-Partei
Mehrheitsdemokratie:
- Mehrheitswahlrecht
- Zweiparteiensystem
- Einparteienregierung
- Exekutivdominanz über das Parlament
- pluralistische Interessenvermittlung
Konsensdemokratie
- Verhältniswahlrecht
- Mehrheitswahlsystem
- Koalitionsregierung
- Kräftegleichheit zw. Ex und Leg
- korporatistische Interessenvermittlung
zweite Dimension: Föderalismus-Unitarismus
Mehrheitsdemokratie
- zentralisierter Einheitsstaat
- Einkammersystem
- flexible Verfassung (einfache Mehrheit)
- Parlament hat Letzentscheidungsrecht über Gesetze
- von der Exekutive abhängige Zentralbank
Konsensdemokratie
- dezentraler Föderalstaat
- Zweikammersystem
- rigide Verfassung (qualifizierte Mehrheit)
- Verfassungsgericht prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit
- unabhängige Zentralbank