Vergleich Verfassungsgerichte Flashcards

1
Q

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

A
  • minimalistische Demokratiemessung: Rechtsstaatlichkeit als wesentliches Element
    -> formale Elemente: festgelegte Verfahren und Institutionen
    -> materielle Elemente: Grundrechte Einzelner oder sozialer Gruppen gegenüber dem Staat, Anderer oder Organisationen
  • Regeln und Gesetze binden die demokratische Mehrheit
  • Kombination aus Verfassung und Gericht soll Schutz von GR und Aufrechterhaltung Dem gewährleisten
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2
Q

Aufgaben Verfassungsgerichte

A
  1. Kontrolle der Legislative
  2. Auslegung der Verfassung
  3. Delegation von Entscheidungen, falls sich Legislative nicht einigen kann
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3
Q

Organisationsmodelle der Verfassungsgerichtsbarkeit

A
  1. Trennungsmodell
    - Verfassungsgerichtsbarkeit als selbständiges Gericht (DE)
  2. Selbständig: Gesetz kann ohne Zusammenhang mit konkreten Anwendunhsfall durch Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden
  3. Einheitsmodell
    - höchste Instanz für zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Fragen, urteilt gleichzeitig im verfassungsrechtlichen Angelegenheiten (USA)
  4. unselbstständig: Verfassungskonformität eines Gestzes wird anhand eines konkreten Urteils geprüft
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4
Q

Was führt zu starken Verfassungsgerichten

A
  1. Unabhängigkeit
  2. Horizontaler Fragmentierungsgrad pol. Systeme
    - Einfluss auf Gesetzgebung auf viele Akteure verteilt& diese ideologisch heterogen, kann Judikative eigene Position leichter durchsetzen
  3. Vertikaler Fragmentierungsgrad pol. Systeme
    - Ausdehnung des Entscheidungsbereichs auf Streitigkeiten zw. föderalen Gliederstaaten
  4. Rigidität der Verfassung
    - sichert Rechtsstaatlichkeit gegen Diktatur der Mehrheit
  5. EU-Mitgliedschaft
    - strake Durchdringung nationalen Rechts mit EU-Recht stärkt Judikative
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5
Q

Institutionelle Unabhängigkeit des BVerfG

A
  • Bundesrat/Bundestag wählen jeweils mit 2/3 Mehrheit für jeden der beiden Senate vier Richter
  • Richter alle 12 Jahre gewählt, keine Wiederwahl
  • unterliegt keiner Dienstaufsicht durch Ministerium
  • kann Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben bzw. diese bei Unterlassung zum Handeln zwingen
  • Entscheidungen sind weder von Gerichten noch Staatsorganen anfechtbar
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6
Q

Worüber entscheidet BVerfG?

A
  • Verwirkung von Grundrechten
  • über Verfassungswidrigkeit von Parteien, Ausschluss Parteien von staatlicher Finanzierung
  • Gültigkeit einer Wahl
  • Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG
  • Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
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7
Q

Lijpharts Grundidee

A
  • Annahme: Jede Demokratie hat eine Mehrheits- oder Konsensorientierung, die sich messen lässt
  • Real- und Idealtypen: meisten realen Demokratien sind Mischtypen, aber manche entsprechen dem Idealtypus mehr als andere
  • Institutionelle Wahlverwandtschaft: Entscheidungsregeln unterschiedlicher Institutionen liegen auf einem Kontinuum zwischen Konsens <-> Mehrheitsprinzip; Länder, die Idealtypus eher entsprechen, weisen mehr Institutionen mit demselben Entscheidungsmodus auf
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8
Q

Mehrheitsprinzip

A

Politische Entscheidungen sollen möglichst eindeutig dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen entsprechen
- Machtkonzentration in den Händen der Regierung
- Ausübung dieser Macht mit relativ wenig Einschränkungen durch andere pol. Akteur
innen -> wenige Vetospieler
- klare Zurechnung von Regierungshandeln und Verantwortlichkeit
- nicht gewählte Interessengruppen können versuchen zu beeinflussen (Lobbyismus), haben aber keinen Anspruch gehört zu werden, keine autonome Handlungsbefugnis

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9
Q

Konsensprinzip

A

Versucht, so viele Bürger oder Gruppen wie möglich in Entscheidungen einzubinden und zu repräsentieren
- Macht wird auf viele verteilt und dadurch begrenzt
- auch Minderheiten sollen Möglichkeit haben, Politik zu beeinflussen
- Aushandlung von Entscheidungen im Parlament, aber auch zwischen gewählten Abgeordneten/Interessengruppen -> Korporatismus
- vielfache Mitspracherechte von betroffenen Gruppen

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10
Q

Lijpharts Demokratievergleich

A
  • Ausgangsidee: alle zehn Variablen lassen sich so zusammenfassen, dass sich für jedes Land die Konsens- oder Mehrheitsorientierung ergibt
  • Empirische Analyse zeigt, dass zwei Dimensionen unterschieden werden müssen
  • Übersetzung der Unterschiede zwischen beiden Modellen in zehn Variablen, die zwei Dimensionen abbilden
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11
Q

Erste Dimension: Exekutive-Partei

A

Mehrheitsdemokratie:
- Mehrheitswahlrecht
- Zweiparteiensystem
- Einparteienregierung
- Exekutivdominanz über das Parlament
- pluralistische Interessenvermittlung

Konsensdemokratie
- Verhältniswahlrecht
- Mehrheitswahlsystem
- Koalitionsregierung
- Kräftegleichheit zw. Ex und Leg
- korporatistische Interessenvermittlung

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12
Q

zweite Dimension: Föderalismus-Unitarismus

A

Mehrheitsdemokratie
- zentralisierter Einheitsstaat
- Einkammersystem
- flexible Verfassung (einfache Mehrheit)
- Parlament hat Letzentscheidungsrecht über Gesetze
- von der Exekutive abhängige Zentralbank

Konsensdemokratie
- dezentraler Föderalstaat
- Zweikammersystem
- rigide Verfassung (qualifizierte Mehrheit)
- Verfassungsgericht prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit
- unabhängige Zentralbank

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